Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Gremien und interne Kommunikation

 

1. Bereich

 

Gremien und interne Kommunikation umfasst alle vorgesehenen und strukturierten Kommunikationsverläufe zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung zur Sicherstellung des Informationsflusses in der Einrichtung.

Dies umfasst die rehabilitationsrelavante Kommunikation (z.B. in Form von Fallbesprechungen, Intravision, Rehabilitationsplanungskonferenzen) und die ablaufrelevante Kommunikation für die allgemeine Organisation der Einrichtung und des relevanten Netzwerkes (z.B. Leitungsteamsitzung, Dienstbesprechungen, Qualitätszirkel, Abteilungsbesprechungen, Mitarbeiterversammlung).

Es ist darzustellen, welche Formen der Gremien und Kommunikation es in der Einrichtung und ggf. zum angrenzenden Netzwerk gibt, wer daran beteiligt ist und wie die relevanten Informationen dokumentiert werden. Hier ist ebenfalls darzustellen wie eine feste Struktur in Form von Tagesordnungen/Besprechungsinhalten und die Moderation geregelt ist.

 

 

2. Qualitätsmerkmale

 

- Welche rehabilitations- und ablaufrelevanten Gremien und Besprechungen gibt es?

 

- Wie setzen sich die Gremien und Besprechungen zusammen (interdisziplinär)?

 

- Gibt es Regelungen zur Informationsweitergabe oder Vertretung bei Abwesenheiten?

 

- Gibt es verbindliche Regelungen zu Terminierung, Dauer und Häufigkeit?

 

- Wie werden die Besprechungen moderiert?

 

- Welche Entscheidungsbefugnisse haben die Gremien und Besprechungen?

 

- Wie werden die Informationen Dokumentiert (z.B. Protokolle)?

 

- Wie werden die Entscheidungen weiterverfolgt und deren Umsetzung überwacht (z.B. Protokollüberwachung)

 

- Wie wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der Gremien und Besprechungen allen relevanten Personen bekannt gemacht werden?

 

- Werden aktuelle Informationen aus den Gremien und Besprechungen den Mitarbeitern sofort weitergegeben?

 

- Wie stellt die oberste Leitung sicher, dass Verantwortungen in Gremien und Besprechungen festgelegt und den Mitarbeitern der Einrichtung bekannt gegeben werden?

 

 

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2.0

04/2011

17 (Kap.1)