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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Einleitung Qualitätsmanagement
besteht zu einem großen Teil aus Prozessmanagement und befasst sich
damit, wie die Einrichtung ihre Prozesse gestaltet, managt und verbessert, um
ihre Zielsetzung zu unterstützen sowie ihre Kunden, Partner und Vertreter
der Gesellschaft weitgehend zufrieden zu stellen. Dabei soll unter einem
Prozess eine geplante Abfolge von Schritten verstanden werden, durch die innerhalb
der Einrichtung ein Ausgangszustand in Richtung eines gewünschten Zielzustandes
verändert wird. Die Prozessqualität umfasst die Planung einer
Leistung, deren konkrete Durchführung sowie die Dokumentation,
Auswertung, Reflexion, Weiterentwicklung und Verfeinerung des jeweiligen
Prozesses. Die Beschreibung von Prozessen sollte demnach Folgendes
beinhalten: Definition und Ziele des Prozesses, Verantwortlichkeiten für
die Prozessdurchführung, Festlegung und Beschreibung des Prozesses und
der Unterprozesse, deren Dokumentation und Überprüfung. Wesentliche
Prozesse in den Einrichtungen beziehen sich auf das Erbringen der
Hauptdienstleistungen, die für den Betrieb der Einrichtung notwendig
sind. Die in diesem Kapitel exemplarisch dargestellten Prozesse beziehen sich
vor allem auf klientenbezogene Aufgaben der Einrichtung. Da dies die
Hauptaufgaben der Einrichtung sind, handelt es sich um Hauptprozesse, die in
Teil- oder Unterprozesse gegliedert sein können. 3.1 Aufnahme 3.2 Erfassung
behandlungsrelevanter Probleme 3.3 Durchführung der Behandlung (medizinische
Interventionen, Einzel- und Gruppentherapie, Sozial- und Berufsberatung, Ergotherapie/Arbeitstherapie,
indikative Angebote) 3.4 Durchführung der Betreuung 3.5 Umgang mit Störungen
im Verlauf der Behandlung/Betreuung 3.6 Umgang mit Klienteneigentum 3.7 Entlassung 3.8 Berichtswesen 3.9 Versorgungsübergreifende
Kooperationen 3.10 Übergabemanagement Lediglich
für die Beschreibung der Durchführung der Betreuung ist für
Einrichtungen zur Eingliederungshilfe und Wohnheime eine gesonderte
Darstellung erforderlich. Die
einzelnen Prozesse können miteinander verbunden sein, ganze Netzwerke bilden
und Abteilungs-, Einrichtungs- und Funktionsgrenzen überschreiten. Sie
müssen identifiziert, als Ablauf beschrieben, teilweise in Form von
Verfahren festgelegt, dokumentiert, überprüft und ggf. korrigiert
und weiter entwickelt werden. Die
jeweiligen Hauptprozesse müssen je nach Einrichtungstyp (medizinische Rehabilitationseinrichtung
oder BSHG-Einrichtung) ergänzt bzw. modifiziert werden. Es
gibt einen Überschneidungsbereich zwischen Prozess- und
Strukturqualität. Bei der Darstellung der Prozessqualität werden
daher die strukturellen Aspekte dadurch berücksichtigt, dass die
Prozesse anhand der nachfolgend aufgeführten Modalitäten gegliedert
werden: • Prozessbeschreibung
und Prozessverantwortung • Kooperation
der an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen • Änderung
von Prozessen/Prozessentwicklung Die
verschiedenen Prozessmodalitäten entsprechen den Gliederungspunkten der
Qualitätsmerkmale und sollen somit deren Bearbeitung erleichtern. Die
abschließende Beurteilung der Prozesse orientiert sich an der
Systematik des EFQM-Modells. Diese berücksichtigt die Vorgehensweise,
die Umsetzung sowie die Bewertung und Überprüfung des jeweiligen
Prozesses. |
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Bearbeiter/in |
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Erstellungsdatum |
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2.0 |
04/2011 |
2 (Kap.3) |
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