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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Verantwortung des
Einrichtungsträgers und der Leitung 1. Bereich Dieser
Bereich umfasst Tätigkeiten und Verhaltensweisen aller Mitarbeiter, die
mit Leitungsaufgaben betraut sind. Dazu gehören:
Geschäftsführung, Verwaltungsleitung, Gesamtleitung,
Einrichtungsleitung, Leitungsteam und weitere mit Leitungsaufgaben betraute
Personen. Führung
und Leitung stellen somit eine strukturelle und organisatorische Voraussetzung
für die Qualitätsentwicklung der Einrichtung dar. Ambulante
Einrichtungen für Suchtkranke / Drogenabhängige sind komplexe
Gebilde, die zum einen gemäß ihrer Zielsetzung eine differenzierte
Leistung zum Wohle der Klienten erbringen und zum anderen als
selbständige Wirtschaftsbetriebe einer ökonomischen Steuerung
unterliegen. Daraus ergibt sich eine ausgeprägte Leitungs- und
Führungsverantwortung. Die Wahl von Kooperationspartnern, die Gestaltung
der Organisation mit ihren spezifischen Arbeits- und Kommunikationsstrukturen
und die umsichtige und vorbeugende Betreuung und Behandlung der Klienten
unter Berücksichtigung einer personalintensiven Dienstleistung sind von
herausragender Bedeutung. 2. Qualitätsmerkmale - Inwieweit
erfüllen Leitungskräfte eine Vorbildfunktion bei der
Qualitätsentwicklung (z. B. Mitwirkung bei der Zielformulierung,
Mitwirkung in qualitätsbezogenen Arbeitsgruppen)? - Welchen Beitrag
leisten Leitungskräfte zur Entwicklung eines Qualitätsbewusstseins
der Mitarbeiter (z. B. Rückmeldung der Leitung bezüglich Qualität
der Aufgabendurchführung, Durchführung von Gesprächen zur
individuellen Zielvereinbarung, Anstrengungen hinsichtlich der Vermittlung der
notwendigen Werteorientierung, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretung
/ Betriebsrat)? - Werden die
Anstrengungen und Erfolge von Einzelpersonen und Teams durch die Leitung
anerkannt und gewürdigt? - Fördern die
Leitungskräfte durch Bereitstellung geeigneter Ressourcen und
weitergehende Unterstützungen (z. B. Schulungsmaßnahmen) die Qualitätsorientierung
der Mitarbeiter? - Engagieren sich
Leitungskräfte in der Kooperation mit Klienten, Zuwendungsgebern /
Leistungsträgern und anderen Vertragspartnern / Kooperationspartnern
persönlich? - Vertreten
Leitungskräfte aktiv sowohl innerhalb als auch außerhalb der Einrichtung
die Qualitätsorientierung der Arbeit (z. B. aktive Mitarbeit in Verbänden,
Veröffentlichungen, Vorträge, Bemühungen um Standardisierung
von Maßnahmen etc.)? - Sind
Leitungsgrundsätze festgelegt und wie wird deren Befolgung
überprüft? - In welcher Weise
wird die Kompetenz und Qualifikation von Leitungskräften gefördert? - Wie wendet die
Leitung den prozessbasierten Ansatz (EFQM / DIN-ISO) an, um eine wirksame und
effiziente Lenkung von Prozessen zu erreichen, die zur Leistungsverbesserung
führen? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
33 (Kap.1) |
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