Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Behandlung / Rehabilitation

 

1.      Bereich

 

In diesem Bereich sollen sowohl die etablierten Behandlungs- bzw. Rehabilitationsansätze, wie z. B. ambulante Entgiftung, Substitutionsbehandlung, ambulante Behandlung und ambulante Rehabilitation entsprechend der „Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen“, als auch Früh- und Kurzinterventionen beschrieben werden.

Die verschiedenen Interventionen können als einzel-, bzw. gruppentherapeutische Maßnahmen mit dem Betroffenen allein, oder unter Einbezug der Angehörigen durchgeführt werden. Voraussetzungen hierfür sind, neben der fachlichen Qualifikation des Personals, eine qualifizierte Anamneseerhebung, Diagnostik und Indikationsstellung sowie sich daraus ableitende, hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nachgewiesene, Behandlungsmethoden. Für den Behandlungserfolg sind im Einzelfall differenzialdiagnostische Abklärungen sowie eine eindeutige Festlegung der Indikation bzw. Kontraindikation notwendig. Bei spezifischen Störungsbildern (z. B. körperliche Folgeerkrankungen der Sucht oder Komorbidität) sollte eine ärztliche bzw. fachärztliche Unterstützung hinzugezogen werden.

Der Erfolg der unterschiedlichen Interventionen kann auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter Verfahren gemessen und geprüft werden. Strukturierend und unterstützend für den therapeutischen Prozess sollte das Behandlungssetting (Behandlungsort und -dauer, Behandlungs- bzw. Rehabilitationsverträge, Therapiezielvereinbarungen usw.) klar definiert sein. Abschließend sollte eine Ergebnisevaluation, z. B. in Form von Katamnesen, durchgeführt werden, die zu einer Änderung und kontinuierlichen Verbesserung der Behandlungs- und Rehabilitationsangebote führt.

 

 

2.      Qualitätsmerkmale

 

        Prozessbeschreibung und -verantwortung

 

-        In welcher Form (Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess Behandlung / Rehabilitation beschrieben und dokumentiert (z. B. Ziele und Zweck, Zielgruppe, Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)?

-        Sind die Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-        Sind die Teilprozesse (z. B. Früh- und Kurzinterventionen, Ambulante Entgiftung, Substitutionsgestützte Behandlung, Ambulante Rehabilitation, Ambulante Behandlung) sowie die wesentlichen Ziele der Behandlung / Rehabilitation (z. B. Reduktion bzw. Aufgabe des Substanzkonsums, körperliche, psychische und soziale Stabilisierung, Festigung von Änderungsmotivation) festgelegt und beschrieben?

-        Sind in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen Kundengruppen (z. B. Personen mit substanz- und verhaltensbezogenen Störungen, Opiatabhängige, die an einem Substitutionsprogramm teilnehmen möchten, Abhängige, für die eine stationäre Rehabilitation aktuell nicht indiziert ist) entsprechend berücksichtigt und beschrieben (z. B. Linderung der Suchtfolgen und Verbesserung der gesundheitlichen, psychischen und sozialen Situation, Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, sachliche und qualifizierte Information)?

 

        Kooperation aller an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter

 

-        Ist die Prozessbeschreibung Behandlung / Rehabilitation allen an der Umsetzung Beteiligten in der aktuellen Fassung zugänglich und bekannt?

-        Gibt es eine Struktur und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten Fachkräften zur Optimierung des Prozesses Behandlung / Rehabilitation geregelt ist?

-        Wie wird die Zusammenarbeit von dem beteiligten Personal innerhalb der Einrichtung und mit externen Kooperationspartnern (z. B. Psychiatrische Kliniken, stationäre Rehabilitationseinrichtungen, Fachärzten, niedergelassenen Therapeuten, Arbeitsprojekten) gewährleistet?

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern des Prozesses Behandlung / Rehabilitation definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z. B. Behandlungsplanung, Ergebnisse der Therapiezielskalierung, Anteil erfolgreicher Behandlungen, Nachfrage nach spezifischen Angeboten, Erhebungen zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden, positive Rückmeldungen)?

-        Wird die Wirksamkeit des Prozesses Behandlung / Rehabilitation anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

        Änderung von Prozessen / Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Behandlung / Rehabilitation regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben wird (z. B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der Durchführung des Prozesses Behandlung / Rehabilitation, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Behandlung / Rehabilitation innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Kundenerwartungen zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes sowie der Gestaltung des Prozesses Behandlung / Rehabilitation mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Beschwerden) erfasst?

-        Werden die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Prozesses Behandlung / Rehabilitation festzulegen?

-        Stellt die Einrichtung sicher, dass die Wirksamkeit des Prozesses Behandlung / Rehabilitation einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses führt?

-        Gibt es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses Behandlung / Rehabilitation (z. B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse zu dem jeweiligen Bereich, beispielsweise effektive Therapieprogramme zur Behandlung von komorbiden Opiatabhängigen)?

 

 

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2.0

04/2011

18 (Kap.3)