Die CaSu-Mitgliedschaft bietet Suchthilfe-Einrichtungen der Caritas umfassende Unterstützung, fachlichen Austausch und starke Interessenvertretung auf bundesweiter Ebene.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Caritas Suchthilfe – CaSu vereint Einrichtungen der Suchthilfe in Trägerschaft der Caritas auf Bundesebene.
Eine Mitgliedschaft bietet nicht nur fachliche Anbindung und Austausch, sondern auch die Möglichkeit, aktiv an der Weiterentwicklung der Suchthilfe mitzuwirken.
Mitglied werden können ambulante Suchtberatungsstellen, stationäre Fachkliniken, Fachkrankenhäuser, Einrichtungen der Suchtprävention, Nachsorge sowie gemeindenahe Angebote – sofern sie in Trägerschaft der Caritas oder eines ihrer Fachverbände stehen.
Die Mitgliedschaft eröffnet den Zugang zu bundesweiten Netzwerken, Facharbeitskreisen, Workshops und Tagungen. Hier findet fachlicher Austausch auf Augenhöhe statt – mit dem Ziel, voneinander zu lernen, gemeinsame Standards zu entwickeln und auf aktuelle Herausforderungen in Praxis und Politik reagieren zu können. Die Caritas Suchthilfe – CaSu vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik, Kostenträgern, Fachgremien und innerhalb des Deutschen Caritasverbandes.
Darüber hinaus profitieren Mitglieder von exklusiven Informationen, vergünstigten Fortbildungsangeboten und der Möglichkeit, sich aktiv in Stellungnahmen, Positionspapiere und Fachdiskurse einzubringen. Die Mitgliedschaft stärkt die Sichtbarkeit der einzelnen Einrichtung und fördert die gemeinsame Verantwortung für ein solidarisches, differenziertes und zukunftsfähiges Suchthilfesystem.
Beiträge und Anmeldung
der Mitgliedbeitrag in der Bundesarbeitsgemeinschaft Caritas Suchthilfe – CaSu richtet sich nach der Art der Einrichtung und wird jährlich um 2,5 % dynamisiert
Bei Fragen zur Mitgliedschaft oder zur Berechnung Ihres konkreten Mitgliedsbeitrags hilft Ihnen die Geschäftsstelle der CaSu gerne weiter

Anja Mevius
Mitgliedsbeiträge
Ambulante Einrichtungen
monatlich 48,80 € (entspricht 585,60 € jährlich)
Stationäre Einrichtungen
jährlich 36,40 € pro Behandlungsplatz
Außerordentliche Mitglieder (z. B. Diözesanverbände)
monatlich 80,77 € (entspricht 969,24 € jährlich)
Arbeitsordnung zum Download
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