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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Erfassung behandlungsrelevanter
Probleme 1. Bereich Die Erfassung der behandlungsrelevanten Probleme der
Klientinnen und Klienten geht von einem mehrdimensionalen
Bedingungsgefüge der Entstehung und des Verlaufs der Suchtmittelerkrankung
aus. Mit diesem Hauptprozess sollen anamnestische Informationen und Vorbefunde
erhoben und, orientiert an wissenschaftlichen Standards, ausgewertet werden.
Informationen und Befunde über frühere Behandlungsverfahren und
-ergebnisse werden ebenso erfasst wie somatische, psychische und soziale
Faktoren einschließlich ihrer Wechselwirkung für die individuelle
Problematik. Die Erfassung behandlungsrelevanter Probleme sollte auf fachlich
anerkannten und in ihrer Effektivität nachgewiesenen Konzepten beruhen
und den allgemeinen wissenschaftlichen Standards in der Suchtforschung und
Therapiepraxis genügen. Eine fachliche Bewertung der erhobenen
individuellen behandlungsrelevanten Probleme sollte unter ärztlicher Leitung
durch die verschiedenen am Behandlungsprozess beteiligten Berufsgruppen, z.B.
in interdisziplinären Fallbesprechungen, erfolgen. Auf Grundlage dieser
fachlichen Bewertung werden die Rehabilitationsziele und der daraus resultierende
individualisierte Behandlungsplan mit der Klientin/ dem Klienten und den
verschiedenen interessierten Parteien (Leistungsträger, Selbsthilfe) abgestimmt
und freigegeben. Die interdisziplinäre Durchführung der Behandlung
erfolgt auf Grundlage dieses freigegeben Behandlungsplans. Darüber hinaus ist die Behandlungsplanung
während des gesamten Behandlungsverlaufs regelmäßigen Überprüfungen,
Veränderungen und Fortschreibungen auf der Grundlage anerkannter Klassifikationssysteme
unterworfen. 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung und –verantwortung -
Ist die Erfassung
behandlungsrelevanter Probleme anhand einer festgelegten Struktur und
Verfahrensweise beschrieben und dokumentiert (z.B. Durchführung der
Diagnostik, Aufgabenverteilung, Erstellung des Behandlungsplans)? -
Wie und auf welcher
Grundlage erfolgt die Behandlungsplanung? -
Wie sind Klientel und
interessierte Parteien (Kosten- und Leistungsträger, Selbsthilfe) in die
Behandlungsplanung einbezogen? -
Wie Erfolgt die Freigabe
und Modifikation der Behandlungsplanung -
Sind die
Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert? -
Sind die Teilprozesse (sozialmedizinische,
psychiatrische, psychosoziale und testpsychologische Diagnostik) sowie die
wesentlichen Ziele (z.B. angenehme Atmosphäre, Differentialdiagnostik,
präzise Indikationsstellung) des Prozesses festgelegt und beschrieben? -
Wird in der
Prozessbeschreibung die Mitwirkung der Klienten und der interessierten Parteien
(Kosten- und Leistungsträger, Selbsthilfe) bei Festlegung behandlungsrelevanter
Probleme (z.B. Transparenz, Anamneseerhebung) sowie bei der Durchführung
der notwendigen diagnostischen Maßnahmen (z.B. Testökonomie) berücksichtigt
und beschrieben? -
Gibt es ein Assessment
zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben? • Kooperation der an der Umsetzung des
Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -
Ist die
Prozessbeschreibung zur Erfassung behandlungsrelevanter Probleme allen an der
Umsetzung Beteiligten zugänglich? -
Gibt es eine Struktur-
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten
Fachbereichen zur Optimierung der Erfassung behandlungsrelevanter Probleme geregelt
ist? -
Ist die Zusammenarbeit
von den an der Erfassung behandlungsrelevanter Probleme beteiligten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Einrichtung (z.B. Ärzte,
Psychologen, Sozialarbeiter, Arbeitstherapeuten) und mit externen
Kooperationspartnern (z.B. psychiatrische Krankenhäuser) gewährleistet? • Überprüfung der Wirksamkeit von
Prozessen -
Sind die zentralen
Kennziffern des Prozesses zur Erfassung behandlungsrelevanter Probleme
definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin
überprüft (z.B. Angemessenheit für die Bestimmung der Behandlungsziele,
Übereinstimmung mit klinischem Befund, nach anerkannten Klassifikationssystemen
gestellte Diagnosen)? -
Wird die Wirksamkeit des
Prozesses zur Erfassung behandlungsrelevanter Probleme anhand der
festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen
Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen
überprüft (Benchmarking)? • Änderung von
Prozessen/Prozessentwicklung -
Gibt es in der
Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Erfassung
behandlungsrelevanter Probleme regelmäßig und systematisch
kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen
regelmäßig fortgeschrieben wird (z.B. Überprüfung der
Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der Durchführung, regelmäßiges
Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? -
Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung der Erfassung behandlungsrelevanter
Probleme innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit
Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? -
Werden die
Rückmeldungen der Klientinnen und Klienten zu der Erfassung behandlungsrelevanter
Probleme mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Dokumentation
von Beschwerden) dokumentiert und analysiert? -
Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet, um
Ziele für die Verbesserung der Erfassung behandlungsrelevanter Probleme
festzulegen? -
Stellt die Einrichtung
sicher, dass die Wirksamkeit des Diagnostikprozesses einer komplexen
Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Diagnostikprozesses
führt? -
Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung der Erfassung behandlungsrelevanter
Probleme (z.B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der
Kennziffern in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der
Prozessbeschreibung, Berücksichtigung wissenschaftlicher bzw. empirisch
gesicherter Erkenntnisse hinsichtlich der Weiterentwicklung des Prozesses)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
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(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
7 (Kap.3) |
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