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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Sozial- und Berufsberatung 1. Bereich Die
Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung der
Abhängigkeitserkrankten stellen eine wesentliche Voraussetzung für
eine dauerhafte Abstinenz von Suchtmitteln dar. Sie sind vielschichtig und
können, ausgehend von den individuellen Bedingungen eines Klienten, z.B.
berufsspezifische Belastungserprobungen, Rechtsberatung, Schuldenberatung,
Berufsfindung durch Interessens- und Eignungsdiagnostik, berufliche
Wiedereingliederung, Verständigungshilfen (Beruf, Alltag), Information
über spezielle Reha-Leistungen, Beratung zur finanziellen,
häuslichen/sozialen und gesundheitlichen Sicherstellung, Information
über Vermittlung von Nachsorgeangeboten (ambulante/stationäre
Versorgung, Selbsthilfegruppe usw.), Bewerbungstraining oder Praktikumsvermittlung
umfassen. 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und -verantwortung - Sind die Maßnahmen
der Sozial- und Berufsberatung anhand einer festgelegten Struktur und
Verfahrensweise beschrieben und dokumentiert (z.B. Ablauf
Schuldenregulierung, Taschengeldanträge)? - Sind die
Prozessverantwortlichen (z.B. Sozialarbeiter, Arbeitstherapeuten) benannt und
für ihre Aufgaben qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(z.B. Sprechstunden, Antragstellung, Abrechnungsverfahren) sowie die
wesentlichen Ziele (z.B. Bezug von Taschengeld, Schuldenregulierung,
Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt) des Prozesses festgelegt und
beschrieben? - Sind in der
Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen
Kundengruppen (z.B. Klientinnen und Klienten, Angehörige, Entsendestellen)
entsprechend berücksichtigt und beschrieben? • Kooperation der an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Ist die
Prozessbeschreibung Sozial- und Berufsberatung allen an der Umsetzung
Beteiligten zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur-
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten
Fachbereichen zur Optimierung der Maßnahmen zur Sozial- und
Berufsberatung geregelt ist? - Ist die Zusammenarbeit
von den an der Sozial- und Berufsberatung beteiligten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter innerhalb der Einrichtung (z.B. Sozialarbeiter, Arbeitstherapeut)
und mit externen Kooperationspartnern (z.B. Arbeitgeber, Angehörige)
gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind die zentralen
Kennziffern der Sozial- und Berufsberatung definiert und werden sie
regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z.B. Aussagen
zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden, Anzahl der Arbeitsplatzvermittlungen,
Anzahl der Vermittlungen in Nachsorgeangebote)? - Wird die Wirksamkeit des
Prozesses Sozial- und Berufsberatung anhand der festgelegten Kennziffern
regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit
Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen/Prozessentwicklung - Gibt es in der
Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Sozial- und
Berufsberatung regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und
die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig fortgeschrieben
wird (z.B. Überprüfung der Aktualität der Angebote, regelmäßiges
Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses der Sozial- und
Berufsberatung innerhalb der
Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen
Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden
Kundenbedürfnisse bezüglich der Qualität der weitergegebenen Informationen
im Rahmen der Sozial- und Berufsberatung
(z.B. Adressen, Rechtsberatung, Beratung zur finanziellen, sozialen
und gesundheitlichen Sicherstellung, Konzeptionen) erfasst? - Werden
Kundenbedürfnisse für die Gestaltung und Umsetzung der Sozial- und
Berufsberatung mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Beschwerden)
erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden,
anderen Interessengruppen und Konkurrenten verwendet, um Ziele für die
Verbesserung der Sozial- und Berufsberatung festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass die Wirksamkeit der Sozial- und Berufsberatung der Klientinnen
und Klienten einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer
Weiterentwicklung des Prozesses führt? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses der Sozial- und
Berufsberatung (z.B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse
der Kennziffern des Prozesses in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur
Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung und Einarbeitung
der Erkenntnisse aus Fachveröffentlichungen)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
17 (Kap.3) |
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