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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Kooperationen 1. Bereich Hier wird
dargelegt, mit welchen Kooperationspartnern Vereinbarungen bestehen, z. B.
Mietverträge, Lieferverträge, Entgeltvereinbarungen,
Nutzungsverträge, Absprachen über klientenbezogene
Hilfeplanung etc. mit externen Partnern bzw. Arbeitsverträge, Rehabilitationsverträge,
Therapieverträge mit internen Partnern. Besonders hervorzuheben ist in
diesem Zusammenhang die sich auf Grundlage solcher Kooperationen ergebende
Vernetzung mit anderen Einrichtungen, die zur Zielerreichung bei der
Behandlung der Klientel beiträgt. In
diesem Bereich sollen institutionalisierte Kooperationsbeziehungen, im Sinne
interessierter Parteien, die nach Möglichkeit schriftlich vorliegen,
benannt und dargelegt werden. Spezifische
Vereinbarungen regeln die fachliche Zusammenarbeit der Einrichtungen zwischen verschiedenen
Indikationsbereichen innerhalb der Suchthilfe, z.B. im Rahmen der
Kombitherapie oder der ambulante Rehabilitation Sucht. Die
Kooperationsbeziehungen erfolgen auch in der sektorenübergreifenden Suchthilfe,
z.B. mit niedergelassenen Ärzten, Fachkrankenhäusern, Einrichtungen
der Psychiatrie oder beruflichen Rehabilitationseinrichtungen usw. oder mit
weiteren Hilfebereichen wie der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, der
Wohnungslosenhilfe, der Schuldnerberatung etc. (vergleiche hierzu auch die
Ausführungen in Kapitel 3.9 Versorgungsübergreifende
Kooperationen). 2. Qualitätsmerkmale - Wie wird die
Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen gewährleistet? - In welcher Weise
unterstützt die Einrichtung die Bildung und Etablierung von
Selbsthilfegruppen? - Wie wird die
Pflege von Kooperationspartnerschaften sichergestellt? - Genügen die
Kooperationsverträge rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B.
Schweigepflicht)? - Unterstützen
die abgeschlossenen Verträge die Zielsetzung der Einrichtung? - Welche
Maßnahmen zur Partnerschaftspflege werden getroffen? - Welche externen
Kooperationsvereinbarungen hat die Einrichtung abgeschlossen? - Inwieweit tragen
diese Kooperationen zur Erreichung der Ziele bei der Behandlung / Betreuung
der Klientel bei? - Wie wird
sichergestellt, dass die aus den Vereinbarungen resultierenden Verpflichtungen
(z. B. gesetzliche und behördliche Bestimmungen) eingehalten werden? - Gibt es ein
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der
Kooperationsverträge? - Welche Vergleiche
mit anderen Einrichtungen gibt es hinsichtlich der Kooperationsmöglichkeiten? - Mit welchen
Verfahren werden Kooperationspartner ausgewählt und bewertet? - Wie ermittelt die
Einrichtung kontinuierlich die Erfordernisse und Erwartungen der Kunden? - Wie
berücksichtigt die Organisation den potentiellen Nutzen des Eingehens
von Partnerschaften mit ihren Lieferanten? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
65 (Kap.1) |
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