Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Erfassung behandlungsrelevanter Probleme

 

1. Bereich

 

Die Erfassung der behandlungsrelevanten Probleme der Klientinnen und Klienten geht von einem mehrdimensionalen Bedingungsgefüge der Entstehung und des Verlaufs der Suchtmittelerkrankung aus. Mit diesem Hauptprozess sollen anamnestische Informationen und Vorbefunde erhoben und, orientiert an wissenschaftlichen Standards, ausgewertet werden. Informationen und Befunde über frühere Behandlungsverfahren und -ergebnisse werden ebenso erfasst wie somatische, psychische und soziale Faktoren einschließlich ihrer Wechselwirkung für die individuelle Problematik. Die Erfassung behandlungsrelevanter Probleme sollte auf fachlich anerkannten und in ihrer Effektivität nachgewiesenen Konzepten beruhen und den allgemeinen wissenschaftlichen Standards in der Suchtforschung und Therapiepraxis genügen. Eine fachliche Bewertung der erhobenen individuellen behandlungsrelevanten Probleme sollte unter ärztlicher Leitung durch die verschiedenen am Behandlungsprozess beteiligten Berufsgruppen, z.B. in interdisziplinären Fallbesprechungen, erfolgen. Auf Grundlage dieser fachlichen Bewertung werden die Rehabilitationsziele und der daraus resultierende individualisierte Behandlungsplan mit der Klientin/ dem Klienten und den verschiedenen interessierten Parteien (Leistungsträger, Selbsthilfe) abgestimmt und freigegeben. Die interdisziplinäre Durchführung der Behandlung erfolgt auf Grundlage dieses freigegeben Behandlungsplans.

Darüber hinaus ist die Behandlungsplanung während des gesamten Behandlungsverlaufs regelmäßigen Überprüfungen, Veränderungen und Fortschreibungen auf der Grundlage anerkannter Klassifikationssysteme unterworfen.

 

2. Qualitätsmerkmale

 

• Prozessbeschreibung und –verantwortung

 

-         Ist die Erfassung behandlungsrelevanter Probleme anhand einer festgelegten Struktur und Verfahrensweise beschrieben und dokumentiert (z.B. Durchführung der Diagnostik, Aufgabenverteilung, Erstellung des Behandlungsplans)?

-         Wie und auf welcher Grundlage erfolgt die Behandlungsplanung?

-         Wie sind Klientel und interessierte Parteien (Kosten- und Leistungsträger, Selbsthilfe) in die Behandlungsplanung einbezogen?

-         Wie Erfolgt die Freigabe und Modifikation der Behandlungsplanung

-         Sind die Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-         Sind die Teilprozesse (sozialmedizinische, psychiatrische, psychosoziale und testpsychologische Diagnostik) sowie die wesentlichen Ziele (z.B. angenehme Atmosphäre, Differentialdiagnostik, präzise Indikationsstellung) des Prozesses festgelegt und beschrieben?

-         Wird in der Prozessbeschreibung die Mitwirkung der Klienten und der interessierten Parteien (Kosten- und Leistungsträger, Selbsthilfe) bei Festlegung behandlungsrelevanter Probleme (z.B. Transparenz, Anamneseerhebung) sowie bei der Durchführung der notwendigen diagnostischen Maßnahmen (z.B. Testökonomie) berücksichtigt und beschrieben?

-         Gibt es ein Assessment zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben?

 

• Kooperation der an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen

   und Mitarbeiter

 

-         Ist die Prozessbeschreibung zur Erfassung behandlungsrelevanter Probleme allen an der Umsetzung Beteiligten zugänglich?

-         Gibt es eine Struktur- und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbereichen zur Optimierung der Erfassung behandlungsrelevanter Probleme geregelt ist?

-         Ist die Zusammenarbeit von den an der Erfassung behandlungsrelevanter Probleme beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Einrichtung (z.B. Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter, Arbeitstherapeuten) und mit externen Kooperationspartnern (z.B. psychiatrische Krankenhäuser) gewährleistet?

 

• Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-         Sind die zentralen Kennziffern des Prozesses zur Erfassung behandlungsrelevanter Probleme definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z.B. Angemessenheit für die Bestimmung der Behandlungsziele, Übereinstimmung mit klinischem Befund, nach anerkannten Klassifikationssystemen gestellte Diagnosen)?

-         Wird die Wirksamkeit des Prozesses zur Erfassung behandlungsrelevanter Probleme anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

• Änderung von Prozessen/Prozessentwicklung

 

-         Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Erfassung behandlungsrelevanter Probleme regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen regelmäßig fortgeschrieben wird (z.B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der Durchführung, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)?

-         Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung der Erfassung behandlungsrelevanter Probleme innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-         Werden die Rückmeldungen der Klientinnen und Klienten zu der Erfassung behandlungsrelevanter Probleme mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Dokumentation von Beschwerden) dokumentiert und analysiert?

-         Werden die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet, um Ziele für die Verbesserung der Erfassung behandlungsrelevanter Probleme festzulegen?

-         Stellt die Einrichtung sicher, dass die Wirksamkeit des Diagnostikprozesses einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Diagnostikprozesses führt?

-         Gibt es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung der Erfassung behandlungsrelevanter Probleme (z.B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse hinsichtlich der Weiterentwicklung des Prozesses)?

 

 

 

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2.0

04/2011

7 (Kap.3)