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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Funktionale Ausstattung 1. Bereich Aus
den Angaben zur funktionalen und räumlichen Ausstattung der Einrichtung
soll hervorgehen, inwieweit die erforderlichen Räumlichkeiten und
Sachanlagen für die Umsetzung der verschiedenen Dienstleistungen
vorhanden und geeignet sind. Es werden die Zweckmäßigkeit und Angemessenheit,
die funktionsgerechte Ausstattung sowie die funktionale Zuweisung der
Räumlichkeiten bewertet. 2. Qualitätsmerkmale - In welcher Form sind
sämtliche Räume der Einrichtung beschrieben? (vgl. Muster Deutsche
Hauptstelle für Suchtfragen)
- Gibt es eine
Beschreibung über die funktionsgerechte Ausstattung, die funktionale
Zuweisung und die Größe der einzelnen Räume? - An welchen Mindeststandards
oder Richtlinien (z. B. Vorgaben durch das Gesundheitsamt oder die
Berufsgenossenschaft) ist die räumliche Ausstattung der Einrichtung
orientiert? - Wie wird die
fachspezifische Ausstattung der Einrichtung (z. B. Fachliteratur, therapeutisches
Material, Pinwände, Stelltafeln , Moderationsmaterialien etc.)
sichergestellt? - Wie wird die
verwaltungsspezifische Ausstattung der Einrichtung (z. B. Telefonanlage,
Anrufbeantworter, PCs, Kopierer, Fax, Internetanschluss, verschließbare
Schränke etc.) sichergestellt? - Erfüllt
die Einrichtung die Anforderungen zur Barrierefreiheit? - Wie wird sichergestellt,
dass die Gestaltung der Arbeitsplätze nach arbeitsmedizinischen
Gesichtspunkten erfolgt? - Welche Dokumente und
Nachweise über die Einhaltung von arbeitsmedizinischen,
berufsgenossenschaftlichen oder anderen rechtlichen Vorgaben gibt es? - Wie wird die
kontinuierliche, an den Bedürfnissen der Kunden orientierte Verbesserung
der räumlichen Gegebenheiten, z. B. mittels Gefährdungsanalysen,
sichergestellt? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
21 (Kap.2) |
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