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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Einzel- und Gruppentherapie 1. Bereich Einzel-
und gruppentherapeutische Angebote haben für die Behandlung Suchtmittelabhängiger
eine zentrale Bedeutung. Die an der jeweiligen Symptomatik, der
psychosozialen Situation sowie individuellen Zielsetzung des Klienten
orientierte Indikation kann sowohl die Anwendung allgemeiner Psychotherapieverfahren
(z.B. psychoanalytische/verhaltenstherapeutische, Einzel- oder Gruppentherapie)
als auch spezielle psychotherapeutische Angebote (Problemlösetraining/Training
sozialer Kompetenz/Rückfall-Präventionstraining) vorsehen. Die in
den nachfolgenden Qualitätsmerkmalen erfassten Wirkfaktoren der Psychotherapie
(z.B. Motivation, Ressourcen, Problemlösung) sind klientenorientiert und
therapieschulenübergreifend. 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und –verantwortung - Sind die einzel- und
gruppentherapeutischen Angebote anhand einer festgelegten Struktur und
Verfahrensweise beschrieben und dokumentiert (z.B. strukturierte Protokolle
für die Einzeltherapie,
Therapiegruppenmanual)? - Sind die
Prozessverantwortlichen (z.B. Bezugstherapeuten) benannt und für ihre
Aufgaben qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(Behandlungsplan) sowie die wesentlichen Ziele (z.B. Reduzierung der
Symptomatik, Erlernen von Problemlösefertigkeiten) des Prozesses
festgelegt und beschrieben? - Sind in der
Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der Klientinnen und
Klienten (z.B. Formulierung eigener Therapieziele) berücksichtigt und
beschrieben? • Kooperation der an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Ist die
Prozessbeschreibung Einzel- und Gruppentherapie allen an der Umsetzung
Beteiligten zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur-
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten
Fachbereichen zur Optimierung der einzel- und gruppentherapeutischen
Interventionen geregelt ist? - Ist die Zusammenarbeit
von den an der Einzel- und Gruppentherapie beteiligten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern innerhalb der Einrichtung (Fachärzte, Diplom-Psychologen,
Soziotherapeuten) und mit externen Kooperationspartnern (z.B. Entsendestelle,
Maßnahmen zur ambulanten Rehabilitation/Adaption) gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind die zentralen
Kennziffern der einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen definiert
und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin
überprüft (z.B. auf der Grundlage von wissenschaftlich anerkannten
Verfahren der Therapie-Ziel-Skalierung, Klientenbefragungen)? - Wird die Wirksamkeit der
einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen anhand der festgelegten
Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und
Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft
(Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen/Prozessentwicklung - Gibt es in der
Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Einzel- und
Gruppentherapie regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und
die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig
fortgeschrieben wird (z.B. Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung
in Qualitätszirkeln)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung der einzel- und gruppentherapeutischen
Interventionen innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und
mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden
Kundenbedürfnisse bezüglich der Qualität der geplanten einzel-
und gruppentherapeutischen Interventionen mittels systematischer Erhebungen
(Fragebögen, Dokumentation von Beschwerden) erfasst? - Werden
Kundenbedürfnisse z.B. zur Festlegung der Therapieziele oder der
Gestaltung der einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen, erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden,
anderen Interessengruppen und Konkurrenten verwendet, um Ziele für die
Verbesserung der einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen
festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass die Wirksamkeit der einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen
einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer
Weiterentwicklung des Prozesses führt? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung der einzel- und
gruppentheraputischen Interventionen (z.B. Ableitung von konkreten Maßnahmen
aus der Analyse der Kennziffern des Prozesses in Qualitätszirkeln,
Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung
aktueller wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse
hinsichtlich der einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
14 (Kap.3) |
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