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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Verantwortung
für das Qualitätsmanagement 1. Bereich Die grundsätzliche Verantwortlichkeit für das
Qualitätsmanagementsystem obliegt dem Träger, der
Geschäftsführung und der Einrichtungsleitung. Zu ihrer Unterstützung
und zur strukturellen Absicherung des Qualitätsentwicklungsprozesses in
der Einrichtung ist es erforderlich, eine Mitglied der Leitung zum
Qualitätsbeauftragten zu benennen, mit der Funktion, die (oberste)
Leitung bei der Vorbereitung, Einrichtung und kontinuierlichen
Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements zu unterstützen. Zu den Aufgaben können u. a. gehören: - Information
der Mitarbeiter über Realisierung der Qualitätsziele und Qualitätspolitik - Information
über Methoden im Rahmen des Qualitätsmanagements - Fortbildung
der Mitarbeiter in qualitätsbezogenen Fragen - Koordination
der qualitätsbezogenen Anstrengungen der Einrichtung - Aufbau, Betreuung und
Weiterentwicklung des QM-Systems - Routinemäßiger Bericht an die Leitung der
Einrichtung. 2. Qualitätsmerkmale - Wie
demonstriert die oberste Leitung ihre Führung, Verpflichtung und Einbeziehung
bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems? - Ist
ein Qualitätsbeauftragter namentlich benannt und schriftlich bestellt? - Sind
die Aufgaben, Funktionen und Befugnisse beschrieben (Aufgabenbeschreibung
QMB) und mit den Beteiligten hinreichend kommuniziert? - Ist
der Qualitätsbeauftragte hinreichend für seine Tätigkeit
qualifiziert (Nachweisdokumente) und wird der Erhalt der Qualifikation durch
kontinuierliche Fortbildung sichergestellt (Verantwortung der Leitung)? - Verfügt
der Qualitätsbeauftragte über hinreichende Erfahrung und die erforderlichen
materiellen und zeitlichen Ressourcen? - Wie
ist die Bereitstellung
der erforderlichen zeitlichen und materiellen Ressourcen geregelt? - Wie
wird die wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen oberster Leitung und dem
Qualitätsbeauftragten der Einrichtung sichergestellt? - Ist
die Funktion des Qualitätsbeauftragten in das Leitungsteam der Einrichtung
integriert? - Verfügt
die Einrichtung über eine Regelung zur Erfassung und Überprüfung des für
das QM erforderlichen Zeitbedarfes? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
15 (Kap.1) |
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