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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Fehlermanagement 1. Bereich Das Fehlermanagement
dient der Verbesserung der „Fehlerkultur“ (Verbessern und
Vermeiden statt Vertuschen) in der Einrichtung und ermöglicht
auftretende Fehler zu lenken, Korrekturmaßnahmen gegen das
wiederholte Auftreten zu ergreifen und zukünftigen Fehlern vorzubeugen. Langfristiges Ziel ist es, durch
Prozessverbesserung, Schulung und Motivation die Fehlerquote in allen
Bereichen nachhaltig auf ein Minimum zu reduzieren. Ein Fehler ist nach DIN ISO
9001 die Nichterfüllung einer Erwartung oder eines Erfordernisses, das
oder die festgelegt, üblicherweise vorausgesetzt oder verpflichtend ist.
Diese Erwartungen oder Erfordernisse stellen die Vorgaben für die Prozessausführung
dar. Eine Abweichung von diesen Vorgaben wird als Fehler gewertet. Erwartungen und Erfordernisse
werden beispielsweise seitens der Rentenversicherung über die
Klassifizierung Therapeutischer Leistungen (KTL) an die Erbringung von
Kernprozessen in der Einrichtung formuliert. Die Nichterfüllung von dort
geforderten Kennzahlen in Bezug auf Indikation, Personalqualifikation, Gruppengröße
und Zeitvorgaben stellt einen Fehler dar. Weitere Bereiche sind
rechtliche Vorgaben wie z.B. Schweigepflicht, Datenschutz, Unfall- und
Arbeitsschutzvorgaben (BG, ArbStättV, IfSG …). In der Praxis werden interne Verfahren
festgelegt um die Anforderungen zu erfüllen (z.B. Verfahren für die
Erstellung von Berichten zur Einhaltung von der DRV vorgegebenen Laufzeit und
inhaltlichen Vorgaben). Weitere interne Verfahren regeln den Betrieb der
Einrichtung aus personellen, strukturellen und finanziellen Gesichtspunkten.
Auch die Nichterfüllung eigener Vorgaben stellt einen Fehler dar, da
diese dazu dienen sollen die Erfüllung der externen Anforderungen und
den Betrieb der Einrichtung sicher zu stellen. Fehler
lassen sich in der Regel nachträglich nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand
korrigieren. Je früher ein
Fehler entdeckt wird umso geringer sind die damit entstehenden Kosten und der
mögliche Schaden. Fehler und die dazugehörigen Maßnahmen
werden dokumentiert und fließen in den Prozess der kontinuierlichen
Verbesserung (KVP) ein. 2. Qualitätsmerkmale -
Wie werden fehlerhafte oder veraltete Vorgaben (z.B. Behandlungsmanuale
oder Materialien) gekennzeichnet um einen Gebrauch und somit eine fehlerhafte Leistungserbringung zu verhindern? -
Wie wird sichergestellt (Maßnahmen und Kennzeichnung), dass
fehlerhafte Produkte (z.B. Entlassungsberichte) nicht in Umlauf (Versand)
gebracht werden? -
Wo sind die Maßnahmen und die Verantwortlichkeiten/Befugnisse
für die Lenkung und Kennzeichnung von Fehlern schriftlich geregelt. -
Wie werden Abweichungen von Vorgaben vor der Umsetzung mit den Kunden
kommuniziert und abgestimmt (z.B. Veränderung der Behandlungsform)? -
Wo werden die Bewertung von Fehlern und die Ableitung der erforderlichen
Maßnahmen schriftlich geregelt? -
Wie ist die Dokumentation und Aufrechterhaltung der Dokumentation
für den Bereich des gesamten Fehlermanagements geregelt? -
Wie ist schriftlich geregelt, dass nach entsprechender Bewertung von Fehlern
Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung dieses Fehlers eingeleitet und deren
Wirksamkeit überprüft wird? -
Wie werden die Erkenntnisse aus der Fehlerbehandlung für die
Vorbeugung zukünftiger Fehler in anderen Prozessbereichen
übertragen? -
Wie werden die Mitarbeitenden über die Fehler und die daraus
resultierenden Maßnahmen informiert und bei Bedarf geschult? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
25 (Kap.1) |
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