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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Aufsuchende Hilfen 1. Bereich Aufsuchende
Maßnahmen sollen Personen mit substanz- und verhaltensbezogenen
Störungen den Zugang zum Hilfesystem erleichtern. Grundlegend
für diesen Ansatz ist die Überlegung, nicht darauf zu warten, bis gefährdete
Personen oder Personen mit substanz- und verhaltensbezogenen Störungen
mit einer Institution der Suchthilfe Kontakt aufnehmen, sondern unmittelbar
auf sie zuzugehen. Insbesondere
Jugendliche und junge Erwachsene haben Institutionen gegenüber
häufig Schwellenängste, so dass für eine Kontaktaufnahme zu
dieser Zielgruppe häufig andere Wege und Zugangsmöglichkeiten
notwendig sind. Entscheidend
für die Wirksamkeit aufsuchender Hilfemaßnahmen sind die frühzeitige
Kontaktaufnahme mit den Betroffenen sowie eine Präsenz an den relevanten
Treffpunkten und im Lebensumfeld von Substanzabhängigen. Um die
Erreichbarkeit für gefährdete Personen oder Personen mit substanz-
und verhaltensbezogenen Störungen sicherzustellen, ist es im Rahmen der
aufsuchenden Hilfen erforderlich, die offene Szene, Jugendhäuser,
Schulen, Betriebe, Psychiatrische Kliniken, Haftanstalten, Krankenhäuser
und andere Institutionen regelmäßig aufzusuchen und die
entsprechenden Angebote für Interessierte bereitzuhalten. Die
nachfolgend aufgeführten Qualitätsmerkmale für Maßnahmen
im Rahmen von
aufsuchenden Hilfen können sich beziehen auf: - Streetwork - Hausbesuche - Beratung
in Justizvollzugsanstalten - Beratung in
Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenheimen und Sozialstationen - Jugendhilfe
und Wohnungslosenhilfe 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und -verantwortung - In welcher Form
(Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess Aufsuchende Hilfen
beschrieben und dokumentiert (z. B. Ziele und Zweck, Zielgruppe,
Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)? - Sind die
Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(z. B. Streetwork, Hausbesuche, Beratung) sowie die wesentlichen Ziele der
Aufsuchenden Hilfen (z. B. Kontaktaufnahme zu Personen, die
suchtmittelgefährdet sind oder Suchtmittel konsumieren, Vertrauensbildung,
zeitnahe Kriseninterventionen, Information) festgelegt und beschrieben? - Sind in der
Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen
Kundengruppen (z. B. Personen mit substanz- und verhaltens- bezogenen Störungen,
Wohnungslose, Bezugspersonen) entsprechend berücksichtigt und
beschrieben (z. B. Beratungsgespräche und Hilfen „sofort auf der
Straße“, Deeskalation von Krisensituationen, Unterstützung
von Bezugspersonen)? • Kooperation aller an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter - Ist die
Prozessbeschreibung Aufsuchende Hilfen allen an der Umsetzung Beteiligten in
der aktuellen Fassung zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen dem beteiligten
Fachpersonal zur Optimierung des Prozesses Aufsuchende Hilfen geregelt ist? - Wie wird die
Zusammenarbeit zwischen dem beteiligten Personal innerhalb der Einrichtung
und mit externen Kooperationspartnern (z. B. Krankenhäusern, Arztpraxen,
Haftanstalten, Psychiatrischen Kliniken, öffentlichen Institutionen)
gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind die zentralen
Kennziffern des Prozesses Aufsuchende Hilfen definiert und werden sie
regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z. B. Anzahl
der Vermittlung notwendiger Hilfen, Anzahl der Kontaktaufnahmen, Erhebungen
zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden, positive Rückmeldungen)? - Wird die Wirksamkeit des
Prozesses Aufsuchende Hilfen anhand der festgelegten Kennziffern
regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit
Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen / Prozessentwicklung - Gibt es in der
Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Aufsuchende
Hilfen regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die
Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben wird (z. B.
Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der
Durchführung des Prozesses Aufsuchende Hilfen, regelmäßiges
Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Aufsuchende Hilfen innerhalb
der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen
Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden Kundenerwartungen
zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes sowie der Gestaltung des
Prozesses Aufsuchende Hilfen mittels systematischer Erhebungen (Befragungen,
Beschwerden) erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen
und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Prozesses
Aufsuchende Hilfen festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass die Wirksamkeit des Prozesses Aufsuchende Hilfen einer komplexen
Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses
führt? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses Aufsuchende
Hilfen (z. B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der
Kennziffern in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der
Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher bzw.
empirisch gesicherter Erkenntnisse zu dem jeweiligen Bereich beispielsweise
neue Formen akuter Kriseninterventionen)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
9 (Kap.3) |
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