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Nachricht UN-Konvention umsetzen

Gemeinsame Bildung für eine erfolgreiche Inklusion

Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention besagt: Kinder dürfen aufgrund einer Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Miteinander lernen statt getrennt – eine grundlegend neue Ausrichtung des Schulsystems und insbesondere der allgemeinen Schulen ist in Deutschland deshalb unabdingbar.

Zentrale Ziele der Konvention, die Deutschland im Jahr 2008 unterzeichnet hat, sind Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen der Gesellschaft. Bis zur Umsetzung sind noch viele Hürden zu überwinden, wie das Beispiel von Familie Pfänder zeigt. 

Der Kindergarten in ihrem Stadtteil nimmt behinderte und nichtbehinderte Kinder auf. Nun ist Saskia sechs Jahre alt. Die Erzieherinnen finden, dass sie mit Unterstützung durchaus in die Grundschule um die Ecke gehen kann. Doch die dortige Schulleitung möchte das Kind mit einer geistigen Behinderung nicht aufnehmen. In der Förderschule im 20 Kilometer entfernten Nachbarort sei Saskia viel besser aufgehoben, dort seien die Klassen kleiner und die Lehrkräfte spezialisiert. Saskia hat jedoch das Recht, in eine wohnortnahe Schule zu gehen und dort eine individuelle Förderung zu bekommen. 

Die UN-Behindertenkonvention könnte das deutsche Schulsystem nachhaltig verändern. Zum Ende des Schuljahres müssen nicht mehr alle Kinder das Gleiche können, das gemeinsame Lernen auf unterschiedlichen Kompetenz- und Niveaustufen wäre also möglich.  Andererseits möchten Eltern und Behörden nicht auf die mit viel Elan entwickelten Förder- und Spezialeinrichtungen verzichten. Den Veränderungsprozess im deutschen Schulsystem zu gestalten ist nun eine Herausforderung, vor der Träger, Lehrkörper und Eltern gleichermaßen stehen.

Der Deutsche Caritasverband initiierte aus diesem Anlass eine intensive Diskussion zur inklusiven Bildung und Betreuung aller Kinder und lud dazu die Einrichtungen und Verbände der Behindertenhilfe, die Fachverbände der Kindertagesstätten, der Kinder- und Jugendhilfe und die katholischen Schulen ein. Themen waren Inklusion und der Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige, die Weiterentwicklung heilpädagogischer Kindertagesstätten, Konzepte der wohnortnahen Schule für alle und Fragen der Berufsausbildung. Vorschläge und Best-Practice-Beispiele wurden daraufhin veröffentlicht. 2012 wird ein gemeinsames Positionspapier verabschiedet.

Autor/in:

  • Dr. Franz Fink
Quelle: caritas.de
  • Kontakt
Caritas Suchthilfe - CaSu Bundesarbeitsgemeinschaft der Suchthilfeeinrichtungen im DCV
Silke Strittmatter (Koordination)
Karlstraße 40
79104 Freiburg
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+49 761 200-11363
+49 761 200-11363
Silke.Strittmatter@caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Pressemitteilung

Caritas zu UN-Behindertenrechtskonvention

Sozialcourage Information

„Wir müssen noch viele Grenzen sprengen“

Sozialcourage Persönlich

„Meine Innenwelt kennt keine Grenzen“

Stellungnahme Bildungspolitik

Für ein chancengerechtes und inklusives Bildungssystem

Sozialcourage Baustelle Inklusion

Nicht behindert - aber anders

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