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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Beratung 1. Bereich Eine qualifizierte
Beratung ist gekennzeichnet durch eine methodisch-wissenschaftliche
Vorgehensweise mit konkreter Zielsetzung. Bei einem professionellen
Beratungsgespräch handelt es sich um einen zielgerichteten sozialen Interaktionsprozess.
Ziel der Interaktion ist die fachliche Unterstützung durch einen
kompetenten Berater, so dass der Hilfesuchende Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen
erwerben kann, mit deren Hilfe er in der Lage ist, seine Probleme
selbständig zu lösen und zu bewältigen. Autonomie und Eigenverantwortlichkeit
sollten zu jedem Zeitpunkt des Beratungsprozesses für die Klienten
gewährleistet sein. Die
Beratungstätigkeit in einer Einrichtung sollte zudem voraussetzungslos,
ohne Wartezeit und flexibel erfolgen. Priorität haben dabei die
Wünsche und Anforderungen der Klienten an die unterschiedlichen
Beratungsangebote. Diese können sich von der informationsbezogenen
Beratung, beispielsweise über die Wirkung und Gefahren von psychotropen
Substanzen sowie Möglichkeiten der Hilfe und Behandlung für Gefährdete
und Abhängige, bis hin zu einer langfristig angelegten
ursachenorientierten Beratung im Zusammenhang mit Risiken des Suchtmittelmissbrauchs
und der Suchtmittelabhängigkeit sowie deren Folgen erstrecken. Ein
weiteres Ziel einer qualifizierten Beratung kann die Orientierung über
oder die Vermittlung in weiterführende Hilfen und Maßnahmen, wie
z. B. ambulante bzw. stationäre Rehabilitation, Entzugsbehandlung,
Substitution, betreutes Wohnen, sein. Bestandteile dieser Form der ursachen-
oder indikationsbezogenen Beratung sind: Anamneseerhebung und eingehende
Diagnostik, motivierende Gesprächsführung, konkrete
Unterstützung bei der Problemlösung, Hilfeplanung, Krisenintervention,
Indikationsstellung und qualifizierte Vermittlung. Im
niedrigschwelligen Bereich kann professionelle Beratung spezifische Formen
der Lebens- oder Alltagsbegleitung, rechtliche Aspekte sowie seelsorgerische
Angebote beinhalten. Die
wesentlichen Zielgruppen der verschiedenen Beratungsangebote ergeben sich aus
der konzeptionellen Ausgestaltung einer Einrichtung, regionalen Besonderheiten
sowie einer entsprechenden Nachfrage von spezifischen Angeboten. 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und -Verantwortung - In welcher Form
(Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess Beratung
beschrieben und dokumentiert (z. B. Ziele und Zweck, Zielgruppe,
Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)? - Sind die
Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(z. B. Informationsvermittlung, Problemorientierte Beratung, Vermittlung)
sowie die wesentlichen Ziele der Beratung (z. B. Sensibilisierung zum Thema
Suchtmittelkonsum und Abhängigkeit, Unterstützung bei
Problemlösungen, Vermittlung in weitere Einrichtungen) festgelegt und
beschrieben? - Sind in der
Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen
Kundengruppen (z. B. Personen mit Informations- und / oder Beratungsbedarf,
Personen mit substanz- und verhaltensbezogenen Störungen, Bezugspersonen
und Angehörige) entsprechend berücksichtigt und beschrieben (z. B.
Vermittlung von Problemlösekompetenzen, Unterstützung von
Bezugspersonen und Angehörigen, Familiengespräche)? • Kooperation aller an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter - Ist die Prozessbeschreibung
Beratung allen an der Umsetzung Beteiligten in der aktuellen Fassung
zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten
Fachkräften zur Optimierung des Beratungsprozesses geregelt ist? - Wie wird die
Zusammenarbeit zwischen dem beteiligten Personal innerhalb der Einrichtung
und mit externen Kooperationspartnern (z. B. stationären
Rehabilitationseinrichtungen, Kindergärten, Betrieben, Gemeinden, erlebnispädagogischen
Einrichtungen, Jugendzentren, Einrichtungen der Suchthilfe zur beruflichen,
schulischen oder sozialen Integration) gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind die zentralen
Kennziffern des Beratungsprozesses definiert und werden sie
regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z. B.
Anzahl in Anspruch genommener Hilfemöglichkeiten, Anzahl der
Weitervermittlungen, Zielerreichung der Hilfeplanung, Erhebungen zur
Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden, positive Rückmeldungen)? - Wird die Wirksamkeit des
Beratungsprozesses anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig
durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen
Einrichtungen überprüft (Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen / Prozessentwicklung - Gibt es in der Einrichtung
ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Beratung
regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung
mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben wird (z. B. Überprüfung
der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der Durchführung des
Beratungsprozesses, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung des Beratungsprozesses innerhalb der
Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen
Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden Kundenerwartungen
zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes sowie der Gestaltung des
Beratungsprozesses mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen,
Beschwerden) erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen
und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die Verbesserung des
Beratungsprozesses festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass die Wirksamkeit des Beratungsprozesses einer komplexen
Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses
führt? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung des Beratungsprozesses (z. B.
Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern in
Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung,
Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter
Erkenntnisse zu dem jeweiligen Bereich, beispielsweise Wirksamkeit neuer
Behandlungsmethoden oder Suchtfolgeerkrankungen)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
12 (Kap.3) |
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