Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Verantwortung des Einrichtungsträgers und der Leitung

 

1.       Bereich

 

Dieser Bereich umfasst Tätigkeiten und Verhaltensweisen aller Mitarbeiter, die mit Leitungsaufgaben betraut sind. Dazu gehören: Geschäftsführung, Verwaltungsleitung, Gesamtleitung, Einrichtungsleitung, Leitungsteam und weitere mit Leitungsaufgaben betraute Personen.

Führung und Leitung stellen somit eine strukturelle und organisatorische Voraussetzung für die Qualitätsentwicklung der Einrichtung dar. Ambulante Einrichtungen für Suchtkranke / Drogenabhängige sind komplexe Gebilde, die zum einen gemäß ihrer Zielsetzung eine differenzierte Leistung zum Wohle der Klienten erbringen und zum anderen als selbständige Wirtschaftsbetriebe einer ökonomischen Steuerung unterliegen. Daraus ergibt sich eine ausgeprägte Leitungs- und Führungsverantwortung. Die Wahl von Kooperationspartnern, die Gestaltung der Organisation mit ihren spezifischen Arbeits- und Kommunikationsstrukturen und die umsichtige und vorbeugende Betreuung und Behandlung der Klienten unter Berücksichtigung einer personalintensiven Dienstleistung sind von herausragender Bedeutung.

 

 

2.       Qualitätsmerkmale

 

-         Inwieweit erfüllen Leitungskräfte eine Vorbildfunktion bei der Qualitätsentwicklung (z. B. Mitwirkung bei der Zielformulierung, Mitwirkung in qualitätsbezogenen Arbeitsgruppen)?

-         Welchen Beitrag leisten Leitungskräfte zur Entwicklung eines Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter (z. B. Rückmeldung der Leitung bezüglich Qualität der Aufgabendurchführung, Durchführung von Gesprächen zur individuellen Zielvereinbarung, Anstrengungen hinsichtlich der Vermittlung der notwendigen Werteorientierung, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretung / Betriebsrat)?

-         Werden die Anstrengungen und Erfolge von Einzelpersonen und Teams durch die Leitung anerkannt und gewürdigt?

-         Fördern die Leitungskräfte durch Bereitstellung geeigneter Ressourcen und weitergehende Unterstützungen (z. B. Schulungsmaßnahmen) die Qualitätsorientierung der Mitarbeiter?

-         Engagieren sich Leitungskräfte in der Kooperation mit Klienten, Zuwendungsgebern / Leistungsträgern und anderen Vertragspartnern / Kooperationspartnern persönlich?

-         Vertreten Leitungskräfte aktiv sowohl innerhalb als auch außerhalb der Einrichtung die Qualitätsorientierung der Arbeit (z. B. aktive Mitarbeit in Verbänden, Veröffentlichungen, Vorträge, Bemühungen um Standardisierung von Maßnahmen etc.)?

-         Sind Leitungsgrundsätze festgelegt und wie wird deren Befolgung überprüft?

-         In welcher Weise wird die Kompetenz und Qualifikation von Leitungskräften gefördert?

-         Wie wendet die Leitung den prozessbasierten Ansatz (EFQM / DIN-ISO) an, um eine wirksame und effiziente Lenkung von Prozessen zu erreichen, die zur Leistungsverbesserung führen?

 

 

 

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2.0

04/2011

33 (Kap.1)