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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Rechtliche und vertragliche
Grundlagen 1. Bereich Hier
sind u. a. die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben von Leistungsträgern
und Zuwendungsgebern zu beschreiben, die zum einen für den Betrieb der
Einrichtung maßgeblich sind und zum anderen für die Formulierung
von Qualitätspolitik in dem Arbeitskonzept / Versorgungskonzept sowie
für deren Umsetzung in der praktischen Arbeit relevant sind. Dazu
gehören u. a.: - Vereinbarung
zum internen Qualitätsmanagement nach §20 Abs. 2a SGB IX - Teilnahme an den
gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätssicherungsverfahren zur
Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (BQS/BQR) - Gesetzliche
Bestimmungen hinsichtlich Arbeitsplatzgestaltung, Hygienemaßnahmen,
Arbeitszeiteneinteilung etc. - Nachweispflichten
gegenüber den relevanten Zuwendungsgebern / Leis- tungsträgern - Fach-
und Förderprinzipien der Länder - Sozialgesetzbücher
(SGB) - Empfehlungsvereinbahrung Glücksspielsucht - Vereinbarung
Abhängigkeitserkrankungen in der aktuellen Fassung - Bestimmungen
der Berufsgenossenschaft - Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Weitere
gesetzliche Grundlagen, wie die Berücksichtigung der Informations-, Beratungs-
und Mitbestimmungsrechte des Betriebs-, Personalrates bzw. der Mitarbeitervertretung
kommen hinzu (z. B. Betriebsverfassungsgesetz). Ebenso
zu berücksichtigen sind die Ausführungen für den Bereich der
medizinischen Rehabilitation und Versorgungsverträge, wie sie sich aus
dem SGB ergeben. Im Besonderen die Anforderungen nach §20 Abs. 2a SGB IX
(BAR-Anforderungen) sind in vollem Umfang verpflichtend (Erfüllungsgrad 100%).
Auch Leitfäden wie z.B. der trägerübergreifende Leitfaden
für die praktische Anwendung der ICF (Internationale Klassifikation der
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) beim Zugang zur
Rehabilitation, das Manual für Visitationen oder die Klassifikation therapeutischer
Leistungen (KTL) der Deutschen Rentenversicherung, sollten entsprechende
Berücksichtigung finden. 2. Qualitätsmerkmale - Nimmt die
Einrichtungen regelmäßig am vergleichenden Verfahren zur Qualitätssicherung
von Rehabilitationseinrichtungen (BQS/BQR) teil? - Werden Auflagen /
Anforderungen / Nachweispflichten von Seiten der relevanten Zuwendungsgeber /
Leistungsträger im Hinblick auf den Bereich Qualitätspolitik
einbezogen? - Werden Daten
über gesellschaftliche, ordnungspolitische und rechtliche Belange bei
Planungen der Einrichtung berücksichtigt (mit „Daten“ sind
hier gesellschaftspolitische, ordnungspolitische Vorgaben oder rechtliche
Belange gemeint, z. B. aktuelle rechtliche Änderungen und
landesspezifische Regelungen)? - Werden die
gesetzlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Einhaltung von
Qualitätsstandards (z. B. Schutzbestimmungen für
Arbeitsplätze) erfüllt? - Gibt es geeignete
Methoden in der Einrichtung, um die Mitarbeiter systematisch und umfassend
mit den rechtlichen und vertraglichen Vorgaben bekannt zu machen (z. B.
Rundschreiben, Mitarbeiterversammlung)? - Gibt es ein
Überprüfungssystem, das Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben
erfasst? - Gibt es ein
Überprüfungssystem, das eine regelmäßige
(jährliche) Aktualisierung und Anpassung an die evtl. veränderten
rechtlichen und vertraglichen Grundlagen gewährleistet? - An welchen
Qualitätssicherungsprogrammen der Zuwendungsgeber / Leistungsträger
z.B. BQR (Peer-Review-Verfahren, Patientenbefragung, Erhebung der
Strukturqualität durch die Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich die Einrichtung, wie
berücksichtigt sie deren Ergebnisse?) - Wie stellt die
Organisation die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen
sicher? |
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Bearbeiter/in |
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Erstellungsdatum |
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(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
10 (Kap.1) |
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