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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Betreuungsplanung 1. Bereich Die
überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die kommunalen
Spitzenverbände auf Landesebene schließen mit den Vereinigungen
der Träger der Einrichtungen auf Landesebene gemeinsam und einheitlich
Rahmenverträge zu den Leistungs-, Vergütungs- und
Prüfungsver-einbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG ab. In den Rahmenverträgen
sollen die Merkmale und Besonderheiten der jeweiligen Hilfeart berücksichtigt
und somit die Bildung von entsprechenden Hilfebedarfsgruppen ermöglicht
werden. Die
Betreuungsqualität Suchtmittelabhängiger in stationären
Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Wohnheimen wird wesentlich durch
die fachlich qualifizierte Einteilung in die entsprechenden
Hilfebedarfsgruppen sowie die Qualität der individuellen
Betreuungsplanung bestimmt. Einige
der bereits im Rahmen der medizinischen Rehabilitation beschriebenen wesentlichen
klientenbezogenen Prozesse finden sich natürlich auch in stationären
Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Wohnheimen wieder (Aufnahme, medizinische
Interventionen, Sozialberatung, Entlassung etc.). Die
Betreuungsplanung ist spezifiziert für stationäre
Eingliederungs-hilfeeinrichtungen. Ihr liegt in der Regel das Konzept der
Einrichtung zu Grunde und sie orientiert sich bei der Ausgestaltung am
individuellen Hilfebedarf der Hilfeempfängerinnen und
Hilfeempfänger. 2. Qualitätsmerkmale •
Prozessbeschreibung und –verantwortung - Ist die
Betreuungsplanung anhand einer festgelegten Struktur und Verfahrensweise
beschrieben und dokumentiert (z.B. Aufgabenverteilung, Übergabesystem)? - Sind die Prozessverantwortlichen
(z.B. Bezugstherapeut, Heimleiter) benannt und für ihre Aufgaben
qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(z.B. Datenerhebung, Beratung, Pflege, Unterstützung, Begleitung,
Anleitung) sowie die wesentlichen Ziele des Prozesses (z.B. alltägliche
Lebensführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Gesundheitsvorsorge,
Erwerb von Problemlösefertigkeiten) festgelegt und beschrieben? - Sind in der
Betreuungsplanung die Bedürfnisse und Interessen der Bewohnerinnen und
Bewohner entsprechend berücksichtigt und beschrieben? • Kooperation der an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Ist die
Prozessbeschreibung Betreuungsplanung allen an der Umsetzung Beteiligten
zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur-
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Optimierung der Betreuungsplanung
geregelt ist? - Ist die Zusammenarbeit
von den an der Betreuungsplanung
beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb der
Einrichtung (Ärzte, Ergotherapeuten, Heimleiter) und mit externen
Kooperationspartnern (z.B. Betreuern) gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind die zentralen
Kennziffern der Betreuungsplanung definiert und werden sie regelmäßig
auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z.B. Angemessenheit für
die Bestimmung der Betreuungsziele, Übereinstimmung mit klinischen Befunden)? - Wird die Wirksamkeit des
Prozesses Betreuungsplanung anhand der festgelegten Kennziffern
regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit
Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen/Prozessentwicklung - Gibt es in der
Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe die Betreuungsplanung regelmäßig
und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren
Bestandteilen regelmäßig fortgeschrieben wird (z.B. Review und
Aktualisierung der Prozessbeschreibung in Qualitätszirkeln)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung der Betreuungsplanung innerhalb der
Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen
Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden
Bewohnerbedürfnisse bezüglich der Qualität der
Betreuungs-planung mittels systematischer Erhebungen (z.B. Fragebögen,
Dokumentation der Beschwerden) erfasst? - Werden
Bewohnerbedürfnisse. z.B. zur Festlegung der Betreuungsziele, zur
Gestaltung der Betreuungsplanung oder sonstige Wünsche, erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden,
anderen Interessengruppen und Konkurrenten verwendet, um Ziele für die
Verbesserung der Betreuungsplanung festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass ineffektive Betreuungsplanungen einer komplexen Ursachenanalyse
unterzogen werden, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses führt? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung der Betreuungsplanung (z.B.
Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern des
Prozesses in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der
Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher bzw.
empirisch gesicherter Erkenntnisse hinsichtlich der indikativen und sonstigen
Angebote)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
26 (Kap.3) |
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