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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Integrationshilfe 1. Bereich Integrationshilfen
sollen den Prozess der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung von
Menschen mit substanz- und verhaltensbezogenen Störungen unterstützen.
Dabei handelt es sich nicht nur um Maßnahmen, die nach einer zuvor
durchgeführten bzw. abgeschlossenen Behandlung einsetzen, sondern um
Interventionen, die gezielt die Klienten in dem Stadium ihres individuellen
Entwicklungs- und Integrationsprozesses unterstützen, in dem sie es
benötigen. Dieser Ansatz setzt eine Bereitstellung ebenso flexibler wie
vielseitiger Maßnahmen, wie z. B. tagesstrukturierende Maßnahmen,
Schuldnerberatung, Betreutes Wohnen, Integration in das Arbeitsleben,
Krisenintervention und Rückfallprophylaxe, Hausbesuche,
Informationsveranstaltungen, Freizeitangebote und -projekte zur sozialen und
beruflichen Wiedereingliederung, voraus. Die Vielfältigkeit der
notwendigen Integrationshilfen erfordert eine enge Kooperation der
beteiligten Mitarbeiter und Institutionen. Dem Ansatz des Case- Managements,
der die einrichtungsübergreifende Beratung und Betreuung einzelner
Klienten beinhaltet, kommt für die soziale und berufliche Integration
eine besondere Bedeutung zu. So können klientenbezogene Kenntnisse und
Erfahrungen wirksam und effizient für die jeweilige Maßnahme genutzt
werden. Die Vernetzung und Kooperation der verschiedenen Suchthilfeeinrichtungen
im Sinne des Case-Managements ermöglicht darüber hinaus ein differenziertes
Angebot an Integrationsmaßnahmen und eine schnelle, fachlich qualifizierte
Reaktion beispielsweise in Krisensituationen oder bei Rückfälligkeit.
Die Ziele, die im Einzelfall mit Hilfe der Integrationsmaßnahmen
erreicht werden sollen, sind ebenso vielfältig wie die verschiedenen
Hilfeleistungen: - die Sicherung und
Stabilisierung des bisher erreichten Rehabilitationserfolges durch weiterführende
Beratung, Begleitung und therapeutische Angebote - die Erweiterung des
persönlichen Handlungsspielraumes durch neue Konfliktlösungsstrategien,
Stärkung der sozialen Kompetenz und Festigung lebenspraktischer
Fähigkeiten - die soziale und berufliche
(Wieder-)Eingliederung, z. B. in Form von Arbeits- und
Beschäftigungsprojekten, eigenständigem Wohnen, Unterstützung
beim Aufbau tragfähiger sozialer Netzwerke und bei einer sinnvollen
Freizeitgestaltung. 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und -verantwortung - In welcher Form
(Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess Integrationshilfen
beschrieben und dokumentiert (z. B. Ziele und Zweck, Zielgruppe,
Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)? - Sind die
Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(z. B. betreute Wohnangebote, Arbeits- und Beschäftigungsangebote und
-projekte, Entschuldungshilfen, Kooperation mit der Selbsthilfe,
Freizeitangebote) sowie die wesentlichen Ziele der Integrationshilfen (z. B.
Förderung der sozialen und beruflichen Integration) festgelegt und
beschrieben? - Sind in der
Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen
Kundengruppen (z. B. Personen mit substanz- und verhaltensbezogenen
Störungen, Substituierte, überschuldete Abhängige) entsprechend
berücksichtigt und beschrieben (z. B. Integration und Selbständigkeit
in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit, sachliche und qualifizierte Information)?
• Kooperation aller an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter - Ist die
Prozessbeschreibung Integrationshilfen allen an der Umsetzung Beteiligten in
der aktuellen Fassung zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten
Fachkräften zur Optimierung des Prozesses Integrationshilfen geregelt
ist? - Wie wird die
Zusammenarbeit zwischen dem beteiligten Personal innerhalb der Einrichtung
und mit externen Kooperationspartnern (z. B. Betrieben, Arbeits- und
Beschäftigungsprojekten, betreuten Wohngemeinschaften, Sportvereinen,
Selbsthilfegruppen) gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind die zentralen
Kennziffern des Prozesses Integrationshilfen definiert und werden sie
regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z. B.
Anteil Erwerbstätiger, Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt, Anzahl
der Vermittlung in ein eigenständiges Wohnverhältnis, Höhe der
Schuldenreduzierung, Nachfrage nach spezifischen Angeboten, Erhebungen zur
Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden)? - Wird die Wirksamkeit des
Prozesses Integrationshilfen anhand der festgelegten Kennziffern
regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit
Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen / Prozessentwicklung - Gibt es in der
Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess
Integrationshilfen regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und
die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben wird (z.
B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der
Durchführung des Prozesses Integrationshilfen, regelmäßiges
Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Integrationshilfen innerhalb
der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in
anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden Kundenerwartungen
zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes oder der sozialen
Bedürftigkeit sowie der Gestaltung des Prozesses Integrationshilfen
mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Beschwerden) erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen
und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Prozesses
Integrationshilfen festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass die Wirksamkeit des Prozesses Integrationshilfen einer komplexen
Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses
führt? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses
Integrationshilfen (z. B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der
Analyse der Kennziffern in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur
Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller
rechtlicher Aspekte, wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter
Erkenntnisse zu dem jeweiligen Bereich)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
21 (Kap.3) |
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