Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Einzel- und Gruppentherapie

 

1.      Bereich

 

Einzel- und gruppentherapeutische Angebote haben für die Behandlung Suchtmittelabhängiger eine zentrale Bedeutung. Die an der jeweiligen Symptomatik, der psychosozialen Situation sowie individuellen Zielsetzung des Klienten orientierte Indikation kann sowohl die Anwendung allgemeiner Psychotherapieverfahren (z.B. psychoanalytische/verhaltenstherapeutische, Einzel- oder Gruppentherapie) als auch spezielle psychotherapeutische Angebote (Problemlösetraining/Training sozialer Kompetenz/Rückfall-Präventionstraining) vorsehen. Die in den nachfolgenden Qualitätsmerkmalen erfassten Wirkfaktoren der Psychotherapie (z.B. Motivation, Ressourcen, Problemlösung) sind klientenorientiert und therapieschulenübergreifend.

 

2.      Qualitätsmerkmale

 

        Prozessbeschreibung und –verantwortung

 

-        Sind die einzel- und gruppentherapeutischen Angebote anhand einer festgelegten Struktur und Verfahrensweise beschrieben und dokumentiert (z.B. strukturierte Protokolle für die Einzeltherapie,  Therapiegruppenmanual)?

-        Sind die Prozessverantwortlichen (z.B. Bezugstherapeuten) benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-        Sind die Teilprozesse (Behandlungsplan) sowie die wesentlichen Ziele (z.B. Reduzierung der Symptomatik, Erlernen von Problemlösefertigkeiten) des Prozesses festgelegt und beschrieben?

-        Sind in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der Klientinnen und Klienten (z.B. Formulierung eigener Therapieziele) berücksichtigt und beschrieben?

 

        Kooperation der an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

-        Ist die Prozessbeschreibung Einzel- und Gruppentherapie allen an der Umsetzung Beteiligten zugänglich und bekannt?

-        Gibt es eine Struktur- und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbereichen zur Optimierung der einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen geregelt ist?

 

-        Ist die Zusammenarbeit von den an der Einzel- und Gruppentherapie beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb der Einrichtung (Fachärzte, Diplom-Psychologen, Soziotherapeuten) und mit externen Kooperationspartnern (z.B. Entsendestelle, Maßnahmen zur ambulanten Rehabilitation/Adaption) gewährleistet?

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern der einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z.B. auf der Grundlage von wissenschaftlich anerkannten Verfahren der Therapie-Ziel-Skalierung, Klientenbefragungen)?

-        Wird die Wirksamkeit der einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

        Änderung von Prozessen/Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Einzel- und Gruppentherapie regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig fortgeschrieben wird (z.B. Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung in Qualitätszirkeln)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung der einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Kundenbedürfnisse bezüglich der Qualität der geplanten einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Dokumentation von Beschwerden) erfasst?

-        Werden Kundenbedürfnisse z.B. zur Festlegung der Therapieziele oder der Gestaltung der einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen, erfasst?

-        Werden die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen und Konkurrenten verwendet, um Ziele für die Verbesserung der einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen festzulegen?

-        Stellt die Einrichtung sicher, dass die Wirksamkeit der einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses führt?

-        Gibt es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung der einzel- und gruppentheraputischen Interventionen (z.B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern des Prozesses in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse hinsichtlich der einzel- und gruppentherapeutischen Interventionen)?

 

 

 

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2.0

04/2011

14 (Kap.3)