Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

7 Zurück zur vorherigen Seite

H7 Zurück zur Startseite

 

 

Name, Träger, Mitgliedschaft

 

1.      Bereich

 

Die Ausführungen in diesem Bereich sollen Basisinformationen zur Einrichtung, dem Träger, Mitgliedschaften in Spitzen- oder Fachverbänden, Anerkennungen sowie zur Finanzierung enthalten. Diese Angaben sind in der Regel in dem Leistungsvertrag zwischen Leistungsträger und Leistungsanbieter enthalten.

 

 

2.      Qualitätsmerkmale

 

-        Liegen Angaben über die Einrichtung und deren Träger vor (Mitgliedschaften in Fachverbänden, Spitzenverband, juristische Person usw.)?

-        Sind die verschiedenen Anerkennungen (z. B. zur Durchführung ambulanter med. Rehabilitation, Anerkennung des jeweils zuständigen Leistungsträgers, Betriebsgenehmigung vom Leistungsträger, Anerkennung gemäß der Heimmindestbauverordnung, Anerkennung nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Anerkennung auf der Grundlage der Förderrichtlinien der Länder) der Einrichtung ausgewiesen?

-        Welche Angaben über die Hauptstelle und / oder Nebenstellen liegen vor?

-        Wird die Finanzierungsart der Einrichtung und der verschiedenen erbrachten Leistungsarten dargestellt?

 

 

 

7 Zurück zur vorherigen Seite

H7 Zurück zur Startseite

 

Freigabedatum/Unterschrift

Bearbeiter/in

Version

Erstellungsdatum

Seite (Druckversion)

 

 

2.0

04/2011

4 (Kap.2)