Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Verantwortung für das Qualitätsmanagement

 

1.       Bereich

 

Die grundsätzliche Verantwortlichkeit für das Qualitätsmanagementsystem obliegt dem Träger, der Geschäftsführung und der Einrichtungsleitung. Zu ihrer Unterstützung und zur strukturellen Absicherung des Qualitätsentwicklungsprozesses in der Einrichtung ist es erforderlich, eine Mitglied der Leitung zum Qualitätsbeauftragten zu benennen, mit der Funktion, die (oberste) Leitung bei der Vorbereitung, Einrichtung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements zu unterstützen.

Zu den Aufgaben können u. a. gehören:

 

-         Information der Mitarbeiter über Realisierung der Qualitätsziele und Qualitätspolitik

-         Information über Methoden im Rahmen des Qualitätsmanagements

-         Fortbildung der Mitarbeiter in qualitätsbezogenen Fragen

-         Koordination der qualitätsbezogenen Anstrengungen der Einrichtung

-         Aufbau, Betreuung und Weiterentwicklung des QM-Systems

-         Routinemäßiger Bericht an die Leitung der Einrichtung.

 

 

2.       Qualitätsmerkmale

 

-         Wie demonstriert die oberste Leitung ihre Führung, Verpflichtung und Einbeziehung bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems?

-         Ist ein Qualitätsbeauftragter namentlich benannt und schriftlich bestellt?

-         Sind die Aufgaben, Funktionen und Befugnisse beschrieben (Aufgabenbeschreibung QMB) und mit den Beteiligten hinreichend kommuniziert?

-         Ist der Qualitätsbeauftragte hinreichend für seine Tätigkeit qualifiziert (Nachweisdokumente) und wird der Erhalt der Qualifikation durch kontinuierliche Fortbildung sichergestellt (Verantwortung der Leitung)?

-         Verfügt der Qualitätsbeauftragte über hinreichende Erfahrung und die erforderlichen materiellen und zeitlichen Ressourcen?

-         Wie ist die Bereitstellung der erforderlichen zeitlichen und materiellen Ressourcen geregelt?

-         Wie wird die wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen oberster Leitung und dem Qualitätsbeauftragten der Einrichtung sichergestellt?

-         Ist die Funktion des Qualitätsbeauftragten in das Leitungsteam der Einrichtung integriert?

-         Verfügt die Einrichtung über eine Regelung zur Erfassung und

          Überprüfung des für das QM erforderlichen Zeitbedarfes?

 

 

 

 

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Freigabedatum/Unterschrift

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Seite (Druckversion)

 

 

2.0

04/2011

15 (Kap.1)