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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Versorgungsübergreifende
Kooperationen 1. Bereich Die
Gewährleistung fachlich qualifizierter Beratungs- und
Behandlungsangebote in den Diensten und Einrichtungen der Suchthilfe
erfordert zunehmend die Arbeit in versorgungs-übergreifenden
Kooperationen. In unserem Verständnis unterscheiden wir folgende Formen
versorgungsübergreifender Kooperationen: a) Die
Kooperation zwischen verschiedenen Indikationsbereichen innerhalb der Suchthilfe Damit ist beispielsweise die „klassische“
Kooperation zwischen ambulanten und stationären Diensten und
Einrichtungen in der Suchthilfe sowie die modulare Kombinationsbehandlung
gemeint. Diese Kooperationsform kann innerhalb eines Trägerverbundes
stattfinden oder in trägerübergreifenden Verbünden organisiert
sein. b) Die
Kooperation zwischen Indikationsbereichen in der sektorenübergreifenden
Suchthilfe Mit Sektoren sind verschiedene Versorgungsbereiche wie
beispielsweise die Suchthilfe, die medizinische oder psychiatrische
Versorgung gemeint. Sektorenübergreifende Suchthilfe bezeichnet somit
Hilfeangebote, wie die Entgiftung, die Suchtprävention und die
Suchtselbsthilfe oder Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, die
nicht im System der Suchthilfe selber organisiert sind, aber zum
Gesamtrehabilitationsprozess gehören. Hierunter sind auch Verträge
der integrierten Versorgung nach § 140a ff SGB V zu fassen. c) Die Kooperation zwischen der
Suchthilfe und weiteren Hilfe- Diese Kooperationsform nimmt die Zusammenarbeit und
Vernetzung zwischen den Diensten und Einrichtungen der Suchthilfe und
Anbietern von Leistungen aus anderen Hilfefeldern (z.B. Jugendhilfe,
Wohnungslosenhilfe, Schuldnerberatung, Bewährungshilfe, Behörden,
Schulen, Betriebe, Arbeitskreise, Qualitätszirkel) in den Blick,
unabhängig deren Organisations- und Verbindlichkeitsgrad in der
Kooperation. Mit
Kooperation ist hierbei die fallbezogene (d.h. die klienten- bzw. patientenbezogene)
und/oder institutionelle Zusammenarbeit und Vernetzung unterschiedlicher
Professionen und Institutionen innerhalb eines Hilfefeldes oder hilfefeldübergreifend
gemeint. Die gemeinsame Leistungserbringung orientiert sich an einer bedarfsgerechten
und personenbezogenen Hilfeerbringung. Das Spektrum der Kooperation ist sehr
vielfältig und reicht von Einzelkontakten bis hin zu
regelmäßigen Kooperationsformen im Rahmen gemeinsamer Zielsetzungen
und zur Umsetzung komplexer Leistungen (z.B. Hilfen bei schwangeren Drogenabhängigen). Ziele
der Zusammenarbeit können unter anderem die nahtlose Vermittlung von
Klienten/innen in Qualifizierungsmaßnahmen, in Arbeitsprojekte und
Arbeitstrainings, in die schulische und berufliche Rehabilitation sowie in
weiterführende soziale, psychische oder somatische Hilfen bei multiplen
Problemlagen sein. Die
unterschiedlichen Kooperationsformen erfordern auf der Prozessebene ein
kompetentes Schnittstellenmanagement und Case Management, um die Verbindlichkeit
der Kooperation und einen angemessenen Qualitätsstandard sicher zu stellen
(siehe auch Punkt 3.10 Schnittstellenmanagement) 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und -verantwortung - In welcher Form
(Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess
Versorgungsübergreifende Kooperationen beschrieben und dokumentiert (z.
B. Ziele und Zweck, Zielgruppe, Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)? - Sind die
Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(z. B. einrichtungsübergreifende Vermittlung von Klientinnen und
Klienten, Kooperationsgespräche und -vereinbarungen, Zusammenarbeit mit
der Suchtselbsthilfe, Gremienarbeit) sowie die wesentlichen Ziele der
Versorgungsübergreifenden Kooperationen (z. B. professionelles
Case-Management, dokumentierte Kooperationsvereinbarungen, wirkungsvolle
Gremienarbeit) festgelegt und beschrieben? - Sind in der
Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen
Kundengruppen (z. B. Klienten, Bezugspersonen, Multiplikatoren,
Fachöffentlichkeit, Fachpersonal, Selbsthilfegruppen) entsprechend berücksichtigt
und beschrieben (z. B. qualifizierte und schnelle Vermittlung innerhalb des
Suchthilfesystems, Vernetzung der Einrichtung, sachlicher und qualifizierter
Informationsaustausch)? • Kooperation aller an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter - Ist die
Prozessbeschreibung Versorgungsübergreifende Kooperationen allen an der Umsetzung
Beteiligten in der aktuellen Fassung zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten
Fachkräften zur Optimierung der Versorgungsübergreifenden
Kooperationen geregelt ist? - Wie wird die
Zusammenarbeit zwischen dem beteiligten Personal innerhalb der Einrichtung
und mit externen Kooperationspartnern (z. B. Einrichtungen der Suchthilfe,
Trägern, Vertretern der Politik, Fachverbänden, Schulen, Kindergärten,
Betrieben, Gemeinden, Psychiatrischen Kliniken, Jugendzentren)
gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind die zentralen
Kennziffern des Prozesses Versorgungsübergreifende Kooperationen
definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin
überprüft (z. B. Anzahl Vermittlungen von Klienten zu Kooperationspartnern,
Anzahl Kooperationsverträge, Erhebungen zur Kundenzufriedenheit, Anzahl
der Beschwerden, positive Rückmeldungen in der Fachöffentlichkeit)? - Wird die Wirksamkeit des
Prozesses Versorgungsübergreifende Kooperationen anhand der festgelegten
Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und
Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft
(Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen / Prozessentwicklung - Gibt es in der Einrichtung
ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess
Versorgungsübergreifende Kooperationen regelmäßig und systematisch
kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben
wird (z. B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in
der Durchführung des Prozesses Versorgungsübergreifende Kooperationen,
regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Versorgungsübergreifende
Kooperationen innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen
und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden Kundenerwartungen
zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes sowie der Gestaltung des Prozesses
Versorgungsübergreifende Kooperationen mittels systematischer Erhebungen
(Fragebögen, Beschwerden) erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen
und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Prozesses
Versorgungsübergreifende Kooperationen festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass die Wirksamkeit des Prozesses Versorgungsübergreifende
Kooperationen einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer
Weiterentwicklung des Prozesses führt? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses
Versorgungsübergreifende Kooperationen (z. B. Ableitung von konkreten
Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern in Qualitätszirkeln,
Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung
aktueller wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse zu dem
jeweiligen Bereich, beispielsweise Nutzen und Wirksamkeit einer einrichtungsübergreifenden
Kooperation im Sinne des Case-Managements oder mit Selbsthilfegruppen
für den Behandlungserfolg bei Suchtmittelabhängigen)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
27 (Kap.3) |
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