Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Umgang mit Klienteneigentum

 

1.      Bereich

 

Die Einrichtung sollte Zuständigkeiten, Verantwortungen und Verfahrensweisen für einen geregelten Umgang mit Klienteneigentum festlegen und dokumentieren. Die Aufbewarung, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Rückgabe des Klienteneigentuns sollte sich sowohl an den Anliegen, Wünschen und Bedürfnissen der Klientinnen und Klienten orientieren, als auch ökonomische Gesichtspunkte aus Sicht der Einrichtung entsprechend berücksichtigen. Außerdem sollten Aufzeichnungen über die Verwahrung und den Verbleib von Klienteneigentum geführt werden, so dass im Falle von verloren gegangenem oder beschädigtem Eigentum die Klientinnen und Klienten informiert und Haftungsfragen geklärt werden können.

 

2.      Qualitätsmerkmale

 

        Prozessbeschreibung und –verantwortung

 

-        Ist der Prozess Umgang mit Klienteneigentum anhand einer festgelegten Struktur und Verfahrensweise beschrieben und dokumentiert (z.B. Verantwortlichkeiten, Aufgabenverteilung, Abläufe,)?

-        Sind die Prozessverantwortlichen (z.B. Verwaltung, technisches Personal, Bezugstherapeut,) benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-        Sind die Teilprozesse (Dokumentation, Kennzeichnung, Rückgabe) sowie die wesentlichen Ziele (z.B. Rückverfolgbarkeit, angemessene Lagerung) des Prozesses festgelegt und beschrieben?

-        Sind in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen Kundengruppen (z.B. Klientinnen und Klienten, Angehörige) entsprechend berücksichtigt und beschrieben?

 

        Kooperation der an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

-        Ist die Prozessbeschreibung Umgang mit Klienteneigentum allen an der Umsetzung Beteiligten zugänglich und bekannt?

-        Gibt es eine Struktur- und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbereichen zur Optimierung des Prozesses geregelt ist?

-        Ist die Zusammenarbeit von den am Prozess beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb der Einrichtung und mit betroffenen externen Kooperationspartnern (z.B. Angehörige) gewährleistet?

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern des Prozesses Umgang mit Klienteneigentum definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft?

-        Wird die Wirksamkeit des Prozesses Umgang mit Klienteneigentum anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

        Änderung von Prozessen/Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Umgang mit Klienteneigentum regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig fortgeschrieben wird (z.B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten bei der Durchführung, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Umgang mit Klienteneigentum innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Kundenbedürfnisse bezüglich der Transparenz des Umgang mit Klienteneigentum erfasst?

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern des Prozesses Umgang mit Klienteneigentum und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft?

-        Wird die Wirksamkeit des Prozesses Umgang mit Klienteneigentum anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

        Änderung von Prozessen/Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Umgang mit Klienteneigentum regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig fortgeschrieben wird (z.B. Anwendung eines spezifischen Kennzeichnungssystem, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Umgang mit Klienteneigentum innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Kundenbedürfnisse bezüglich der Transparenz des Umgang mit Klienteneigentum erfasst?

 

 

 

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2.0

04/2011

35 (Kap.3)