Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Fehlermanagement

 

1. Bereich

 

Das Fehlermanagement dient der Verbesserung der „Fehlerkultur“ (Verbessern und Vermeiden statt Vertuschen) in der Einrichtung und ermöglicht auftretende Fehler zu lenken, Korrekturmaßnahmen gegen das wiederholte Auftreten zu ergreifen und zukünftigen Fehlern vorzubeugen. Langfristiges Ziel ist es, durch Prozessverbesserung, Schulung und Motivation die Fehlerquote in allen Bereichen nachhaltig auf ein Minimum zu reduzieren.

Ein Fehler ist nach DIN ISO 9001 die Nichterfüllung einer Erwartung oder eines Erfordernisses, das oder die festgelegt, üblicherweise vorausgesetzt oder verpflichtend ist. Diese Erwartungen oder Erfordernisse stellen die Vorgaben für die Prozessausführung dar. Eine Abweichung von diesen Vorgaben wird als Fehler gewertet.

Erwartungen und Erfordernisse werden beispielsweise seitens der Rentenversicherung über die Klassifizierung Therapeutischer Leistungen (KTL) an die Erbringung von Kernprozessen in der Einrichtung formuliert. Die Nichterfüllung von dort geforderten Kennzahlen in Bezug auf Indikation, Personalqualifikation, Gruppengröße und Zeitvorgaben stellt einen Fehler dar.

Weitere Bereiche sind rechtliche Vorgaben wie z.B. Schweigepflicht, Datenschutz, Unfall- und Arbeitsschutzvorgaben (BG, ArbStättV, IfSG …).

In der Praxis werden interne Verfahren festgelegt um die Anforderungen zu erfüllen (z.B. Verfahren für die Erstellung von Berichten zur Einhaltung von der DRV vorgegebenen Laufzeit und inhaltlichen Vorgaben). Weitere interne Verfahren regeln den Betrieb der Einrichtung aus personellen, strukturellen und finanziellen Gesichtspunkten. Auch die Nichterfüllung eigener Vorgaben stellt einen Fehler dar, da diese dazu dienen sollen die Erfüllung der externen Anforderungen und den Betrieb der Einrichtung sicher zu stellen.

Fehler lassen sich in der Regel nachträglich nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand korrigieren.  Je früher ein Fehler entdeckt wird umso geringer sind die damit entstehenden Kosten und der mögliche Schaden. Fehler und die dazugehörigen Maßnahmen werden dokumentiert und fließen in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung (KVP) ein.

 

2. Qualitätsmerkmale

 

-        Wie werden fehlerhafte oder veraltete Vorgaben (z.B. Behandlungsmanuale oder Materialien) gekennzeichnet um einen Gebrauch und somit eine fehlerhafte  Leistungserbringung zu verhindern?

-        Wie wird sichergestellt (Maßnahmen und Kennzeichnung), dass fehlerhafte Produkte (z.B. Entlassungsberichte) nicht in Umlauf (Versand) gebracht werden?

-        Wo sind die Maßnahmen und die Verantwortlichkeiten/Befugnisse für die Lenkung und Kennzeichnung von Fehlern schriftlich geregelt.

-        Wie werden Abweichungen von Vorgaben vor der Umsetzung mit den Kunden kommuniziert und abgestimmt (z.B. Veränderung der Behandlungsform)?

-        Wo werden die Bewertung von Fehlern und die Ableitung der erforderlichen Maßnahmen schriftlich geregelt?

-        Wie ist die Dokumentation und Aufrechterhaltung der Dokumentation für den Bereich des gesamten Fehlermanagements geregelt?

-        Wie ist schriftlich geregelt, dass nach entsprechender Bewertung von Fehlern Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung dieses Fehlers eingeleitet und deren Wirksamkeit überprüft wird?

-        Wie werden die Erkenntnisse aus der Fehlerbehandlung für die Vorbeugung zukünftiger Fehler in anderen Prozessbereichen übertragen?

-        Wie werden die Mitarbeitenden über die Fehler und die daraus resultierenden Maßnahmen informiert und bei Bedarf geschult?  

 

 

 

 

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2.0

04/2011

25 (Kap.1)