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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Schadensminimierung /
Überlebenshilfen 1. Bereich Das Konzept
der Schadensminimierung (harm reduction) hat zum Ziel, die Risiken, die mit
einem Suchtmittelmissbrauch oder einer Suchtmittelabhängigkeit verbunden
sind, zu reduzieren. Kurzfristig sollen Gefährdungen auf der somatischen,
psychischen sowie sozialen Ebene minimiert, langfristig die Betroffenen zur
Durchführung weiterführender Maßnahmen im Rahmen der
Suchthilfe motiviert werden. Vorrangiges
Ziel der verschiedenen Maßnahmen zur Schadensminimierung ist die
wirksame Reduzierung von Gesundheitsrisiken infolge von Substanzkonsum, ohne
dass hiermit Forderungen, wie z. B. Substanzfreiheit oder die Inanspruchnahme
weiterer Maßnahmen, verbunden werden. Das
Spektrum der einzelnen Maßnahmen zur Schadensminimierung kann in den
einzelnen Einrichtungen, je nach konzeptionellem Schwerpunkt, personeller Ausstattung
oder regionalen Besonderheiten, sehr unterschiedlich sein. Die nachfolgend
aufgeführten Qualitätsmerkmale der Maßnahmen zur Schadensminimierung
beziehen sich im Wesentlichen auf Angebote zur Gesundheitsvorsorge und medizinischen
Basisversorgung, Aufenthaltsangebote mit lebenspraktischer Hilfe, Kontaktangebote,
persönliche Begleitung, motivierende Gesprächsführung,
Übernachtungsangebote in Notschlafstellen / Krisenwohnungen,
Kriseninterventionen und Notfallhilfe sowie Konsumräume. 2. Qualitätsmerkmale • Prozessbeschreibung
und -verantwortung - In welcher Form
(Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess
Schadensminimierung beschrieben und dokumentiert (z. B. Ziele und Zweck,
Zielgruppe, Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)? - Sind die
Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert? - Sind die Teilprozesse
(z. B. Gesundheitsvorsorge und medizinische Basisversorgung,
Aufenthaltsangebote mit lebenspraktischer Hilfe, Übernachtungsangebote,
Kriseninterventionen, Konsumräume) sowie die wesentlichen Ziele der
Schadensminimierung (z. B. Vermeidung von Infektionen, Verbesserung der
hygienischen Situation, Aufenthalt in geschützter Umgebung, Verhinderung
von Drogennotfällen) festgelegt und beschrieben? - Sind in der
Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der Betroffenen (z.
B. Personen mit substanz- und verhaltensbedingten Störungen in
psychischen und sozialen Krisen oder besonderen Notlagen) entsprechend
berücksichtigt und beschrieben (z. B. Schutz bei akuter Fremd- oder Eigengefährdung,
Deeskalation von Konflikten und Notlagen, Vermittlung in stationäre
Obhut oder weiterführende Hilfen)? • Kooperation aller an der
Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter - Ist die
Prozessbeschreibung Schadensminimierung allen an der Umsetzung Beteiligten in
der aktuellen Fassung zugänglich und bekannt? - Gibt es eine Struktur
und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen dem beteiligten
Fachpersonal zur Optimierung des Prozesses der Schadensminimierung geregelt
ist? - Wie wird die
Zusammenarbeit zwischen dem beteiligten Personal innerhalb der Einrichtung
und mit externen Kooperationspartnern (z. B. kommunalen Fachämtern, öffentlichen
Institutionen, Krankenhäusern) gewährleistet? • Überprüfung
der Wirksamkeit von Prozessen - Sind die zentralen
Kennziffern des Prozesses der Schadensminimierung definiert und werden sie
regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z. B.
Anzahl der Vermittlung in weiterführende Maßnahmen, Qualität
der gesundheitlichen und hygienischen Situation, Nachfrage nach spezifischen
Angeboten, Erhebungen zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden,
positive Rückmeldungen in der Fachöffentlichkeit)? - Wird die Wirksamkeit des
Prozesses der Schadensminimierung anhand der festgelegten Kennziffern
regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit
Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)? • Änderung
von Prozessen / Prozessentwicklung - Gibt es in der Einrichtung
ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Schadensminimierung
regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die
Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben wird (z. B.
Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der
Durchführung des Prozesses der Schadensminimierung,
regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)? - Ist die kontinuierliche
Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses der Schadensminimierung
innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit
Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)? - Werden Kundenerwartungen
zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes sowie der Gestaltung des
Prozesses der Schadensminimierung mittels systematischer Erhebungen
(Fragebögen, Beschwerden) erfasst? - Werden die systematisch
erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen
und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Prozesses
der Schadensminimierung festzulegen? - Stellt die Einrichtung
sicher, dass die Wirksamkeit des Prozesses der Schadensminimierung einer
komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des
Prozesses führt? - Gibt es beschriebene
Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses der
Schadensminimierung (z. B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der
Analyse der Kennziffern in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung
der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher
bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse zu dem jeweiligen Bereich,
beispielsweise neue Kenntnisse zum Infektionsschutz)? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
6 (Kap.3) |
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