Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Integrationshilfe

 

1. Bereich

 

Integrationshilfen sollen den Prozess der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung von Menschen mit substanz- und verhaltensbezogenen Störungen unterstützen. Dabei handelt es sich nicht nur um Maßnahmen, die nach einer zuvor durchgeführten bzw. abgeschlossenen Behandlung einsetzen, sondern um Interventionen, die gezielt die Klienten in dem Stadium ihres individuellen Entwicklungs- und Integrationsprozesses unterstützen, in dem sie es benötigen. Dieser Ansatz setzt eine Bereitstellung ebenso flexibler wie vielseitiger Maßnahmen, wie z. B. tagesstrukturierende Maßnahmen, Schuldnerberatung, Betreutes Wohnen, Integration in das Arbeitsleben, Krisenintervention und Rückfallprophylaxe, Hausbesuche, Informationsveranstaltungen, Freizeitangebote und -projekte zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung, voraus. Die Vielfältigkeit der notwendigen Integrationshilfen erfordert eine enge Kooperation der beteiligten Mitarbeiter und Institutionen. Dem Ansatz des Case- Managements, der die einrichtungsübergreifende Beratung und Betreuung einzelner Klienten beinhaltet, kommt für die soziale und berufliche Integration eine besondere Bedeutung zu. So können klientenbezogene Kenntnisse und Erfahrungen wirksam und effizient für die jeweilige Maßnahme genutzt werden. Die Vernetzung und Kooperation der verschiedenen Suchthilfeeinrichtungen im Sinne des Case-Managements ermöglicht darüber hinaus ein differenziertes Angebot an Integrationsmaßnahmen und eine schnelle, fachlich qualifizierte Reaktion beispielsweise in Krisensituationen oder bei Rückfälligkeit. Die Ziele, die im Einzelfall mit Hilfe der Integrationsmaßnahmen erreicht werden sollen, sind ebenso vielfältig wie die verschiedenen Hilfeleistungen:

-        die Sicherung und Stabilisierung des bisher erreichten Rehabilitationserfolges durch weiterführende Beratung, Begleitung und therapeutische Angebote

-        die Erweiterung des persönlichen Handlungsspielraumes durch neue Konfliktlösungsstrategien, Stärkung der sozialen Kompetenz und Festigung lebenspraktischer Fähigkeiten

-        die soziale und berufliche (Wieder-)Eingliederung, z. B. in Form von Arbeits- und Beschäftigungsprojekten, eigenständigem Wohnen, Unterstützung beim Aufbau tragfähiger sozialer Netzwerke und bei einer sinnvollen Freizeitgestaltung.

 

 

2. Qualitätsmerkmale

 

        Prozessbeschreibung und -verantwortung

 

-        In welcher Form (Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess Integrationshilfen beschrieben und dokumentiert (z. B. Ziele und Zweck, Zielgruppe, Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)?

-        Sind die Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-        Sind die Teilprozesse (z. B. betreute Wohnangebote, Arbeits- und Beschäftigungsangebote und -projekte, Entschuldungshilfen, Kooperation mit der Selbsthilfe, Freizeitangebote) sowie die wesentlichen Ziele der Integrationshilfen (z. B. Förderung der sozialen und beruflichen Integration) festgelegt und beschrieben?

-        Sind in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen Kundengruppen (z. B. Personen mit substanz- und verhaltensbezogenen Störungen, Substituierte, überschuldete Abhängige) entsprechend berücksichtigt und beschrieben (z. B. Integration und Selbständigkeit in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit, sachliche und qualifizierte Information)?

 

        Kooperation aller an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter

 

-        Ist die Prozessbeschreibung Integrationshilfen allen an der Umsetzung Beteiligten in der aktuellen Fassung zugänglich und bekannt?

-        Gibt es eine Struktur und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten Fachkräften zur Optimierung des Prozesses Integrationshilfen geregelt ist?

-        Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem beteiligten Personal innerhalb der Einrichtung und mit externen Kooperationspartnern (z. B. Betrieben, Arbeits- und Beschäftigungsprojekten, betreuten Wohngemeinschaften, Sportvereinen, Selbsthilfegruppen) gewährleistet?

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern des Prozesses Integrationshilfen definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z. B. Anteil Erwerbstätiger, Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt, Anzahl der Vermittlung in ein eigenständiges Wohnverhältnis, Höhe der Schuldenreduzierung, Nachfrage nach spezifischen Angeboten, Erhebungen zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden)?

-        Wird die Wirksamkeit des Prozesses Integrationshilfen anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

        Änderung von Prozessen / Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Integrationshilfen regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben wird (z. B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der Durchführung des Prozesses Integrationshilfen, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Integrationshilfen innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Kundenerwartungen zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes oder der sozialen Bedürftigkeit sowie der Gestaltung des Prozesses Integrationshilfen mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Beschwerden) erfasst?

-        Werden die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Prozesses Integrationshilfen festzulegen?

-        Stellt die Einrichtung sicher, dass die Wirksamkeit des Prozesses Integrationshilfen einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses führt?

-        Gibt es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses Integrationshilfen (z. B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller rechtlicher Aspekte, wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse zu dem jeweiligen Bereich)?

 

 

 

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2.0

04/2011

21 (Kap.3)