Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Ergotherapie/Arbeitstherapie/Belastungserprobung/Unterricht

 

1.      Bereich

 

Die ergotherapeutische/arbeitstherapeutische Behandlung orientiert sich an den Alltagsproblemen der Klientinnen und Klienten und hat zur Aufgabe, krankheitsbedingt eingeschränkte psychische, sensorische und motorische Funktionen und Fähigkeiten wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern. Durch den Einsatz handwerklicher und gestalterischer Techniken in den Arbeitsbereichen der Einrichtung (wie z.B. Schreinerei, Gärtnerei, Landwirtschaft, Tierhaltung, Küche, Verwaltung) sowie praktische Arbeitserprobungen (z.B. im Rahmen eines externen Praktikums) sollen die Voraussetzungen für eine berufliche Integration geschaffen werden.

Im Rahmen der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung erfolgt darüber hinaus auf der Grundlage der ergo- und arbeitstherapeutischen Angebote sowie der Belastungserprobung die Feststellung der voll- oder teilschichtigen Belastungsfähigkeit der Klientinnen und Klienten.

Die nachfolgend aufgeführten Qualitätsmerkmale beziehen sich im Wesentlichen auf ergotherapeutische/arbeitstherapeutische Angebote, sie können jedoch in ihrer Systematik ebenso auf Formen der Belastungserprobung oder Unterrichtseinheiten übertragen werden.

 

2.      Qualitätsmerkmale

 

        Prozessbeschreibung und -verantwortung

 

-        Sind die ergotherapeutischen/arbeitstherapeutischen Maßnahmen anhand einer festgelegten Struktur und Verfahrensweise beschrieben und dokumentiert (z.B. Umsetzung der handwerklichen Techniken, Ablauf der Arbeitserprobung)?

-        Sind die Prozessverantwortlichen (z.B. Arbeitstherapeuten) benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-        Sind die Teilprozesse (Diagnostik der Funktionseinschränkungen, Fertigkeitstraining, Zuordnung zum Arbeitsbereich) sowie die wesentlichen Ziele (z.B. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit) des Prozesses festgelegt und beschrieben?

-        Sind in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der Klientinnen und Klienten (z.B. Erlangung einer Qualifikation, Berufswunsch) entsprechend berücksichtigt und beschrieben?

 

        Kooperation der an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

-        Ist die Prozessbeschreibung Ergotherapie/Arbeitstherapie allen an der Umsetzung Beteiligten zugänglich und bekannt?

-        Gibt es eine Struktur- und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbereichen zur Optimierung der ergotherapeutischen/arbeitstherapeutischen Maßnahmen geregelt ist?

-        Ist die Zusammenarbeit von den an den ergotherapeutischen/ arbeitstherapeutischen Maßnahmen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Einrichtung (Arbeitstherapeuten, Bezugstherapeuten) und mit externen Kooperationspartnern (z.B. Arbeitgeber, Angehörige) gewährleistet?

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern der ergotherapeutischen/arbeits-therapeutischen Maßnahmen definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z.B. Verbesserung der Arbeitsgrundfertigkeiten, Belastungskennziffern, Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt)?

-        Wird die Wirksamkeit des Prozesses ergotherapeutische/arbeits-therapeutische Maßnahmen anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

        Änderung von Prozessen/Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Ergotherapie/Arbeitstherapie regelmäßig und systematisch kontrolliert und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig fortgeschrieben wird (z.B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten/Qualifikationen in der Durchführung der Maßnahmen, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Ergotherapie/Arbeitstherapie innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Kundenbedürfnisse bezüglich der Qualität der vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Informationen (z.B. handwerkliche Fertigkeiten, Adressen, Berufsberatung) erfasst?

-        Werden Kundenbedürfnisse hinsichtlich der Gestaltung und Umsetzung des Prozesses Ergotherapie/Arbeitstherapie mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Dokumentation von Beschwerden) erfasst?

-        Werden die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen und Konkurrenten verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Prozesses Ergotherapie/ Arbeitstherapie festzulegen?

-        Stellt die Einrichtung sicher, dass die Wirksamkeit der ergothera-peutischen/arbeitstherapeutischen Maßnahmen einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses führen?

-        Stellt die Einrichtung sicher, dass bei Fehlern im Rahmen der ergotherapeutischen/arbeitstherapeutischen Maßnahmen eine komplexe Ursachenanalyse zur Weiterentwicklung des Prozesses führt, so dass ein erneutes Auftreten des Fehlers unwahrscheinlich wird?

-        Gibt es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses Ergotherapie/Arbeitstherapie (z.B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern des Prozesses in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung und Einarbeitung der Erkenntnisse aus Fachveröffentlichungen, wissenschaftlichen Untersuchungen)?

 

 

 

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2.0

04/2011

20 (Kap.3)