Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Einleitung

 

Qualitätsmanagement besteht zu einem großen Teil aus Prozessmanagement und befasst sich damit, wie die Einrichtung ihre Prozesse gestaltet, managt und verbessert, um ihre Zielsetzung zu unterstützen sowie ihre Kunden, Partner und Vertreter der Gesellschaft weitgehend zufrieden zu stellen. Dabei soll unter einem Prozess eine geplante Abfolge von Schritten verstanden werden, durch die innerhalb der Einrichtung ein Ausgangszustand in Richtung eines gewünschten Zielzustandes verändert wird. Die Prozessqualität umfasst die Planung einer Leistung, deren konkrete Durchführung sowie die Dokumentation, Auswertung, Reflexion, Weiterentwicklung und Verfeinerung des jeweiligen Prozesses. Die Beschreibung von Prozessen sollte demnach Folgendes beinhalten: Definition und Ziele des Prozesses, Verantwortlichkeiten für die Prozessdurchführung, Festlegung und Beschreibung des Prozesses und der Unterprozesse, deren Dokumentation und Überprüfung. Wesentliche Prozesse in den Einrichtungen beziehen sich auf das Erbringen der Hauptdienstleistungen, die für den Betrieb der Einrichtung notwendig sind. Die in diesem Kapitel exemplarisch dargestellten Prozesse beziehen sich vor allem auf klientenbezogene Aufgaben der Einrichtung. Da dies die Hauptaufgaben der Einrichtung sind, handelt es sich um Hauptprozesse, die in Teil- oder Unterprozesse gegliedert sein können.

 

3.1    Aufnahme

3.2    Erfassung behandlungsrelevanter Probleme

3.3    Durchführung der Behandlung (medizinische Interventionen, Einzel- und Gruppentherapie, Sozial- und Berufsberatung, Ergotherapie/Arbeitstherapie, indikative Angebote)

3.4    Durchführung der Betreuung

3.5    Umgang mit Störungen im Verlauf der Behandlung/Betreuung

3.6    Umgang mit Klienteneigentum

3.7    Entlassung

3.8    Berichtswesen

3.9    Versorgungsübergreifende Kooperationen

3.10  Übergabemanagement

 

Lediglich für die Beschreibung der Durchführung der Betreuung ist für Einrichtungen zur Eingliederungshilfe und Wohnheime eine gesonderte Darstellung erforderlich.

 

Die einzelnen Prozesse können miteinander verbunden sein, ganze Netzwerke bilden und Abteilungs-, Einrichtungs- und Funktionsgrenzen überschreiten. Sie müssen identifiziert, als Ablauf beschrieben, teilweise in Form von Verfahren festgelegt, dokumentiert, überprüft und ggf. korrigiert und weiter entwickelt werden.

 

Die jeweiligen Hauptprozesse müssen je nach Einrichtungstyp (medizinische Rehabilitationseinrichtung oder BSHG-Einrichtung) ergänzt bzw. modifiziert werden.

 

Es gibt einen Überschneidungsbereich zwischen Prozess- und Strukturqualität. Bei der Darstellung der Prozessqualität werden daher die strukturellen Aspekte dadurch berücksichtigt, dass die Prozesse anhand der nachfolgend aufgeführten Modalitäten gegliedert werden:

 

        Prozessbeschreibung und Prozessverantwortung

 

        Kooperation der an der Umsetzung des Prozesses beteiligten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

        Änderung von Prozessen/Prozessentwicklung

 

Die verschiedenen Prozessmodalitäten entsprechen den Gliederungspunkten der Qualitätsmerkmale und sollen somit deren Bearbeitung erleichtern.

Die abschließende Beurteilung der Prozesse orientiert sich an der Systematik des EFQM-Modells. Diese berücksichtigt die Vorgehensweise, die Umsetzung sowie die Bewertung und Überprüfung des jeweiligen Prozesses.

 

 

 

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2.0

04/2011

2 (Kap.3)