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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Zeitliche Erreichbarkeit 1. Bereich Die zeitliche
Erreichbarkeit einer Einrichtung stellt eine wesentliche Voraussetzung
für die Erbringung der Hauptdienstleistungen dar. Die
Erreichbarkeit und die Öffnungszeiten einer Einrichtung sollten mit den
Interessen und Bedürfnissen der Klienten sowie relevanten Kundengruppen
abgestimmt sein. Darüber hinaus spielen sowohl strukturelle
Gegebenheiten, wie z. B. Telefon, Email, Fax, Anrufbeantworter oder Handy,
als auch inhaltliche Aspekte, z. B. Abendtermine für Berufstätige,
eine Rolle. Die
besonderen Angebote einer Einrichtung und das spezifische Profil sollten sich
ebenfalls in den Möglichkeiten der Erreichbarkeit wieder finden. 2. Qualitätsmerkmale - Wie wird sichergestellt,
dass die Öffnungszeiten verbindlich geregelt und nach außen hin
bekannt sind? - Wie stellt die
Einrichtung sicher, dass die infrastrukturellen Voraussetzungen (Telefon,
Email, Fax, Anrufbeantworter, Handy) den geplanten Öffnungszeiten
angemessen sind? - In welcher Weise
gewährleistet die Einrichtung, dass bei der Planung und Festlegung der
Öffnungszeiten die Interessen und Bedürfnisse der relevanten
Kundengruppen berücksichtigt werden? - Sind die
Öffnungszeiten nach Berufsgruppen, z. B. Verwaltung, Fachdienst und
Angebotsart, unterschieden? - Wie ist die
Möglichkeit zu Kontakten ohne vorherige Terminabsprache, z. B. offene
Sprechstunde, Telefonsprechstunde, geregelt? - Welche besonderen
Regelungen für Krisen- und Bereitschaftsdienste sieht die Einrichtung
vor? - Welche
Öffnungszeiten für spezielle Dienste gibt es, z. B. Abendsprechstunden? - In welcher
formalisierten Form liegen die verschiedenen Öffnungszeiten vor? - Wie wird die
regelmäßige, an den Bedürfnissen der Kundengruppen orientierte
Aktualisierung der Öffnungszeiten sichergestellt? - Wie wird die
Erreichbarkeit am Wochenende und an Feiertagen für spezifische
Kundengruppen (z. B. Substituierte) sichergestellt? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
18 (Kap.2) |
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