Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Wertematrix

 

Die Wertematrix als ethischer Bezugsrahmen

 

Die Wertematrix bietet den ethischen Bezugsrahmen für die inhaltlichen Ausführungen zur Praxis des Qualitätsmanagements und stellt somit  eine Normfindungsmethode für die einzelnen Einrichtungen dar. Wesentlich für die Entwicklung ethischer Leitlinien für die praktische soziale Arbeit ist das Verständnis der Ordnungsprinzipien der katholischen Soziallehre. Die Forderungen der katholischen Soziallehre (z. B. Entfaltung der Persönlichkeit, Solidarität, Selbstverwirklichung, Gemeinwohlorientierung) verstehen sich dabei als Grundwerte für alltagspraktische Problemlösungen, die jedoch nach aktueller Situation und den jeweiligen Bedingungen entsprechend umgesetzt werden müssen.

Gemäß den Qualitätsgrundsätzen des Deutschen Caritasverbandes ermöglicht es die Wertematrix, aus den ethischen Leitzielen der „Sozialen Integration“, der „Autonomie“, der „Sozialen Bedürftigkeit“ und des „Personenwohls“ Qualitätskriterien abzuleiten.

Die Beschränkung auf die genannten Leitziele im Rahmenhandbuch des VABS dient der Praktikabilität der Wertematrix sowie einer Fokussierung auf die für die betreffenden Arbeitsfelder wesentlichen ethisch-normativen Aspekte. Selbstverständlich ermöglicht die Wertematrix durch ihre offen gestaltete Systematik jederzeit eine Erweiterung oder Modifizierung der Leitziele bzw. der daraus für die tägliche Arbeit abgeleiteten Qualitätsmerkmale. Nachfolgend sollen die in der Wertematrix verwendeten Leitsätze und ihre Relevanz für die vorgesehenen Arbeitsfelder kurz erläutert werden:

 

Soziale Integration:

Eine menschenwürdige Behandlung ist darum bemüht, die soziale Integration des Individuums zu fördern und Ausgrenzungen zu verhindern. Bsp.: Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Rücksichtnahme auf Randgruppen.

 

Autonomie:

Der Mensch ist einmalig und individuell (Personalitätsprinzip der katholischen Soziallehre). Sinn und Zweck der menschlichen Existenz ist die Selbstverwirklichung der Person. Die Gesellschaft ist für den Menschen da und nicht umgekehrt. Der Mensch als ein sittlich emanzipiertes Subjekt hat die Möglichkeit und ist dazu verpflichtet, sich sittlich entscheiden zu können. Eine menschenwürdige Behandlung respektiert die sittliche Autonomie des Menschen und schafft die notwendigen Freiheitsräume, die ihm eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ermöglichen. Bsp.: Hilfe zur Aufrechterhaltung der Selbständigkeit, selbständige Entscheidung über Kontakt zu Angehörigen.

 

Soziale Bedürftigkeit:

Der Mensch ist als ein soziales Wesen in einem hohen Maß sozial bedürftig. Der Mensch kann nur innerhalb der Gemeinschaft existieren (Sozialnatur des Menschen). Die verantwortliche Selbstentfaltung ist daher ein Grundbedürfnis des Menschen. Sie darf jedoch niemand anderen in seiner freien Entfaltung beeinträchtigen, so dass das Gemeinwohl nicht gefährdet wird.

 

Personenwohl:

Eine menschenwürdige Behandlung nimmt die geistlichen, körperlichen und psychischen Bedürfnisse der Person ernst und versorgt Bedürftige optimal. Bsp.: Reduzierung von Leiden, bedarfsgerechte und personenbezogene Hilfeformen, Unterstützung von Mitarbeitern mit erschwerten Arbeitsbedingungen, Rücksichtnahme auf kultur- und religionsspezifische Eigenarten.

 

 

 

Die Wertematrix des Rahmenhandbuches ist bewusst offen gestaltet, sie soll dafür sensibilisieren, dass eine Leistungserbringung ein Beziehungsgeschehen ist, bei dem die „Soziale Integration“, „Autonomie“, „Soziale Bedürftigkeit“ und das „Personenwohl“ der jeweils Beteiligten zu berücksichtigen sind.

 

 

Die Wertematrix als Methode

 

Mit Hilfe des Matrixverfahrens wird zudem gewährleistet, dass der spezifische Wertehintergrund eines Einrichtungsleitbildes eine lückenlose Anwendung in der praktischen Arbeit findet. Deshalb ist es notwendig, nicht nur grundsätzliche Werte,, wie z. B. die Würde des Menschen, im Rahmen der Qualitätsbestrebungen einer Einrichtung zu benennen, sondern auch auf der Handlungsebene eine Überprüfbarkeit der Umsetzung ethisch-normativer Werte nachzuweisen.

In den Zeilen der Wertematrix des Rahmenhandbuches sind die für die Betreuung und Behandlung Suchtmittelabhängiger in Einrichtungen der ambulanten Suchthilfe wesentlichen Leitziele - „Soziale Integration“, „Autonomie“, „Soziale Bedürftigkeit“ und „Personenwohl“ - aufgeführt.

 

 

Die in den Spalten angegebenen Leitdimensionen entsprechen der Gliederung der Kapitel und Unterkapitel des Rahmenhandbuches und stellen gleichzeitig die jeweiligen Handlungsfelder für die Umsetzung der daraus abgeleiteten spezifischen Werte in der täglichen Arbeit dar. Auf diese Weise sind alle Leitziele mit Leitdimensionen verbunden, so dass sichergestellt ist, dass alle Leitziele in jedem Handlungsfeld entsprechend berücksichtigt und formuliert sind. Die sich aus dieser Form der Kreuztabellierung ergebenden Qualitätsmerkmale können somit in Analogie zum Aufbau des Rahmenhandbuches den Kapiteln Qualitätsmanagementsystem, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zugeordnet werden.

 

 

 

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2.0

04/2011