Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Sozial- und Berufsberatung

 

1. Bereich

 

Die Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung der Abhängigkeitserkrankten stellen eine wesentliche Voraussetzung für eine dauerhafte Abstinenz von Suchtmitteln dar. Sie sind vielschichtig und können, ausgehend von den individuellen Bedingungen eines Klienten, z.B. berufsspezifische Belastungserprobungen, Rechtsberatung, Schuldenberatung, Berufsfindung durch Interessens- und Eignungsdiagnostik, berufliche Wiedereingliederung, Verständigungshilfen (Beruf, Alltag), Information über spezielle Reha-Leistungen, Beratung zur finanziellen, häuslichen/sozialen und gesundheitlichen Sicherstellung, Information über Vermittlung von Nachsorgeangeboten (ambulante/stationäre Versorgung, Selbsthilfegruppe usw.), Bewerbungstraining oder Praktikumsvermittlung umfassen.

 

2. Qualitätsmerkmale

 

        Prozessbeschreibung und -verantwortung

 

-        Sind die Maßnahmen der Sozial- und Berufsberatung anhand einer festgelegten Struktur und Verfahrensweise beschrieben und dokumentiert (z.B. Ablauf Schuldenregulierung, Taschengeldanträge)?

-        Sind die Prozessverantwortlichen (z.B. Sozialarbeiter, Arbeitstherapeuten) benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-        Sind die Teilprozesse (z.B. Sprechstunden, Antragstellung, Abrechnungsverfahren) sowie die wesentlichen Ziele (z.B. Bezug von Taschengeld, Schuldenregulierung, Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt) des Prozesses festgelegt und beschrieben?

-        Sind in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen Kundengruppen (z.B. Klientinnen und Klienten, Angehörige, Entsendestellen) entsprechend berücksichtigt und beschrieben?

 

        Kooperation der an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

-        Ist die Prozessbeschreibung Sozial- und Berufsberatung allen an der Umsetzung Beteiligten zugänglich und bekannt?

-        Gibt es eine Struktur- und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbereichen zur Optimierung der Maßnahmen zur Sozial- und Berufsberatung geregelt ist?

-        Ist die Zusammenarbeit von den an der Sozial- und Berufsberatung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Einrichtung (z.B. Sozialarbeiter, Arbeitstherapeut) und mit externen Kooperationspartnern (z.B. Arbeitgeber, Angehörige) gewährleistet?

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern der Sozial- und Berufsberatung definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z.B. Aussagen zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden, Anzahl der Arbeitsplatzvermittlungen, Anzahl der Vermittlungen in Nachsorgeangebote)?

-        Wird die Wirksamkeit des Prozesses Sozial- und Berufsberatung anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

        Änderung von Prozessen/Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Sozial- und Berufsberatung regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen  regelmäßig fortgeschrieben wird (z.B. Überprüfung der Aktualität der Angebote, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses der Sozial- und Berufsberatung  innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Kundenbedürfnisse bezüglich der Qualität der weitergegebenen Informationen im Rahmen der Sozial- und Berufsberatung  (z.B. Adressen, Rechtsberatung, Beratung zur finanziellen, sozialen und gesundheitlichen Sicherstellung, Konzeptionen) erfasst?

-        Werden Kundenbedürfnisse für die Gestaltung und Umsetzung der Sozial- und Berufsberatung mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Beschwerden) erfasst?

-        Werden die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen und Konkurrenten verwendet, um Ziele für die Verbesserung der Sozial- und Berufsberatung festzulegen?

-        Stellt die Einrichtung sicher, dass die Wirksamkeit der Sozial- und Berufsberatung der Klientinnen und Klienten einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses führt?

-        Gibt es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses der Sozial- und Berufsberatung (z.B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern des Prozesses in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung und Einarbeitung der Erkenntnisse aus Fachveröffentlichungen)?

 

 

 

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2.0

04/2011

17 (Kap.3)