Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Psychosoziale Betreuung

 

1.      Bereich

 

Psychosoziale Betreuung umfasst alle Angebote für eine Gruppe von Klienten, bei denen die Suchterkrankung kombiniert ist mit ausgeprägten körperlichen Beeinträchtigungen oder schweren psychischen und sozialen Begleit- und Folgeproblemen (z. B. Komorbidität). Diese können dazu führen, dass eine eigenverantwortliche Lebensführung zeitweise nicht oder dauerhaft nur eingeschränkt möglich ist.

Die verschiedenen umfassenden psychosozialen Betreuungsangebote orientieren sich am individuellen Hilfebedarf, den Ressourcen sowie den konkreten Änderungswünschen der Klienten.

Wesentliche Ziele der einzelnen psychosozialen Betreuungsangebote sind die Erhaltung und Wiederherstellung der sozialen und materiellen Lebensgrundlagen sowie eine möglichst weitgehende Integration in normale Lebensverhältnisse. Hierzu zählen sowohl eine grundlegende Sicherung der persönlichen Lebensverhältnisse, beispielsweise durch praktische Hilfe bei der Organisation von Wohnen, Alltag und materiellen Lebensgrundlagen, als auch die Sicherung und Verbesserung des sozialen, psychischen und somatischen Status der Betroffenen.

Die notwendige Komplexität der verschiedenen psychosozialen Betreuungsangebote setzt bei dem Fachpersonal spezifische Kenntnisse u. a. in der Anamneseerhebung und Diagnostik chronifizierter Störungen in Folge langjähriger Abhängigkeit sowie Fähigkeiten hinsichtlich motivierender Interventionen, Hilfeplanung, nachgehender Betreuung und Hausbesuche, Case-Management und Rückfallprävention, voraus. 

 

 

2.      Qualitätsmerkmale

 

        Prozessbeschreibung und -verantwortung

 

-        In welcher Form (Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess Psychosoziale Betreuung beschrieben und dokumentiert (z. B. Ziele und Zweck, Zielgruppe, Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)?

-        Sind die Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-        Sind die Teilprozesse (z. B. allgemeine psychosoziale Betreuung, psychosoziale Betreuung in Verbindung mit privat genutztem Wohnraum) sowie die wesentlichen Ziele der Psychosozialen Betreuung (z. B. Wiederherstellung der sozialen und materiellen Lebensgrundlagen, selbständige Bewältigung von Anforderungen im Lebensbereich Wohnen) festgelegt und beschrieben?

-        Sind in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen Kundengruppen (z. B. akut Substanzabhängige, Substituierte, abstinent lebende Personen, die einer psychosozialen Betreuung bedürfen) entsprechend berücksichtigt und beschrieben (z. B. Hilfeplanung, nachgehende Betreuung und Hausbesuche, Begleitung zu medizinischen / psychiatrischen Untersuchungen und Behandlungen, Organisation und Koordination von begleitenden Hilfen im Sinne von Case-Management)?

 

        Kooperation aller an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter

 

-        Ist die Prozessbeschreibung Psychosoziale Betreuung allen an der Umsetzung Beteiligten in der aktuellen Fassung zugänglich und bekannt?

 

-        Gibt es eine Struktur und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten Fachkräften zur Optimierung des Prozesses Psychosoziale Betreuung geregelt ist?

 

-        Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem beteiligten Personal innerhalb der Einrichtung und mit externen Kooperationspartnern (z. B. Behörden, Behandlungseinrichtungen, gesetzlichen Betreuern, Arztpraxen, niedergelassenen Therapeuten) gewährleistet?

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern des Prozesses Psychosoziale Betreuung definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z. B. Ausprägungsgrad der Reduzierung psychosozialer Belastungsfaktoren, Anzahl der Vermittlungen in eigenständige Wohnverhältnisse, Erhebungen zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden, positive Rückmeldungen)?

-        Wird die Wirksamkeit des Prozesses Psychosoziale Betreuung anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

        Änderung von Prozessen / Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Psychosoziale Betreuung regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben wird (z. B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der Durchführung des Prozesses Psychosoziale Betreuung, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Psychosoziale Betreuung innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Kundenerwartungen zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes sowie der Gestaltung des Prozesses Psychosoziale Betreuung mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Beschwerden) erfasst?

-        Werden die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Prozesses Psychosoziale Betreuung festzulegen?

-        Stellt die Einrichtung sicher, dass die Wirksamkeit des Prozesses Psychosoziale Betreuung einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses führt?

-        Gibt es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses Psychosoziale Betreuung (z. B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse zu dem jeweiligen Bereich, beispielsweise neue wirksame Versorgungsangebote)?

 

 

 

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2.0

04/2011

15 (Kap.3)