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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Umgang
mit Klienteneigentum 1. Bereich Die Einrichtung sollte Zuständigkeiten,
Verantwortungen und Verfahrensweisen für einen geregelten Umgang mit
Klienteneigentum festlegen und dokumentieren. Die Aufbewarung, Kennzeichnung,
Rückverfolgbarkeit und Rückgabe des Klienteneigentuns sollte sich
sowohl an den Anliegen, Wünschen und Bedürfnissen der Klientinnen
und Klienten orientieren, als auch ökonomische Gesichtspunkte aus Sicht
der Einrichtung entsprechend berücksichtigen. Außerdem sollten
Aufzeichnungen über die Verwahrung und den Verbleib von Klienteneigentum
geführt werden, so dass im Falle von verloren gegangenem oder
beschädigtem Eigentum die Klientinnen und Klienten informiert und
Haftungsfragen geklärt werden können. 2. Qualitätsmerkmale •
Prozessbeschreibung und –verantwortung - Ist
der Prozess Umgang mit Klienteneigentum anhand einer festgelegten Struktur
und Verfahrensweise beschrieben und dokumentiert (z.B. Verantwortlichkeiten,
Aufgabenverteilung, Abläufe,)? - Sind
die Prozessverantwortlichen (z.B. Verwaltung, technisches Personal,
Bezugstherapeut,) benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert? - Sind
die Teilprozesse (Dokumentation, Kennzeichnung, Rückgabe) sowie die
wesentlichen Ziele (z.B. Rückverfolgbarkeit, angemessene Lagerung) des
Prozesses festgelegt und beschrieben? - Sind
in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen
Kundengruppen (z.B. Klientinnen und Klienten, Angehörige) entsprechend
berücksichtigt und beschrieben? •
Kooperation der an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter - Ist
die Prozessbeschreibung Umgang mit Klienteneigentum allen an der Umsetzung
Beteiligten zugänglich und bekannt? - Gibt
es eine Struktur- und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den
beteiligten Fachbereichen zur Optimierung des Prozesses geregelt ist? - Ist
die Zusammenarbeit von den am Prozess beteiligten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern innerhalb der Einrichtung und mit betroffenen externen Kooperationspartnern
(z.B. Angehörige) gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind
die zentralen Kennziffern des Prozesses Umgang mit Klienteneigentum definiert
und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft? - Wird
die Wirksamkeit des Prozesses Umgang mit Klienteneigentum anhand der
festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen
und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft
(Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen/Prozessentwicklung - Gibt
es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess
Umgang mit Klienteneigentum regelmäßig und systematisch kontrolliert
wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig
fortgeschrieben wird (z.B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten
bei der Durchführung, regelmäßiges Review und Aktualisierung
der Prozessbeschreibung)? - Ist
die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Umgang
mit Klienteneigentum innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen
Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden
Kundenbedürfnisse bezüglich der Transparenz des Umgang mit
Klienteneigentum erfasst? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind
die zentralen Kennziffern des Prozesses Umgang mit Klienteneigentum und
werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin
überprüft? - Wird
die Wirksamkeit des Prozesses Umgang mit Klienteneigentum anhand der
festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen
und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen/Prozessentwicklung - Gibt
es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess
Umgang mit Klienteneigentum regelmäßig und systematisch kontrolliert
wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig
fortgeschrieben wird (z.B. Anwendung eines spezifischen Kennzeichnungssystem,
regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? - Ist
die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Umgang
mit Klienteneigentum innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen
Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert
(Benchmarking)? - Werden
Kundenbedürfnisse bezüglich der Transparenz des Umgang mit
Klienteneigentum erfasst? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
35 (Kap.3) |
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