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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Berichtswesen 1. Bereich Die
Qualität der durchgeführten Rehabilitationsleistung kann auf der
Grundlage eines Reviews der Entlassungsberichte beurteilt werden
(Qualitätssicherungs-programm der gesetzlichen Rentenversicherung in der
medizinischen Rehabilitation (DRV-Schriftenband 18)). Eine Prozessbeschreibung
zur Erstellung von Berichten sollte Angaben zur formalen Gestaltung der
Berichte enthalten, die Verantwortlichkeiten für einzelne Berichtsteile
verbindlich regeln, Maßnahmen der Prozesssteuerung und
Überprüfung (Terminierung) enthalten sowie Kennziffern im Sinne von
Qualitätsmerkmalen festlegen. In Anlehnung an das Peer-Review-Verfahren
des VDR können folgende qualitätsrelevanten Bereiche des
Entlassungsberichtes und der individuellen Therapiepläne festgelegt
werden: - Anamnese - Diagnostik - Therapieziele
und Therapie - Sozialmedizinische
Stellungnahme - Nachsorgekonzept - Verlauf
und Epikrise Die
Prozessbeschreibung zur Erstellung von Berichten soll Rückschlüsse
auf die Umsetzung der konzeptionellen Vorgaben und Ziele sowie der hierzu notwendigen
Maßnahmen und damit der Behandlungsqualität ermöglichen. 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und -verantwortung - Ist der Prozess
Berichtswesen anhand einer festgelegten Struktur und Verfahrensweise
beschrieben und dokumentiert (z.B. Terminierung der Berichte,
Aufgabenverteilung, Struktur der Berichte)? - Sind die
Prozessverantwortlichen (z.B. Bezugstherapeut, Arzt) benannt und für
ihre Aufgaben qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(Anamnese, Diagnostik, Therapieziele und Therapie, sozialmedizinische
Stellungnahme, Nachsorgekonzept, Verlauf und Epikrise) sowie die wesentlichen
Ziele (z.B. Vollständigkeit, Entsprechung der Qualitätsmerkmale des
VDR) des Prozesses festgelegt und beschrieben? - Sind in der
Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen
Kundengruppen (z.B. Bewertungskriterien zur Qualität von Berichten der
Kosten- und Leistungsträger, Entsendestellen) entsprechend berücksichtigt
und beschrieben? • Kooperation der an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Ist die
Prozessbeschreibung Berichtswesen allen an der Umsetzung Beteiligten
zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur-
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten
Fachbereichen zur Optimierung des Berichtswesens geregelt ist? - Ist die Zusammenarbeit
von den an der Berichten beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
innerhalb der Einrichtung und mit externen Kooperationspartnern (z.B.
Entsendestelle, Kosten- und Leistungsträger) gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen (3.8 Berichtswesen) - Sind die zentralen
Kennziffern des Prozesses Berichtswesen definiert und werden sie
regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z.B.
Rückmeldungen durch die Kosten- und Leistungsträger im Rahmen des
Peer-Review-Verfahrens, Zufriedenheit von Kooperationspartnern und Klienten/-innen
mit Berichten, Anzahl der Beschwerden, Bewertungskriterien des
Per-Review-Verfahrens)? - Wird die Wirksamkeit des
Prozesses Berichtswesen anhand der festgelegten Kennziffern
regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit
Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen/Prozessentwicklung - Gibt es in der
Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess
Berichtswesen regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und
die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig
fortgeschrieben wird (z.B. Überprüfung der Einhaltung der
Verantwortlichkeiten in der Erstellung der Berichte, regelmäßiges
Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Berichtswesen innerhalb der
Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen
Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden
Kundenbedürfnisse bezüglich der geforderten Qualität
(Richtlinien der Kosten- und Leistungsträger, Verständlichkeit der
Berichte für Kooperationspartner, Zeitpunkt der Erstellung des
Entlassungsberichtes, Einhaltung von Datenschutzbestimmungen) mittels
systematischer Erhebungen (Fragebögen, Dokumentation von Beschwerden)
erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden,
anderen Interessengruppen und Konkurrenten verwendet, um Ziele für die
Verbesserung des Berichtswesens festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass die Wirksamkeit des Berichtswesens einer komplexen
Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses
führt? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses Berichtswesen
(z.B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern
der Berichte in Qualitätsarbeitskreisen, Verfahrensweise zur
Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung und Einarbeitung
neuer Richtlinien und Verordnungen)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
41 (Kap.3) |
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