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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Behandlung / Rehabilitation 1. Bereich In diesem
Bereich sollen sowohl die etablierten Behandlungs- bzw. Rehabilitationsansätze,
wie z. B. ambulante Entgiftung, Substitutionsbehandlung, ambulante Behandlung
und ambulante Rehabilitation entsprechend der „Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen“,
als auch Früh- und Kurzinterventionen beschrieben werden. Die
verschiedenen Interventionen können als einzel-, bzw. gruppentherapeutische
Maßnahmen mit dem Betroffenen allein, oder unter Einbezug der Angehörigen
durchgeführt werden. Voraussetzungen hierfür sind, neben der
fachlichen Qualifikation des Personals, eine qualifizierte Anamneseerhebung,
Diagnostik und Indikationsstellung sowie sich daraus ableitende, hinsichtlich
ihrer Wirksamkeit nachgewiesene, Behandlungsmethoden. Für den
Behandlungserfolg sind im Einzelfall differenzialdiagnostische
Abklärungen sowie eine eindeutige Festlegung der Indikation bzw.
Kontraindikation notwendig. Bei spezifischen Störungsbildern (z. B.
körperliche Folgeerkrankungen der Sucht oder Komorbidität) sollte
eine ärztliche bzw. fachärztliche Unterstützung hinzugezogen
werden. Der
Erfolg der unterschiedlichen Interventionen kann auf der Grundlage wissenschaftlich
anerkannter Verfahren gemessen und geprüft werden. Strukturierend und
unterstützend für den therapeutischen Prozess sollte das
Behandlungssetting (Behandlungsort und -dauer, Behandlungs- bzw.
Rehabilitationsverträge, Therapiezielvereinbarungen usw.) klar definiert
sein. Abschließend sollte eine Ergebnisevaluation, z. B. in Form von
Katamnesen, durchgeführt werden, die zu einer Änderung und
kontinuierlichen Verbesserung der Behandlungs- und Rehabilitationsangebote
führt. 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und -verantwortung - In welcher Form
(Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess Behandlung /
Rehabilitation beschrieben und dokumentiert (z. B. Ziele und Zweck,
Zielgruppe, Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)? - Sind die
Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(z. B. Früh- und Kurzinterventionen, Ambulante Entgiftung,
Substitutionsgestützte Behandlung, Ambulante Rehabilitation, Ambulante
Behandlung) sowie die wesentlichen Ziele der Behandlung / Rehabilitation (z.
B. Reduktion bzw. Aufgabe des Substanzkonsums, körperliche, psychische
und soziale Stabilisierung, Festigung von Änderungsmotivation)
festgelegt und beschrieben? - Sind in der
Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen
Kundengruppen (z. B. Personen mit substanz- und verhaltensbezogenen
Störungen, Opiatabhängige, die an einem Substitutionsprogramm
teilnehmen möchten, Abhängige, für die eine stationäre
Rehabilitation aktuell nicht indiziert ist) entsprechend berücksichtigt
und beschrieben (z. B. Linderung der Suchtfolgen und Verbesserung der
gesundheitlichen, psychischen und sozialen Situation, Wiederherstellung der
Erwerbsfähigkeit, sachliche und qualifizierte Information)? • Kooperation aller an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter - Ist die
Prozessbeschreibung Behandlung / Rehabilitation allen an der Umsetzung
Beteiligten in der aktuellen Fassung zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten
Fachkräften zur Optimierung des Prozesses Behandlung / Rehabilitation
geregelt ist? - Wie wird die
Zusammenarbeit von dem beteiligten Personal innerhalb der Einrichtung und mit
externen Kooperationspartnern (z. B. Psychiatrische Kliniken, stationäre
Rehabilitationseinrichtungen, Fachärzten, niedergelassenen Therapeuten,
Arbeitsprojekten) gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind die zentralen
Kennziffern des Prozesses Behandlung / Rehabilitation definiert und werden
sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z.
B. Behandlungsplanung, Ergebnisse der Therapiezielskalierung, Anteil erfolgreicher
Behandlungen, Nachfrage nach spezifischen Angeboten, Erhebungen zur
Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden, positive Rückmeldungen)? - Wird die Wirksamkeit des
Prozesses Behandlung / Rehabilitation anhand der festgelegten Kennziffern
regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit
Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen / Prozessentwicklung - Gibt es in der Einrichtung
ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Behandlung /
Rehabilitation regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und
die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben wird (z.
B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der Durchführung
des Prozesses Behandlung / Rehabilitation, regelmäßiges Review und
Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Behandlung / Rehabilitation
innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit
Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden Kundenerwartungen
zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes sowie der Gestaltung des
Prozesses Behandlung / Rehabilitation mittels systematischer Erhebungen
(Fragebögen, Beschwerden) erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen
und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Prozesses
Behandlung / Rehabilitation festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass die Wirksamkeit des Prozesses Behandlung / Rehabilitation einer
komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des
Prozesses führt? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses Behandlung /
Rehabilitation (z. B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse
der Kennziffern in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung
der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher
bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse zu dem jeweiligen Bereich,
beispielsweise effektive Therapieprogramme zur Behandlung von komorbiden
Opiatabhängigen)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
18 (Kap.3) |
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