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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Zielgruppenspezifische
besondere Angebote 1. Bereich Die Beratungs-
und Behandlungsangebote in den ambulanten Einrichtungen werden häufig
aufgrund spezifischer Anforderungen oder Gegebenheiten, regionaler
Besonderheiten, der konzeptionellen Ausrichtung oder einer entsprechenden
Nachfrage durch zielgruppenspezifische besondere Angebote ergänzt. Diese
können in gesonderten Kooperationsverträgen oder Vereinbarungen mit
Kooperationspartnern festgelegt sein und besondere Zielgruppen ansprechen. Beispiele
hierfür sind: - Mobile
Beratung von suchtgefährdeten Jugendlichen - Führerscheingruppen
für alkohol- und / oder drogenauffällige Personen, denen der
Führerschein entzogen wurde, zur Vorbereitung für die medizinisch-psychologisch
Untersuchung (MPU) - Raucherentwöhnungstrainings - Jugendhilfe-
und Erziehungshilfemaßnahmen - Arbeit
mit Migranten - Arbeit
mit Kindern von Suchtkranken - ambulante
Maßnahmen zum kontrollierten Trinken 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und -verantwortung - In welcher Form
(Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess
Zielgruppenspezifische besondere Angebote beschrieben und dokumentiert (z. B.
Ziele und Zweck, Zielgruppe, Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)? - Sind die
Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(z. B. mobile Beratung, Führerscheingruppen, Raucherentwöhnungsgruppe,
Spritzentausch) sowie die wesentlichen Ziele der Zielgruppenspezifischen
besonderen Angebote (z. B. Erleichterter Zugang zu Hilfeangeboten im Vorfeld
möglicher Gefährdungen durch Suchtmittelkonsum für
Jugendliche, Vorbereitung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung,
Infektionsprophylaxe und Gesundheitsvorsorge) festgelegt und beschrieben? - Sind in der
Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen
Kundengruppen (z. B. Migranten, suchtgefährdete Jugendliche und junge
Erwachsene, abhängige intravenöse Drogenkonsumenten) entsprechend
berücksichtigt und beschrieben (z. B. Beratung und Wissensvermittlung,
Unterstützung bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Versorgung mit
sterilem Spritzenbesteck)? • Kooperation aller an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter - Ist die
Prozessbeschreibung Zielgruppenspezifische besondere Angebote allen an der
Umsetzung Beteiligten in der aktuellen Fassung zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten
Fachkräften zur Optimierung des Prozesses Zielgruppenspezifische
besondere Angebote geregelt ist? - Wie wird die
Zusammenarbeit von dem beteiligten Personal innerhalb der Einrichtung und mit
externen Kooperationspartnern (z. B. Schulen, Betrieben, Gemeinden,
Gesundheitsämtern, Jugendzentren) gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind die zentralen
Kennziffern des Zielgruppenspezifische besondere Angebote definiert und
werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin
überprüft (z. B. Anzahl von Kontakten zur Zielgruppe, Anzahl
Beratungsgespräche, Anzahl Kursteilnehmer, Anzahl getauschter Spritzen,
Erhebungen zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden, positive
Rückmeldungen)? - Wird die Wirksamkeit des
Prozesses Zielgruppenspezifische besondere Angebote anhand der festgelegten
Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und
Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft
(Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen / Prozessentwicklung - Gibt es in der
Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess
Zielgruppenspezifische besondere Angebote regelmäßig und systematisch
kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen
fortgeschrieben wird (z. B. Überprüfung der Einhaltung der
Verantwortlichkeiten in der Durchführung des Prozesses Zielgruppenspezifische
besondere Angebote, regelmäßiges Review und Aktualisierung der
Prozessbeschreibung)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Zielgruppenspezifische
besondere Angebote innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen
Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert
(Benchmarking)? - Werden Kundenerwartungen
zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes sowie der Gestaltung des
Prozesses Zielgruppenspezifische besondere Angebote mittels systematischer
Erhebungen (Fragebögen, Beschwerden) erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen
und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Prozesses
Zielgruppenspezifische besondere Angebote festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass die Wirksamkeit des Prozesses Zielgruppenspezifische besondere
Angebote einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer
Weiterentwicklung des Prozesses führt? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses
Zielgruppenspezifische besondere Angebote (z. B. Ableitung von konkreten
Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern in Qualitätszirkeln,
Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung
aktueller wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse zu dem
jeweiligen Bereich, beispielsweise neue Erkenntnisse über die
Wirkungsweisen und Gefährdungen von Suchtmitteln)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
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(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
24 (Kap.3) |
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