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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Ergotherapie/Arbeitstherapie/Belastungserprobung/Unterricht 1. Bereich Die
ergotherapeutische/arbeitstherapeutische Behandlung orientiert sich an den
Alltagsproblemen der Klientinnen und Klienten und hat zur Aufgabe, krankheitsbedingt
eingeschränkte psychische, sensorische und motorische Funktionen und Fähigkeiten
wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Durch den Einsatz handwerklicher und gestalterischer Techniken in den
Arbeitsbereichen der Einrichtung (wie z.B. Schreinerei, Gärtnerei, Landwirtschaft,
Tierhaltung, Küche, Verwaltung) sowie praktische Arbeitserprobungen
(z.B. im Rahmen eines externen Praktikums) sollen die Voraussetzungen
für eine berufliche Integration geschaffen werden. Im
Rahmen der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung erfolgt darüber
hinaus auf der Grundlage der ergo- und arbeitstherapeutischen Angebote sowie
der Belastungserprobung die Feststellung der voll- oder teilschichtigen
Belastungsfähigkeit der Klientinnen und Klienten. Die
nachfolgend aufgeführten Qualitätsmerkmale beziehen sich im Wesentlichen
auf ergotherapeutische/arbeitstherapeutische Angebote, sie können jedoch
in ihrer Systematik ebenso auf Formen der Belastungserprobung oder Unterrichtseinheiten
übertragen werden. 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und -verantwortung - Sind die
ergotherapeutischen/arbeitstherapeutischen Maßnahmen anhand einer
festgelegten Struktur und Verfahrensweise beschrieben und dokumentiert (z.B.
Umsetzung der handwerklichen Techniken, Ablauf der Arbeitserprobung)? - Sind die
Prozessverantwortlichen (z.B. Arbeitstherapeuten) benannt und für ihre
Aufgaben qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(Diagnostik der Funktionseinschränkungen, Fertigkeitstraining, Zuordnung
zum Arbeitsbereich) sowie die wesentlichen Ziele (z.B. Wiederherstellung der
Erwerbsfähigkeit) des Prozesses festgelegt und beschrieben? - Sind in der
Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der Klientinnen und
Klienten (z.B. Erlangung einer Qualifikation, Berufswunsch) entsprechend
berücksichtigt und beschrieben? • Kooperation der an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Ist die
Prozessbeschreibung Ergotherapie/Arbeitstherapie allen an der Umsetzung
Beteiligten zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur-
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten
Fachbereichen zur Optimierung der ergotherapeutischen/arbeitstherapeutischen
Maßnahmen geregelt ist? - Ist die Zusammenarbeit
von den an den ergotherapeutischen/ arbeitstherapeutischen Maßnahmen
beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Einrichtung
(Arbeitstherapeuten, Bezugstherapeuten) und mit externen Kooperationspartnern
(z.B. Arbeitgeber, Angehörige) gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind die zentralen
Kennziffern der ergotherapeutischen/arbeits-therapeutischen Maßnahmen
definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin
überprüft (z.B. Verbesserung der Arbeitsgrundfertigkeiten,
Belastungskennziffern, Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt)? - Wird die Wirksamkeit des
Prozesses ergotherapeutische/arbeits-therapeutische Maßnahmen anhand
der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit
eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen
überprüft (Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen/Prozessentwicklung - Gibt es in der
Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess
Ergotherapie/Arbeitstherapie regelmäßig und systematisch kontrolliert
und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig
fortgeschrieben wird (z.B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten/Qualifikationen
in der Durchführung der Maßnahmen, regelmäßiges Review
und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Ergotherapie/Arbeitstherapie
innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit
Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden
Kundenbedürfnisse bezüglich der Qualität der vermittelten
Fertigkeiten, Kenntnisse und Informationen (z.B. handwerkliche Fertigkeiten,
Adressen, Berufsberatung) erfasst? - Werden
Kundenbedürfnisse hinsichtlich der Gestaltung und Umsetzung des
Prozesses Ergotherapie/Arbeitstherapie mittels systematischer Erhebungen
(Fragebögen, Dokumentation von Beschwerden) erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden,
anderen Interessengruppen und Konkurrenten verwendet, um Ziele für die
Verbesserung des Prozesses Ergotherapie/ Arbeitstherapie festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass die Wirksamkeit der ergothera-peutischen/arbeitstherapeutischen
Maßnahmen einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer
Weiterentwicklung des Prozesses führen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass bei Fehlern im Rahmen der ergotherapeutischen/arbeitstherapeutischen
Maßnahmen eine komplexe Ursachenanalyse zur Weiterentwicklung des
Prozesses führt, so dass ein erneutes Auftreten des Fehlers
unwahrscheinlich wird? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses
Ergotherapie/Arbeitstherapie (z.B. Ableitung von konkreten Maßnahmen
aus der Analyse der Kennziffern des Prozesses in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise
zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung und
Einarbeitung der Erkenntnisse aus Fachveröffentlichungen, wissenschaftlichen
Untersuchungen)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
20 (Kap.3) |
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