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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Betreuungsmaßnahmen 1. Bereich Die
Betreuungsmaßnahmen orientieren sich am individuellen Hilfebedarf der Bewohnerinnen
und Bewohner sowie dem jeweils festgelegten Hilfeplan. Die
einzelnen Leistungsangebote sind in der Konzeption der Einrichtung zu beschreiben
und haben zur Aufgabe, krankheitsbedingt eingeschränkte psychische,
sensorische und motorische Funktionen und Fähigkeiten wiederherzustellen,
zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern. Darüber hinaus
soll die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft gesichert werden. Maßnahmen
der Eingliederungshilfe nach § 40 BSHG umfassen: - Unterkunft und
Verpflegung als Grundleistung (lt. Rahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2
BSHG) - „Maßnahme
Wohnen“ (lt. Rahmenvertrag nach
§ 93 d Abs. 2 BSHG)mit den Schwerpunkten Beratung, Betreuung,
Pflege, Unterstützung, Begleitung, Anleitung, Förderung bei:
Alltäglicher Lebensführung, individueller Basisversorgung,
Gestaltung sozialer Beziehungen, Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen
Leben, Kommunikation und Orientierung, emotionale und psychische Entwicklung,
Gesundheitsförderung und Erhaltung, sozialpädagogische Angebote
sowie sonstige Leistungen. - „Maßnahme
Hilfen zur Gestaltung des Tages“ (Art und Umfang der im Einzelfall zu
erbringenden Leistung richten sich nach dem jeweiligen Gesamtplan nach §
46 BSHG, dem von der Einrichtung zu erstellenden individuellen Hilfeplan, der
Vereinbarung mit dem Hilfeempfänger sowie dem jeweiligen individuellen
Bedarf des Hilfeempfängers. 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und –verantwortung - Sind die Betreuungsmaßnahmen
anhand einer festgelegten Struktur und Verfahrensweise beschrieben und
dokumentiert (z.B. im Einrichtungskonzept bzw. im Betreuungsplan)? - Sind die
Prozessverantwortlichen (z.B. Bezugsbetreuer, Arbeitstherapeuten) benannt und
für ihre Aufgaben qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(Förderung der emotionalen und psychischen Entwicklung, Zuordnung zum
Arbeitsbereich, Fertigkeitstraining) sowie die wesentlichen Ziele des
Prozesses (z.B. Stabilisierung der Suchtmittelabstinenz, Erarbeitung und Erprobung
neuer Verhaltensmuster, berufliche Wiedereingliederung) festgelegt? - Sind in der
Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der Klientinnen und
Klienten (z.B. Rückfallbearbeitung, Erlernen einer Fertigkeit, Freizeitwünsche)
entsprechend berücksichtigt und beschrieben? • Kooperation der an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Ist die
Prozessbeschreibung Betreuungsmaßnahmen allen an der Umsetzung
Beteiligten zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur-
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten
Fachbereichen zur Optimierung der Betreuungsmaßnahmen geregelt ist? - Ist die Zusammenarbeit
von den an den Betreuungsmaßnahmen beteiligten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern innerhalb der Einrichtung (Arbeitstherapeuten,
Bezugstherapeuten) und mit externen Kooperationspartnern (z.B. gesetzliche
Betreuer, Angehörige) gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind die zentralen
Kennziffern der Betreuungsmaßnahmen definiert und werden sie
regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z.B.
Kundenzufriedenheit, Verbesserung der Arbeitsgrundfertigkeiten, Anzahl der
Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt)? - Wird die Wirksamkeit der
Betreuungsmaßnahmen anhand der festgelegten Kennziffern
regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Prozessen in
anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen/Prozessentwicklung - Gibt es in der Einrichtung
ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess
Betreuungsmaßnahmen regelmäßig und systematisch kontrolliert
und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig
fortgeschrieben wird (z.B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten/Qualifikationen
in der Durchführung der Maßnahmen, regelmäßiges Review
und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Betreuungsmaßnahmen
innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit
Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden
Kundenbedürfnisse bezüglich der Qualität der weitergegebenen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Informationen (z.B. handwerkliche Fertigkeiten,
Adressen, Berufsberatung) erfasst? - Werden
Kundenbedürfnisse hinsichtlich der Gestaltung und Umsetzung des
Prozesses Betreuungsmaßnahmen mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen,
Dokumentation von Beschwerden) erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden,
anderen Interessengruppen und Konkurrenten verwendet, um Ziele für die
Verbesserung des Prozesses Betreuungsmaßnahmen festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass bei Fehlern im Rahmen der Betreuungsmaßnahmen eine
komplexe Ursachenanalyse zur Weiterentwicklung des Prozesses führt, so
dass ein erneutes Auftreten des Fehlers unwahrscheinlich wird? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses
Betreuungsmaßnahmen (z.B.
Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern des
Prozesses in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der
Prozessbeschreibung, Berücksichtigung und Einarbeitung der Erkenntnisse
aus Fachveröffentlichungen und wissenschaftlichen Untersuchungen)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
29 (Kap.3) |
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