Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Rechtliche und vertragliche Grundlagen

 

1.       Bereich

 

Hier sind u. a. die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben von Leistungsträgern und Zuwendungsgebern zu beschreiben, die zum einen für den Betrieb der Einrichtung maßgeblich sind und zum anderen für die Formulierung von Qualitätspolitik in dem Arbeitskonzept / Versorgungskonzept sowie für deren Umsetzung in der praktischen Arbeit relevant sind. Dazu gehören u. a.:

 

-         Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach §20 Abs. 2a SGB IX

-         Teilnahme an den gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätssicherungsverfahren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (BQS/BQR)

-         Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Arbeitsplatzgestaltung, Hygienemaßnahmen, Arbeitszeiteneinteilung etc.

-         Nachweispflichten gegenüber den relevanten Zuwendungsgebern / Leis-             tungsträgern

-         Fach- und Förderprinzipien der Länder

-         Sozialgesetzbücher (SGB)

-         Empfehlungsvereinbahrung Glücksspielsucht

-         Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen in der aktuellen Fassung

-         Bestimmungen der Berufsgenossenschaft

-         Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

 

Weitere gesetzliche Grundlagen, wie die Berücksichtigung der Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebs-, Personalrates bzw. der Mitarbeitervertretung kommen hinzu (z. B. Betriebsverfassungsgesetz).

Ebenso zu berücksichtigen sind die Ausführungen für den Bereich der medizinischen Rehabilitation und Versorgungsverträge, wie sie sich aus dem SGB ergeben. Im Besonderen die Anforderungen nach §20 Abs. 2a SGB IX (BAR-Anforderungen) sind in vollem Umfang verpflichtend (Erfüllungsgrad 100%). Auch Leitfäden wie z.B. der trägerübergreifende Leitfaden für die praktische Anwendung der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) beim Zugang zur Rehabilitation, das Manual für Visitationen oder die Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) der Deutschen Rentenversicherung, sollten entsprechende Berücksichtigung finden.

 

 

2.       Qualitätsmerkmale

 

-         Nimmt die Einrichtungen regelmäßig am vergleichenden Verfahren zur Qualitätssicherung von Rehabilitationseinrichtungen (BQS/BQR) teil?

-         Werden Auflagen / Anforderungen / Nachweispflichten von Seiten der relevanten Zuwendungsgeber / Leistungsträger im Hinblick auf den Bereich Qualitätspolitik einbezogen?

-         Werden Daten über gesellschaftliche, ordnungspolitische und rechtliche Belange bei Planungen der Einrichtung berücksichtigt (mit „Daten“ sind hier gesellschaftspolitische, ordnungspolitische Vorgaben oder rechtliche Belange gemeint, z. B. aktuelle rechtliche Änderungen und landesspezifische Regelungen)?

-         Werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Einhaltung von Qualitätsstandards (z. B. Schutzbestimmungen für Arbeitsplätze) erfüllt?

-         Gibt es geeignete Methoden in der Einrichtung, um die Mitarbeiter systematisch und umfassend mit den rechtlichen und vertraglichen Vorgaben bekannt zu machen (z. B. Rundschreiben, Mitarbeiterversammlung)?

-         Gibt es ein Überprüfungssystem, das Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben erfasst?

-         Gibt es ein Überprüfungssystem, das eine regelmäßige (jährliche) Aktualisierung und Anpassung an die evtl. veränderten rechtlichen und vertraglichen Grundlagen gewährleistet?

-         An welchen Qualitätssicherungsprogrammen der Zuwendungsgeber / Leistungsträger z.B. BQR (Peer-Review-Verfahren, Patientenbefragung, Erhebung der Strukturqualität durch die Deutsche Rentenversicherung  beteiligt sich die Einrichtung, wie berücksichtigt sie deren Ergebnisse?)

-         Wie stellt die Organisation die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen sicher?

 

 

 

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2.0

04/2011

10 (Kap.1)