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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Name, Träger,
Mitgliedschaft 1. Bereich Die
Ausführungen in diesem Bereich sollen Basisinformationen zur
Einrichtung, dem Träger, Mitgliedschaften in Spitzen- oder
Fachverbänden, Anerkennungen sowie zur Finanzierung enthalten. Diese
Angaben sind in der Regel in dem Leistungsvertrag zwischen Leistungsträger
und Leistungsanbieter enthalten. 2. Qualitätsmerkmale - Liegen Angaben über
die Einrichtung und deren Träger vor (Mitgliedschaften in
Fachverbänden, Spitzenverband, juristische Person usw.)? - Sind die verschiedenen
Anerkennungen (z. B. zur Durchführung ambulanter med. Rehabilitation,
Anerkennung des jeweils zuständigen Leistungsträgers,
Betriebsgenehmigung vom Leistungsträger, Anerkennung gemäß
der Heimmindestbauverordnung, Anerkennung nach dem Betäubungsmittelgesetz
(BtMG), Anerkennung auf der Grundlage der Förderrichtlinien der
Länder) der Einrichtung ausgewiesen? - Welche Angaben über
die Hauptstelle und / oder Nebenstellen liegen vor? - Wird die
Finanzierungsart der Einrichtung und der verschiedenen erbrachten
Leistungsarten dargestellt? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
4 (Kap.2) |
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