Qualität lohnt sich
Das Qualitätsmanagement-System der CaSu ist durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt und erfüllt damit die gesetzlichen Voraussetzungen als rehabilitationsspezifisches Qualitätsmanagement-Verfahren gemäß der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 37 Abs. 3 SGB IX
Eine Zertifizierungskommission, die sich aus Expert(inn)en zum Thema Qualitätsmanagement / Qualitätsentwicklung, aus den Trägern und Einrichtungen der CaSu zusammensetzt, berät den CaSu-Vorstand über Fragen zur Weiterentwicklung des QM-Systems der CaSu.