Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Prävention

 

1.      Bereich

 

Prävention ist ein umfassender Ansatz, der insbesondere Maßnahmen, die eine Entstehung von Suchtkrankheiten verhindern sollen, beinhaltet.

Grundgedanke der Prävention ist somit die Förderung der Gesundheit des Menschen und nicht nur die Fokussierung auf mögliche Risikofaktoren der Suchtentwicklung. Der Ansatz der Suchtprävention orientiert sich vor allem an suchtprotektiven Bedingungen, die das Gesundheitsverhalten aller Altersgruppen positiv beeinflussen.

Primäre Suchtprävention setzt im Vorfeld einer Abhängigkeitsgefährdung an und beginnt im frühesten Kindheitsalter (Kindergarten, Vorschule). In diesem Bereich wird in erster Linie mit Multiplikatoren und substanzunspezifisch gearbeitet. Wesentliche Ziele der Primärprävention sind die Gesundheitserziehung und -förderung, die positive Entfaltung der Persönlichkeit, die Entwicklung eines stabilen Selbstwertgefühls sowie die Förderung sozialer, kognitiver und emotionaler Kompetenzen zur Bewältigung allgemeiner Lebensaufgaben.

Heute wird im Bereich der Prävention zwischen Verhaltens- und Verhältnisprävention unterschieden.

Verhaltensprävention richtet sich auf das individuelle Verhalten der Menschen. Sie will gesundheitsriskante Lebensweisen vermeiden und gesundheitsfördernde Lebensweisen fördern. Verhältnisprävention will gesundheitsschädliche Umwelteinflüsse verringern und eine gesunde Lebens- und Arbeitswelt schaffen.

 

Suchtpräventiven Maßnahmen sollen ursachenorientiert, zielgruppenspezifisch, ganzheitlich und lebensweltbezogen ausgerichtet sein, sowie in langfristige und kontinuierliche Prozesse eingebunden und auf Vernetzung angelegt sein.

 

Zielgruppen suchtpräventiver Maßnahmen können sein:

 

-        Kinder und Jugendliche

-        Eltern

-        Lehrer

-        Erzieher

-        Multiplikatoren / Mediatoren

-        Jugendarbeiter

-        Vorgesetzte

-        Personen mit riskantem Konsum

-        An Prävention Interessierte

 

 

2.      Qualitätsmerkmale

 

        Prozessbeschreibung und -verantwortung

 

-        In welcher Form (Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess Prävention beschrieben und dokumentiert (z. B. Ziele und Zweck, Zielgruppe, Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)?

-        Sind die Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-        Sind die Teilprozesse (z. B. Einzelveranstaltungen, Projektangebote, Schulung und Beratung von Multiplikatoren) sowie die wesentlichen Ziele der Prävention (z. B. Abstinenz von oder kritischer Umgang mit psychotropen Substanzen, Informationsvermittlung, Förderung von suchtprotektiven Maßnahmen) festgelegt und beschrieben?

-        Sind in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen Kundengruppen (z. B. Kinder- und Jugendliche, Personen mit hohem Risiko der Entwicklung von schädlichem Konsum oder einer Abhängigkeit, Bezugspersonen, Multiplikatoren / Mediatoren) entsprechend berücksichtigt und beschrieben (z. B. Unterstützung von Bezugspersonen, Gesundheitserziehung und -förderung, sachliche und qualifizierte Information)?

 

 

        Kooperation aller an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter

 

-        Ist die Prozessbeschreibung Prävention allen an der Umsetzung Beteiligten in der aktuellen Fassung zugänglich und bekannt?

-        Gibt es eine Struktur und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten Fachkräften zur Optimierung des Präventionsprozesses geregelt ist?

-        Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem beteiligten Personal innerhalb der Einrichtung und den externen Kooperationspartnern (z. B. Schulen, Kindergärten, Betrieben, Gemeinden, erlebnispädagogischen Einrichtungen, Jugendzentren) gewährleistet?

 

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern des Präventionsprozesses definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z. B. Nachfrage nach spezifischen Angeboten, Erhebungen zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden, positive Rückmeldungen in der Fachöffentlichkeit)?

-        Wird die Wirksamkeit des Präventionsprozesses anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

 

        Änderung von Prozessen / Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Prävention regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben wird (z. B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der Durchführung des Präventionsangebotes, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Präventionsprozesses innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Kundenerwartungen zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes sowie der Gestaltung des Präventionsprozesses mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Beschwerden) erfasst?

-        Werden die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Präventionsprozesses festzulegen?

-        Stellt die Einrichtung sicher, dass die Wirksamkeit des Präventionsprozesses einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses führt?

-        Gibt es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung des Präventionsprozesses (z. B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse zu dem jeweiligen Bereich, beispielsweise Information über das erhöhte Komorbiditätsrisiko bei Langzeitkonsumenten von Cannabis)?

 

 

 

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2.0

04/2011

3 (Kap.3)