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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Aufnahme 1. Bereich Unter
Aufnahme soll der gesamte Aufnahmeprozess vom Erstkontakt über die Bewerbung
bis zum Abschluss des Aufnahmegespräches in der Einrichtung verstanden
werden. Dazu gehören das gesamte Bewerbungsverfahren, die Verbringung,
die Aufnahme mit den notwendigen administrativen Vorgängen und die
Aufnahmediagnostik zur Feststellung der Rehabilitationsfähigkeit. Dabei
spielen indikative Entscheidungen, Vorabinformationen der Klientinnen und
Klienten sowie der Angehörigen, die Einbeziehung der
Klientenangehörigen, des Betreuers oder Sorgeberechtigten in den
Aufnahmeprozess sowie die Gestaltung des Aufnahmeprozesses eine wesentliche
Rolle. Von
entscheidender Bedeutung für die Qualität des Aufnahmeprozesses
einer Einrichtung ist es zudem, wie schnell und qualifiziert die diagnostische
Abklärung geleistet werden kann. Bewertungen im Rahmen des
Aufnahmeprozesses können sich auch darauf beziehen, inwieweit
Klientinnen und Klienten sowie Angehörige ausführliche und
verständliche Informationen über das Leistungs- und Betreuungsspektrum
der Einrichtung bekommen haben, damit sie an einer eigenverantwortlichen
Behandlungs- oder Betreuungsentscheidung mitwirken können. Die
Gestaltung des Aufnahmeprozesses kann schließlich entscheidend
dafür sein, ob sich die Klientin/der Klient in seinen Anliegen
verstanden fühlt und sich damit die Erfolgsaussichten und die Motivation
für die geplanten Interventionen erhöhen. 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und –verantwortung - Ist der Aufnahmeprozess
anhand einer festgelegten Struktur und Verfahrensweise beschrieben und
dokumentiert (z.B. Abfolge des Aufnahmeverfahrens, Aufgabenverteilung,
Zuweisung des Zimmers)? - Sind die
Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(administrative Aufnahme, Zuordnung zum Bezugstherapeuten) sowie die
wesentlichen Ziele der Aufnahme (z.B. angenehme Atmosphäre, Sicherstellung einer
kontinuierlichen Auslastung der Einrichtung) festgelegt und beschrieben? - Sind in der
Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen
Kundengruppen (z.B. Klientinnen und Klienten, Angehörige, Entsendestellen)
entsprechend berücksichtigt und beschrieben (z.B. zeitnahe Aufnahme,
Umgang mit Eigentum der Klientinnen und Klienten, Einbeziehen der
Angehörigen)? • Kooperation der an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Ist die
Prozessbeschreibung Aufnahme allen an der Umsetzung Beteiligten
zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten
Fachbereichen zur Optimierung des Aufnahmeprozesses geregelt ist? - Wie ist die
Zusammenarbeit von den an der Aufnahme beteiligten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter innerhalb der Einrichtung (medizinische Aufnahme, administrative
Aufnahme) und mit externen Kooperationspartnern (z.B. Entsendestelle,
Angehörige) gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind die zentralen
Kennziffern des Aufnahmeprozesses definiert und werden sie
regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z.B.
kontinuierliche Auslastung der Einrichtung, Erhebungen zur
Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden, Abbruchquote während oder
unmittelbar nach dem Aufnahmeprozess, zutreffende Indikation)? - Wird die Wirksamkeit des
Aufnahmeprozesses anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig
durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen
Einrichtungen überprüft (Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen/Prozessentwicklung - Gibt es in der Einrichtung
ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Aufnahme
regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung
mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben wird (z.B. Überprüfung
der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der Durchführung der
Aufnahme, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung des Aufnahmeprozesses innerhalb der
Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen
Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden
Klientenerwartungen zur Klärung z.B. der Aufnahmeindikation und des
Aufnahmezeitpunktes sowie die Gestaltung des Aufnahmeprozesses mittels
systematischer Erhebungen (Fragebögen, Beschwerden) erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Klientinnen
und Klienten, anderen Interessengruppen und Wettbewerbern verwendet, um Ziele
für die Verbesserung des Aufnahmeprozesses festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass die Wirksamkeit des Aufnahmeprozesses einer komplexen
Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses
führt? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung des Aufnahmeprozesses (z.B. Ableitung
von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern des
Aufnahmeprozesses in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung
der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung wissenschaftlicher bzw.
empirisch gesicherter Erkenntnisse hinsichtlich der Wirkfaktoren im Rahmen
des Aufnahmeprozesses)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite (Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
4 (Kap.3) |
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