Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Entlassung

 

1. Bereich

 

Der Hauptprozess Entlassung orientiert sich bereits an den im Aufnahmegespräch erfassten krankheitsbedingten Problemen und begleitet den Klienten/die Klientin im Sinne einer Vorbereitung auf die Situation nach der stationären Maßnahme während der gesamten Behandlungsverlaufs.

Die planmäßige Entlassung eines Klienten sollte die Vorbereitung des sozialen Umfeldes und somit die wesentlichen Bezugspersonen wie z. B. Angehörige, Arbeitgeber, Hausärzte, Freundinnen und Freunde, Beratungsstellen sowie weiter behandelnde Einrichtungen mit einbeziehen. Ziel ist dabei die Sicherung eines dauerhaften Behandlungserfolges sowie die Generalisierung der erreichten Behandlungsfortschritte in die relevanten Lebensbereiche des Klienten/der Klientin. Die Inanspruchnahme von fachlichen Hilfeangeboten medizinischer, rehabilitativer oder sozialer Art nach der Beendigung der Behandlung sind integraler Bestanteil des Hauptprozesses Entlassung.

Dabei sind die verschiedenen Entlassungsmodalitäten, z. B. nach den Richtlinien des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) für die Entlassung aus medizinischen Rehabilitationseinrichtungen, einschließlich der sich daraus ableitenden Fürsorgepflichten, entsprechend  zu berücksichtigen. So ist bei vorzeitigen Entlassungen auf eigenen Wunsch oder Entlassungen gegen den Willen der Klienten zu prüfen, ob eine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht und welche geeigneten Maßnahmen ggf. veranlasst werden müssen.

 

2. Qualitätsmerkmale

 

        Prozessbeschreibung und –verantwortung

 

-        Ist der Entlassungsprozess anhand einer festgelegten Struktur und Verfahrensweise beschrieben und dokumentiert (z.B. Ablauf und Organisation der Entlassung)?

-        Sind die Prozessverantwortlichen (Bezugstherapeut, Arzt) benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-        Sind die Teilprozesse (organisatorische und administrative Vorgänge in der Einrichtung, z.B. das Planen der postrehabilitativen Behandlung und Betreuung oder zeitnahe Übersendung des Entlassungsberichtes an die zuständige Stelle) sowie die wesentlichen Ziele (z.B. qualifizierte Vermittlung in Anschlussangebote) des Prozesses festgelegt und beschrieben?

-        Sind in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen Kundengruppen (z.B. Klientinnen und Klienten, Angehörige, Entsendestellen) entsprechend berücksichtigt und beschrieben (z.B. Umgang mit dem Eigentum der Klientinnen und Klienten)?

 

        Kooperation der an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

-        Ist die Prozessbeschreibung Entlassung allen an der Umsetzung Beteiligten zugänglich und bekannt?

-        Gibt es eine Struktur- und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbereichen zur Optimierung des Entlassungsprozesses geregelt ist?

-        Ist die Zusammenarbeit von den an der Entlassung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb der Einrichtung (Arzt, Bezugstherapeut) und mit externen Kooperationspartnern (z.B. aufnehmende Einrichtung, Angehörige) gewährleistet?

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern des Entlassungsprozesses definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z.B. Anzahl qualifizierter Weitervermittlungen, Aussagen zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden)?

-        Wird die Wirksamkeit des Entlassungsrozesses anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

        Änderung von Prozessen/Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Entlassung regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig fortgeschrieben wird (z.B. Festlegung von Zielgrößen entsprechend den Vorgaben von Leistungsträgern, Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der Durchführung der Entlassung, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Entlassungsprozesses innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Kundenbedürfnisse bezüglich der Qualität des Entlassungsprozesses (z.B. umfangreiche Informationen über mögliche Anschlussbehandlungen, Hilfe bei der Wohnungssuche, Verbringungsmöglichkeiten, Transparenz) systematisch erfasst?

-        Werden Kundenbedürfnisse hinsichtlich der Umsetzung sowie der Gestaltung des Entlassungsprozesses mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Dokumentation von Beschwerden) erfasst?

-        Werden die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen und Konkurrenten verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Entlassungsprozesses festzulegen?

-        Stellt die Einrichtung sicher, dass die Angemessenheit des Entlassungsprozesses einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses führt?

-        Gibt es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung des Entlassungsprozesses (z.B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern des Entlassungsprozesses in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung und Einarbeitung der Erkenntnisse aus Fachveröffentlichungen)?

 

 

 

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2.0

04/2011

38 (Kap.3)