Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Betreuungsmaßnahmen

 

1.      Bereich

 

Die Betreuungsmaßnahmen orientieren sich am individuellen Hilfebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner sowie dem jeweils festgelegten Hilfeplan.

Die einzelnen Leistungsangebote sind in der Konzeption der Einrichtung zu beschreiben und haben zur Aufgabe, krankheitsbedingt eingeschränkte psychische, sensorische und motorische Funktionen und Fähigkeiten wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern. Darüber hinaus soll die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft gesichert werden. Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach § 40 BSHG umfassen:

 

-        Unterkunft und Verpflegung als Grundleistung (lt. Rahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG)

-        „Maßnahme Wohnen“ (lt. Rahmenvertrag nach  § 93 d Abs. 2 BSHG)mit den Schwerpunkten Beratung, Betreuung, Pflege, Unterstützung, Begleitung, Anleitung, Förderung bei: Alltäglicher Lebensführung, individueller Basisversorgung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, Kommunikation und Orientierung, emotionale und psychische Entwicklung, Gesundheitsförderung und Erhaltung, sozialpädagogische Angebote sowie sonstige Leistungen.

-        „Maßnahme Hilfen zur Gestaltung des Tages“ (Art und Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistung richten sich nach dem jeweiligen Gesamtplan nach § 46 BSHG, dem von der Einrichtung zu erstellenden individuellen Hilfeplan, der Vereinbarung mit dem Hilfeempfänger sowie dem jeweiligen individuellen Bedarf des Hilfeempfängers.

 

2.      Qualitätsmerkmale

 

        Prozessbeschreibung und –verantwortung

 

-        Sind die Betreuungsmaßnahmen anhand einer festgelegten Struktur und Verfahrensweise beschrieben und dokumentiert (z.B. im Einrichtungskonzept bzw. im Betreuungsplan)?

-        Sind die Prozessverantwortlichen (z.B. Bezugsbetreuer, Arbeitstherapeuten) benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-        Sind die Teilprozesse (Förderung der emotionalen und psychischen Entwicklung, Zuordnung zum Arbeitsbereich, Fertigkeitstraining) sowie die wesentlichen Ziele des Prozesses (z.B. Stabilisierung der Suchtmittelabstinenz, Erarbeitung und Erprobung neuer Verhaltensmuster, berufliche Wiedereingliederung) festgelegt?

-        Sind in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der Klientinnen und Klienten (z.B. Rückfallbearbeitung, Erlernen einer Fertigkeit, Freizeitwünsche) entsprechend berücksichtigt und beschrieben?

 

        Kooperation der an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

-        Ist die Prozessbeschreibung Betreuungsmaßnahmen allen an der Umsetzung Beteiligten zugänglich und bekannt?

-        Gibt es eine Struktur- und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbereichen zur Optimierung der Betreuungsmaßnahmen geregelt ist?

-        Ist die Zusammenarbeit von den an den Betreuungsmaßnahmen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb der Einrichtung (Arbeitstherapeuten, Bezugstherapeuten) und mit externen Kooperationspartnern (z.B. gesetzliche Betreuer, Angehörige) gewährleistet?

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern der Betreuungsmaßnahmen definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z.B. Kundenzufriedenheit, Verbesserung der Arbeitsgrundfertigkeiten, Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt)?

-        Wird die Wirksamkeit der Betreuungsmaßnahmen anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

        Änderung von Prozessen/Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Betreuungsmaßnahmen regelmäßig und systematisch kontrolliert und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig fortgeschrieben wird (z.B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten/Qualifikationen in der Durchführung der Maßnahmen, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Betreuungsmaßnahmen innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Kundenbedürfnisse bezüglich der Qualität der weitergegebenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Informationen (z.B. handwerkliche Fertigkeiten, Adressen, Berufsberatung) erfasst?

-        Werden Kundenbedürfnisse hinsichtlich der Gestaltung und Umsetzung des Prozesses Betreuungsmaßnahmen mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Dokumentation von Beschwerden) erfasst?

-        Werden die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen und Konkurrenten verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Prozesses Betreuungsmaßnahmen festzulegen?

-        Stellt die Einrichtung sicher, dass bei Fehlern im Rahmen der Betreuungsmaßnahmen eine komplexe Ursachenanalyse zur Weiterentwicklung des Prozesses führt, so dass ein erneutes Auftreten des Fehlers unwahrscheinlich wird?

-        Gibt es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses Betreuungsmaßnahmen  (z.B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern des Prozesses in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung und Einarbeitung der Erkenntnisse aus Fachveröffentlichungen und wissenschaftlichen Untersuchungen)?

 

 

 

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2.0

04/2011

29 (Kap.3)