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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Psychosoziale
Betreuung 1. Bereich Psychosoziale Betreuung umfasst alle Angebote für
eine Gruppe von Klienten, bei denen die Suchterkrankung kombiniert ist mit
ausgeprägten körperlichen Beeinträchtigungen oder schweren
psychischen und sozialen Begleit- und Folgeproblemen (z. B. Komorbidität).
Diese können dazu führen, dass eine eigenverantwortliche
Lebensführung zeitweise nicht oder dauerhaft nur eingeschränkt
möglich ist. Die verschiedenen umfassenden psychosozialen
Betreuungsangebote orientieren sich am individuellen Hilfebedarf, den Ressourcen
sowie den konkreten Änderungswünschen der Klienten. Wesentliche Ziele der einzelnen psychosozialen
Betreuungsangebote sind die Erhaltung und Wiederherstellung der sozialen und
materiellen Lebensgrundlagen sowie eine möglichst weitgehende Integration
in normale Lebensverhältnisse. Hierzu zählen sowohl eine
grundlegende Sicherung der persönlichen Lebensverhältnisse,
beispielsweise durch praktische Hilfe bei der Organisation von Wohnen, Alltag
und materiellen Lebensgrundlagen, als auch die Sicherung und Verbesserung des
sozialen, psychischen und somatischen Status der Betroffenen. Die notwendige Komplexität der verschiedenen
psychosozialen Betreuungsangebote setzt bei dem Fachpersonal spezifische
Kenntnisse u. a. in der Anamneseerhebung und Diagnostik chronifizierter
Störungen in Folge langjähriger Abhängigkeit sowie
Fähigkeiten hinsichtlich motivierender Interventionen, Hilfeplanung,
nachgehender Betreuung und Hausbesuche, Case-Management und
Rückfallprävention, voraus.
2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und -verantwortung - In
welcher Form (Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess
Psychosoziale Betreuung beschrieben und dokumentiert (z. B. Ziele und Zweck,
Zielgruppe, Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)? - Sind
die Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert? - Sind
die Teilprozesse (z. B. allgemeine psychosoziale Betreuung, psychosoziale
Betreuung in Verbindung mit privat genutztem Wohnraum) sowie die wesentlichen
Ziele der Psychosozialen Betreuung (z. B. Wiederherstellung der sozialen und
materiellen Lebensgrundlagen, selbständige Bewältigung von
Anforderungen im Lebensbereich Wohnen) festgelegt und beschrieben? - Sind
in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen
Kundengruppen (z. B. akut Substanzabhängige, Substituierte, abstinent
lebende Personen, die einer psychosozialen Betreuung bedürfen)
entsprechend berücksichtigt und beschrieben (z. B. Hilfeplanung, nachgehende
Betreuung und Hausbesuche, Begleitung zu medizinischen / psychiatrischen
Untersuchungen und Behandlungen, Organisation und Koordination von
begleitenden Hilfen im Sinne von Case-Management)? • Kooperation
aller an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter - Ist
die Prozessbeschreibung Psychosoziale Betreuung allen an der Umsetzung
Beteiligten in der aktuellen Fassung zugänglich und bekannt? - Gibt
es eine Struktur und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den
beteiligten Fachkräften zur Optimierung des Prozesses Psychosoziale Betreuung
geregelt ist? - Wie
wird die Zusammenarbeit zwischen dem beteiligten Personal innerhalb der
Einrichtung und mit externen Kooperationspartnern (z. B. Behörden, Behandlungseinrichtungen,
gesetzlichen Betreuern, Arztpraxen, niedergelassenen Therapeuten)
gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind
die zentralen Kennziffern des Prozesses Psychosoziale Betreuung definiert und
werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin
überprüft (z. B. Ausprägungsgrad der Reduzierung psychosozialer
Belastungsfaktoren, Anzahl der Vermittlungen in eigenständige
Wohnverhältnisse, Erhebungen zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der
Beschwerden, positive Rückmeldungen)? - Wird
die Wirksamkeit des Prozesses Psychosoziale Betreuung anhand der festgelegten
Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und
Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen / Prozessentwicklung - Gibt
es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess
Psychosoziale Betreuung regelmäßig und systematisch kontrolliert
wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben
wird (z. B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in
der Durchführung des Prozesses Psychosoziale Betreuung,
regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? - Ist
die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses
Psychosoziale Betreuung innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen
Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden
Kundenerwartungen zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes sowie der
Gestaltung des Prozesses Psychosoziale Betreuung mittels systematischer
Erhebungen (Fragebögen, Beschwerden) erfasst? - Werden
die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen
Interessengruppen und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die
Verbesserung des Prozesses Psychosoziale Betreuung festzulegen? - Stellt
die Einrichtung sicher, dass die Wirksamkeit des Prozesses Psychosoziale
Betreuung einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer
Weiterentwicklung des Prozesses führt? - Gibt
es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses
Psychosoziale Betreuung (z. B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus
der Analyse der Kennziffern in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur
Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher
bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse zu dem jeweiligen Bereich,
beispielsweise neue wirksame Versorgungsangebote)? |
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Bearbeiter/in |
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Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
15 (Kap.3) |
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