Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Aufsuchende Hilfen

 

1.      Bereich

 

Aufsuchende Maßnahmen sollen Personen mit substanz- und verhaltensbezogenen Störungen den Zugang zum Hilfesystem erleichtern.

Grundlegend für diesen Ansatz ist die Überlegung, nicht darauf zu warten, bis gefährdete Personen oder Personen mit substanz- und verhaltensbezogenen Störungen mit einer Institution der Suchthilfe Kontakt aufnehmen, sondern unmittelbar auf sie zuzugehen.

 

Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene haben Institutionen gegenüber häufig Schwellenängste, so dass für eine Kontaktaufnahme zu dieser Zielgruppe häufig andere Wege und Zugangsmöglichkeiten notwendig sind.

Entscheidend für die Wirksamkeit aufsuchender Hilfemaßnahmen sind die frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Betroffenen sowie eine Präsenz an den relevanten Treffpunkten und im Lebensumfeld von Substanzabhängigen. Um die Erreichbarkeit für gefährdete Personen oder Personen mit substanz- und verhaltensbezogenen Störungen sicherzustellen, ist es im Rahmen der aufsuchenden Hilfen erforderlich, die offene Szene, Jugendhäuser, Schulen, Betriebe, Psychiatrische Kliniken, Haftanstalten, Krankenhäuser und andere Institutionen regelmäßig aufzusuchen und die entsprechenden Angebote für Interessierte bereitzuhalten.

 

Die nachfolgend aufgeführten Qualitätsmerkmale für Maßnahmen im Rahmen

von aufsuchenden Hilfen können sich beziehen auf:

 

-        Streetwork

-        Hausbesuche

-        Beratung in Justizvollzugsanstalten

-        Beratung in Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenheimen und Sozialstationen

-        Jugendhilfe und Wohnungslosenhilfe

 

 

2.      Qualitätsmerkmale

 

        Prozessbeschreibung und -verantwortung

 

-        In welcher Form (Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess Aufsuchende Hilfen beschrieben und dokumentiert (z. B. Ziele und Zweck, Zielgruppe, Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)?

-        Sind die Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-        Sind die Teilprozesse (z. B. Streetwork, Hausbesuche, Beratung) sowie die wesentlichen Ziele der Aufsuchenden Hilfen (z. B. Kontaktaufnahme zu Personen, die suchtmittelgefährdet sind oder Suchtmittel konsumieren, Vertrauensbildung, zeitnahe Kriseninterventionen, Information) festgelegt und beschrieben?

-        Sind in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen Kundengruppen (z. B. Personen mit substanz- und verhaltens- bezogenen Störungen, Wohnungslose, Bezugspersonen) entsprechend berücksichtigt und beschrieben (z. B. Beratungsgespräche und Hilfen „sofort auf der Straße“, Deeskalation von Krisensituationen, Unterstützung von Bezugspersonen)?

 

 

        Kooperation aller an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter

 

-        Ist die Prozessbeschreibung Aufsuchende Hilfen allen an der Umsetzung Beteiligten in der aktuellen Fassung zugänglich und bekannt?

-        Gibt es eine Struktur und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen dem beteiligten Fachpersonal zur Optimierung des Prozesses Aufsuchende Hilfen geregelt ist?

-        Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem beteiligten Personal innerhalb der Einrichtung und mit externen Kooperationspartnern (z. B. Krankenhäusern, Arztpraxen, Haftanstalten, Psychiatrischen Kliniken, öffentlichen Institutionen) gewährleistet?

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern des Prozesses Aufsuchende Hilfen definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z. B. Anzahl der Vermittlung notwendiger Hilfen, Anzahl der Kontaktaufnahmen, Erhebungen zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden, positive Rückmeldungen)?

-        Wird die Wirksamkeit des Prozesses Aufsuchende Hilfen anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

        Änderung von Prozessen / Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Aufsuchende Hilfen regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben wird (z. B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der Durchführung des Prozesses Aufsuchende Hilfen, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Aufsuchende Hilfen innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Kundenerwartungen zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes sowie der Gestaltung des Prozesses Aufsuchende Hilfen mittels systematischer Erhebungen (Befragungen, Beschwerden) erfasst?

-        Werden die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Prozesses Aufsuchende Hilfen festzulegen?

-        Stellt die Einrichtung sicher, dass die Wirksamkeit des Prozesses Aufsuchende Hilfen einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses führt?

-        Gibt es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses Aufsuchende Hilfen (z. B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse zu dem jeweiligen Bereich beispielsweise neue Formen akuter Kriseninterventionen)?

 

 

 

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2.0

04/2011

9 (Kap.3)