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Fachthema Kinderrechte

Menschenrechte für die Kleinsten

Wie kann sozial benachteiligten jungen Menschen zu ihrem Recht verholfen werden? Wie lernen Kinder von klein auf ihre Rechte einzufordern? Mit diesen Fragen beschäftigen sich viele Fachkräfte der Caritas in ihrem Berufsalltag.

Drei kleine Jungs vor einem Stapel HolzDie Rechte dieser und aller anderen Kinder regelt die UN-Kinderrechtskonvention.KNA

Für die geeigneten Rahmenbedingungen setzt sich der Deutsche Caritasverband auf sozialpolitischer Ebene anwaltschaftlich ein. Das internationale "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" (UN-Kinderrechtskonvention) stellt dabei eine der maßgebenden normativen Bezugsgrößen für die Arbeit des Verbandes dar.

Weltweit gültige Kinderrechte

1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In diesem Dokument werden in 54 Artikeln Mindeststandards formuliert, um Würde, Schutz, Entwicklung und Förderung sowie Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicher zu stellen. 193 Staaten haben das Abkommen bisher unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte die Konvention 1992 mit  Vorbehalten. Durch diese Einschränkung galt die Konvention in Deutschland lange als nicht unmittelbar anwendbar. Das deutsche Ausländerrecht wurde explizit den Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention vorangestellt. Erst im Juli 2010 wurden die Vorbehalte offiziell aufgehoben.

Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland

Insbesondere (unbegleitete) minderjährige Flüchtlinge und asylsuchende Kinder und Jugendliche waren bis dahin durch den so genannten ausländerrechtlichen Vorbehalt von den Bestimmungen der Konvention ausgeschlossen. Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes erfordert die konsequente Umsetzung der Kinderrechtskonvention nun vielfältige Änderungen: Sowohl der gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch in ihrer praktischen Anwendung. Die bestehenden Handlungsanforderungen sind in einem Fachpapier ausführlich dargestellt.

Der Deutsche Caritasverband setzt sich mit kinder- und jugendpolitischer Lobbyarbeit für die Rechte von jungen Menschen ein. Im Rahmen dessen engagiert sich die Caritas auch in einem  bundesweiten Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen zur Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention in Deutschland, der so genannten ‚National Coalition’.

Die Kinderrechtskonvention und die Caritas

Für die Praxis in den Diensten und Einrichtungen der Caritas hat der Deutsche Caritasverband eine Leitlinie zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention herausgegeben. Ziel der Leitlinie ist es, die Bestimmungen der Konvention in allen Arbeitsfeldern zu beachten und flächendeckend umzusetzen.

In den letzten Jahren wurde wurden in den Einrichtungen und Diensten vielseitige Projekte und Materialien entwickelt, um Kindern und Jugendlichen zu ihrem Recht zu verhelfen. Einige davon wurden in einer Ideenbörse zusammengefasst, um Fachkräften weitere Anregungen zu geben. Hier finden Sie Anregungen, Handreichungen und Materialien für die Praxis.

 

  • Kontakt
Caritas Suchthilfe - CaSu Bundesarbeitsgemeinschaft der Suchthilfeeinrichtungen im DCV
Silke Strittmatter (Koordination)
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-363
+49 761 200-11363
+49 761 200-363
+49 761 200-11363
+49 761 200-11363
Silke.Strittmatter@caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Pressemitteilung Kinderrechte

Kinderrechte finden in Deutschland noch nicht genug Beachtung

Buchtipp

Kinderrechte umgesetzt

Downloads

PDF | 63,4 KB

Kinderrechte in der Caritas

Leitlinie zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den Einrichtungen und Diensten der Caritas - zur Diskussion und Reflexion verbandlicher Praxis- Stand: November 2008.
PDF | 225,8 KB

Kinderrechte für alle!

Caritas-Fachpapier vom 12.07.2010 zum Handlungsbedarf nach der Rücknahme der ausländerrechtlichen Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention.
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