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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Entlassung 1. Bereich Der Hauptprozess
Entlassung orientiert sich bereits an den im Aufnahmegespräch erfassten
krankheitsbedingten Problemen und begleitet den Klienten/die Klientin im
Sinne einer Vorbereitung auf die Situation nach der stationären Maßnahme
während der gesamten Behandlungsverlaufs. Die
planmäßige Entlassung eines Klienten sollte die Vorbereitung des
sozialen Umfeldes und somit die wesentlichen Bezugspersonen wie z. B.
Angehörige, Arbeitgeber, Hausärzte, Freundinnen und Freunde,
Beratungsstellen sowie weiter behandelnde Einrichtungen mit einbeziehen. Ziel
ist dabei die Sicherung eines dauerhaften Behandlungserfolges sowie die
Generalisierung der erreichten Behandlungsfortschritte in die relevanten
Lebensbereiche des Klienten/der Klientin. Die Inanspruchnahme von fachlichen
Hilfeangeboten medizinischer, rehabilitativer oder sozialer Art nach der
Beendigung der Behandlung sind integraler Bestanteil des Hauptprozesses
Entlassung. Dabei
sind die verschiedenen Entlassungsmodalitäten, z. B. nach den Richtlinien
des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) für die Entlassung
aus medizinischen Rehabilitationseinrichtungen, einschließlich der sich
daraus ableitenden Fürsorgepflichten, entsprechend zu berücksichtigen. So ist bei
vorzeitigen Entlassungen auf eigenen Wunsch oder Entlassungen gegen den
Willen der Klienten zu prüfen, ob eine Selbst- oder Fremdgefährdung
besteht und welche geeigneten Maßnahmen ggf. veranlasst werden
müssen. 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und –verantwortung - Ist der Entlassungsprozess
anhand einer festgelegten Struktur und Verfahrensweise beschrieben und
dokumentiert (z.B. Ablauf und Organisation der Entlassung)? - Sind die
Prozessverantwortlichen (Bezugstherapeut, Arzt) benannt und für ihre
Aufgaben qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(organisatorische und administrative Vorgänge in der Einrichtung, z.B.
das Planen der postrehabilitativen Behandlung und Betreuung oder zeitnahe
Übersendung des Entlassungsberichtes an die zuständige Stelle)
sowie die wesentlichen Ziele (z.B. qualifizierte Vermittlung in Anschlussangebote)
des Prozesses festgelegt und beschrieben? - Sind in der
Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen
Kundengruppen (z.B. Klientinnen und Klienten, Angehörige, Entsendestellen)
entsprechend berücksichtigt und beschrieben (z.B. Umgang mit dem
Eigentum der Klientinnen und Klienten)? • Kooperation der an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Ist die
Prozessbeschreibung Entlassung allen an der Umsetzung Beteiligten
zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur-
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten
Fachbereichen zur Optimierung des Entlassungsprozesses geregelt ist? - Ist die Zusammenarbeit
von den an der Entlassung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
innerhalb der Einrichtung (Arzt, Bezugstherapeut) und mit externen
Kooperationspartnern (z.B. aufnehmende Einrichtung, Angehörige)
gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind die zentralen Kennziffern
des Entlassungsprozesses definiert und werden sie regelmäßig auf
ihre Aussagekraft hin überprüft (z.B. Anzahl qualifizierter
Weitervermittlungen, Aussagen zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der
Beschwerden)? - Wird die Wirksamkeit des
Entlassungsrozesses anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig
durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen
Einrichtungen überprüft (Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen/Prozessentwicklung - Gibt es in der Einrichtung
ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Entlassung
regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung
mit all ihren Bestandteilen regelmäßig fortgeschrieben wird (z.B.
Festlegung von Zielgrößen entsprechend den Vorgaben von Leistungsträgern,
Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der
Durchführung der Entlassung, regelmäßiges Review und
Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung des Entlassungsprozesses innerhalb der
Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen
Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden
Kundenbedürfnisse bezüglich der Qualität des Entlassungsprozesses
(z.B. umfangreiche Informationen über mögliche Anschlussbehandlungen,
Hilfe bei der Wohnungssuche, Verbringungsmöglichkeiten, Transparenz)
systematisch erfasst? - Werden
Kundenbedürfnisse hinsichtlich der Umsetzung sowie der Gestaltung des
Entlassungsprozesses mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen,
Dokumentation von Beschwerden) erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden,
anderen Interessengruppen und Konkurrenten verwendet, um Ziele für die
Verbesserung des Entlassungsprozesses festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass die Angemessenheit des Entlassungsprozesses einer komplexen
Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses
führt? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung des Entlassungsprozesses
(z.B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern
des Entlassungsprozesses in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur
Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung und Einarbeitung
der Erkenntnisse aus Fachveröffentlichungen)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
38 (Kap.3) |
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