Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Schadensminimierung / Überlebenshilfen

 

1. Bereich

 

Das Konzept der Schadensminimierung (harm reduction) hat zum Ziel, die Risiken, die mit einem Suchtmittelmissbrauch oder einer Suchtmittelabhängigkeit verbunden sind, zu reduzieren. Kurzfristig sollen Gefährdungen auf der somatischen, psychischen sowie sozialen Ebene minimiert, langfristig die Betroffenen zur Durchführung weiterführender Maßnahmen im Rahmen der Suchthilfe motiviert werden.

 

Vorrangiges Ziel der verschiedenen Maßnahmen zur Schadensminimierung ist die wirksame Reduzierung von Gesundheitsrisiken infolge von Substanzkonsum, ohne dass hiermit Forderungen, wie z. B. Substanzfreiheit oder die Inanspruchnahme weiterer Maßnahmen, verbunden werden.

 

Das Spektrum der einzelnen Maßnahmen zur Schadensminimierung kann in den einzelnen Einrichtungen, je nach konzeptionellem Schwerpunkt, personeller Ausstattung oder regionalen Besonderheiten, sehr unterschiedlich sein. Die nachfolgend aufgeführten Qualitätsmerkmale der Maßnahmen zur Schadensminimierung beziehen sich im Wesentlichen auf Angebote zur Gesundheitsvorsorge und medizinischen Basisversorgung, Aufenthaltsangebote mit lebenspraktischer Hilfe, Kontaktangebote, persönliche Begleitung, motivierende Gesprächsführung, Übernachtungsangebote in Notschlafstellen / Krisenwohnungen, Kriseninterventionen und Notfallhilfe sowie Konsumräume.

 

 

2. Qualitätsmerkmale

 

        Prozessbeschreibung und -verantwortung

 

-        In welcher Form (Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess Schadensminimierung beschrieben und dokumentiert (z. B. Ziele und Zweck, Zielgruppe, Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)?

-        Sind die Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-        Sind die Teilprozesse (z. B. Gesundheitsvorsorge und medizinische Basisversorgung, Aufenthaltsangebote mit lebenspraktischer Hilfe, Übernachtungsangebote, Kriseninterventionen, Konsumräume) sowie die wesentlichen Ziele der Schadensminimierung (z. B. Vermeidung von Infektionen, Verbesserung der hygienischen Situation, Aufenthalt in geschützter Umgebung, Verhinderung von Drogennotfällen) festgelegt und beschrieben?

-        Sind in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der Betroffenen (z. B. Personen mit substanz- und verhaltensbedingten Störungen in psychischen und sozialen Krisen oder besonderen Notlagen) entsprechend berücksichtigt und beschrieben (z. B. Schutz bei akuter Fremd- oder Eigengefährdung, Deeskalation von Konflikten und Notlagen, Vermittlung in stationäre Obhut oder weiterführende Hilfen)?

 

 

        Kooperation aller an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter

 

-        Ist die Prozessbeschreibung Schadensminimierung allen an der Umsetzung Beteiligten in der aktuellen Fassung zugänglich und bekannt?

-        Gibt es eine Struktur und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen dem beteiligten Fachpersonal zur Optimierung des Prozesses der Schadensminimierung geregelt ist?

-        Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem beteiligten Personal innerhalb der Einrichtung und mit externen Kooperationspartnern (z. B. kommunalen  Fachämtern, öffentlichen Institutionen, Krankenhäusern) gewährleistet?

 

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern des Prozesses der Schadensminimierung definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z. B. Anzahl der Vermittlung in weiterführende Maßnahmen, Qualität der gesundheitlichen und hygienischen Situation, Nachfrage nach spezifischen Angeboten, Erhebungen zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden, positive Rückmeldungen in der Fachöffentlichkeit)?

-        Wird die Wirksamkeit des Prozesses der Schadensminimierung anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

 

        Änderung von Prozessen / Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Schadensminimierung regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben wird (z. B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der Durchführung des Prozesses der Schadensminimierung, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses der Schadensminimierung innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Kundenerwartungen zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes sowie der Gestaltung des Prozesses der Schadensminimierung mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Beschwerden) erfasst?

-        Werden die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Prozesses der Schadensminimierung festzulegen?

-        Stellt die Einrichtung sicher, dass die Wirksamkeit des Prozesses der Schadensminimierung einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses führt?

-        Gibt es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses der Schadensminimierung (z. B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse zu dem jeweiligen Bereich, beispielsweise neue Kenntnisse zum Infektionsschutz)?

 

 

 

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2.0

04/2011

6 (Kap.3)