Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Kooperationen

 

1.       Bereich

 

Hier wird dargelegt, mit welchen Kooperationspartnern Vereinbarungen bestehen, z. B. Mietverträge, Lieferverträge, Entgeltvereinbarungen, Nutzungsverträge, Absprachen über klientenbezogene Hilfeplanung etc. mit externen Partnern bzw. Arbeitsverträge, Rehabilitationsverträge, Therapieverträge mit internen Partnern. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die sich auf Grundlage solcher Kooperationen ergebende Vernetzung mit anderen Einrichtungen, die zur Zielerreichung bei der Behandlung der Klientel beiträgt.

In diesem Bereich sollen institutionalisierte Kooperationsbeziehungen, im Sinne interessierter Parteien, die nach Möglichkeit schriftlich vorliegen, benannt und dargelegt werden.

Spezifische Vereinbarungen regeln die fachliche Zusammenarbeit der Einrichtungen zwischen verschiedenen Indikationsbereichen innerhalb der Suchthilfe, z.B. im Rahmen der Kombitherapie oder der ambulante Rehabilitation Sucht.

Die Kooperationsbeziehungen erfolgen auch in der sektorenübergreifenden Suchthilfe, z.B. mit niedergelassenen Ärzten, Fachkrankenhäusern, Einrichtungen der Psychiatrie oder beruflichen Rehabilitationseinrichtungen usw. oder mit weiteren Hilfebereichen wie der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, der Wohnungslosenhilfe, der Schuldnerberatung etc. (vergleiche hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 3.9 Versorgungsübergreifende Kooperationen).

 

 

2.       Qualitätsmerkmale

 

-         Wie wird die Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen gewährleistet?

-         In welcher Weise unterstützt die Einrichtung die Bildung und Etablierung von Selbsthilfegruppen?

-         Wie wird die Pflege von Kooperationspartnerschaften sichergestellt?

-         Genügen die Kooperationsverträge rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Schweigepflicht)?

-         Unterstützen die abgeschlossenen Verträge die Zielsetzung der Einrichtung?

-         Welche Maßnahmen zur Partnerschaftspflege werden getroffen?

-         Welche externen Kooperationsvereinbarungen hat die Einrichtung abgeschlossen?

-         Inwieweit tragen diese Kooperationen zur Erreichung der Ziele bei der Behandlung / Betreuung der Klientel bei?

-         Wie wird sichergestellt, dass die aus den Vereinbarungen resultierenden Verpflichtungen (z. B. gesetzliche und behördliche Bestimmungen) eingehalten werden?

-         Gibt es ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Kooperationsverträge?

-         Welche Vergleiche mit anderen Einrichtungen gibt es hinsichtlich der Kooperationsmöglichkeiten?

-         Mit welchen Verfahren werden Kooperationspartner ausgewählt und bewertet?

-         Wie ermittelt die Einrichtung kontinuierlich die Erfordernisse und Erwartungen der Kunden?

-         Wie berücksichtigt die Organisation den potentiellen Nutzen des Eingehens von Partnerschaften mit ihren Lieferanten?

 

 

 

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2.0

04/2011

65 (Kap.1)