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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Wertematrix Die Wertematrix als ethischer Bezugsrahmen Die Wertematrix bietet
den ethischen Bezugsrahmen für die inhaltlichen Ausführungen zur
Praxis des Qualitätsmanagements und stellt somit eine Normfindungsmethode für die
einzelnen Einrichtungen dar. Wesentlich für die Entwicklung ethischer
Leitlinien für die praktische soziale Arbeit ist das Verständnis
der Ordnungsprinzipien der katholischen Soziallehre. Die Forderungen der
katholischen Soziallehre (z. B. Entfaltung der Persönlichkeit,
Solidarität, Selbstverwirklichung, Gemeinwohlorientierung) verstehen
sich dabei als Grundwerte für alltagspraktische Problemlösungen,
die jedoch nach aktueller Situation und den jeweiligen Bedingungen
entsprechend umgesetzt werden müssen. Gemäß den Qualitätsgrundsätzen des
Deutschen Caritasverbandes ermöglicht es die Wertematrix, aus den ethischen
Leitzielen der „Sozialen Integration“, der „Autonomie“,
der „Sozialen Bedürftigkeit“ und des
„Personenwohls“ Qualitätskriterien abzuleiten. Die Beschränkung auf die genannten Leitziele im
Rahmenhandbuch des VABS dient der Praktikabilität der Wertematrix sowie
einer Fokussierung auf die für die betreffenden Arbeitsfelder
wesentlichen ethisch-normativen Aspekte. Selbstverständlich
ermöglicht die Wertematrix durch ihre offen gestaltete Systematik jederzeit
eine Erweiterung oder Modifizierung der Leitziele bzw. der daraus für
die tägliche Arbeit abgeleiteten Qualitätsmerkmale. Nachfolgend
sollen die in der Wertematrix verwendeten Leitsätze und ihre Relevanz
für die vorgesehenen Arbeitsfelder kurz erläutert werden: Soziale Integration: Eine menschenwürdige Behandlung ist darum bemüht, die soziale Integration des Individuums zu fördern und Ausgrenzungen zu verhindern. Bsp.: Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Rücksichtnahme auf Randgruppen. Autonomie: Der Mensch ist einmalig und individuell
(Personalitätsprinzip der katholischen Soziallehre). Sinn und Zweck der
menschlichen Existenz ist die Selbstverwirklichung der Person. Die
Gesellschaft ist für den Menschen da und nicht umgekehrt. Der Mensch als
ein sittlich emanzipiertes Subjekt hat die Möglichkeit und ist dazu verpflichtet,
sich sittlich entscheiden zu können. Eine menschenwürdige
Behandlung respektiert die sittliche Autonomie des Menschen und schafft die
notwendigen Freiheitsräume, die ihm eine freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit ermöglichen. Bsp.: Hilfe zur Aufrechterhaltung der
Selbständigkeit, selbständige Entscheidung über Kontakt zu
Angehörigen. Soziale Bedürftigkeit: Der Mensch ist als ein soziales Wesen in einem hohen
Maß sozial bedürftig. Der Mensch kann nur innerhalb der
Gemeinschaft existieren (Sozialnatur des Menschen). Die verantwortliche
Selbstentfaltung ist daher ein Grundbedürfnis des Menschen. Sie darf
jedoch niemand anderen in seiner freien Entfaltung beeinträchtigen, so
dass das Gemeinwohl nicht gefährdet wird. Personenwohl: Eine menschenwürdige Behandlung nimmt die
geistlichen, körperlichen und psychischen Bedürfnisse der Person
ernst und versorgt Bedürftige optimal. Bsp.: Reduzierung von Leiden,
bedarfsgerechte und personenbezogene Hilfeformen, Unterstützung von
Mitarbeitern mit erschwerten Arbeitsbedingungen, Rücksichtnahme auf
kultur- und religionsspezifische Eigenarten. Die Wertematrix des Rahmenhandbuches ist bewusst offen
gestaltet, sie soll dafür sensibilisieren, dass eine Leistungserbringung
ein Beziehungsgeschehen ist, bei dem die „Soziale Integration“,
„Autonomie“, „Soziale Bedürftigkeit“ und das
„Personenwohl“ der jeweils Beteiligten zu berücksichtigen
sind. Die
Wertematrix als Methode Mit Hilfe des Matrixverfahrens wird zudem
gewährleistet, dass der spezifische Wertehintergrund eines
Einrichtungsleitbildes eine lückenlose Anwendung in der praktischen
Arbeit findet. Deshalb ist es notwendig, nicht nur grundsätzliche Werte,,
wie z. B. die Würde des Menschen, im Rahmen der Qualitätsbestrebungen
einer Einrichtung zu benennen, sondern auch auf der Handlungsebene eine
Überprüfbarkeit der Umsetzung ethisch-normativer Werte
nachzuweisen. In den Zeilen der Wertematrix des Rahmenhandbuches sind
die für die Betreuung und Behandlung Suchtmittelabhängiger in Einrichtungen
der ambulanten Suchthilfe wesentlichen Leitziele - „Soziale
Integration“, „Autonomie“, „Soziale Bedürftigkeit“
und „Personenwohl“ - aufgeführt. Die in den
Spalten angegebenen Leitdimensionen entsprechen der Gliederung der Kapitel
und Unterkapitel des Rahmenhandbuches und stellen gleichzeitig die jeweiligen
Handlungsfelder für die Umsetzung der daraus abgeleiteten spezifischen
Werte in der täglichen Arbeit dar. Auf diese Weise sind alle Leitziele
mit Leitdimensionen verbunden, so dass sichergestellt ist, dass alle
Leitziele in jedem Handlungsfeld entsprechend berücksichtigt und
formuliert sind. Die sich aus dieser Form der Kreuztabellierung ergebenden
Qualitätsmerkmale können somit in Analogie zum Aufbau des
Rahmenhandbuches den Kapiteln Qualitätsmanagementsystem, Struktur-,
Prozess- und Ergebnisqualität zugeordnet werden. |
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Bearbeiter/in |
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Erstellungsdatum |
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2.0 |
04/2011 |
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