Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Betreuungsplanung

 

1.      Bereich

 

Die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene schließen mit den Vereinigungen der Träger der Einrichtungen auf Landesebene gemeinsam und einheitlich Rahmenverträge zu den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsver-einbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG ab. In den Rahmenverträgen sollen die Merkmale und Besonderheiten der jeweiligen Hilfeart berücksichtigt und somit die Bildung von entsprechenden Hilfebedarfsgruppen ermöglicht werden.

 

Die Betreuungsqualität Suchtmittelabhängiger in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Wohnheimen wird wesentlich durch die fachlich qualifizierte Einteilung in die entsprechenden Hilfebedarfsgruppen sowie die Qualität der individuellen Betreuungsplanung bestimmt.

 

Einige der bereits im Rahmen der medizinischen Rehabilitation beschriebenen wesentlichen klientenbezogenen Prozesse finden sich natürlich auch in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Wohnheimen wieder (Aufnahme, medizinische Interventionen, Sozialberatung, Entlassung etc.).

 

Die Betreuungsplanung ist spezifiziert für stationäre Eingliederungs-hilfeeinrichtungen. Ihr liegt in der Regel das Konzept der Einrichtung zu Grunde und sie orientiert sich bei der Ausgestaltung am individuellen Hilfebedarf der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger.

 

2.      Qualitätsmerkmale

 

        Prozessbeschreibung und –verantwortung

 

-        Ist die Betreuungsplanung anhand einer festgelegten Struktur und Verfahrensweise beschrieben und dokumentiert (z.B. Aufgabenverteilung, Übergabesystem)?

-        Sind die Prozessverantwortlichen (z.B. Bezugstherapeut, Heimleiter) benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-        Sind die Teilprozesse (z.B. Datenerhebung, Beratung, Pflege, Unterstützung, Begleitung, Anleitung) sowie die wesentlichen Ziele des Prozesses (z.B. alltägliche Lebensführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Gesundheitsvorsorge, Erwerb von Problemlösefertigkeiten) festgelegt und beschrieben?

-        Sind in der Betreuungsplanung die Bedürfnisse und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechend berücksichtigt und beschrieben?

 

        Kooperation der an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

-        Ist die Prozessbeschreibung Betreuungsplanung allen an der Umsetzung Beteiligten zugänglich und bekannt?

-        Gibt es eine Struktur- und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Optimierung der Betreuungsplanung geregelt ist?

-        Ist die Zusammenarbeit von den an der Betreuungsplanung  beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb der Einrichtung (Ärzte, Ergotherapeuten, Heimleiter) und mit externen Kooperationspartnern (z.B. Betreuern) gewährleistet?

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern der Betreuungsplanung definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z.B. Angemessenheit für die Bestimmung der Betreuungsziele, Übereinstimmung mit klinischen Befunden)?

-        Wird die Wirksamkeit des Prozesses Betreuungsplanung anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

        Änderung von Prozessen/Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe die Betreuungsplanung regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig fortgeschrieben wird (z.B. Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung in Qualitätszirkeln)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung der Betreuungsplanung innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Bewohnerbedürfnisse bezüglich der Qualität der Betreuungs-planung mittels systematischer Erhebungen (z.B. Fragebögen, Dokumentation der Beschwerden) erfasst?

-        Werden Bewohnerbedürfnisse. z.B. zur Festlegung der Betreuungsziele, zur Gestaltung der Betreuungsplanung oder sonstige Wünsche, erfasst?

-        Werden die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen und Konkurrenten verwendet, um Ziele für die Verbesserung der Betreuungsplanung festzulegen?

-        Stellt die Einrichtung sicher, dass ineffektive Betreuungsplanungen einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen werden, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses führt?

-        Gibt es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung der Betreuungsplanung (z.B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern des Prozesses in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse hinsichtlich der indikativen und sonstigen Angebote)?

 

 

 

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2.0

04/2011

26 (Kap.3)