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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Einleitung Unter
Strukturqualität wird die Qualität der betrieblichen Infrastruktur,
in deren Rahmen die Dienstleistungen erbracht werden, verstanden. In
diesem Qualitätsmanagement-Rahmenhandbuch bezieht sich die Strukturqualität
auf folgende Rahmenbedingungen der Leistungserbringung - Allgemeine
Angaben - Zielgruppen - Umfeld
und Rahmenbedingungen - Einrichtungsmerkmale Da
derzeit keine empirisch begründbaren Kennzahlen für die
Anforderungen bzw. die Merkmalsausprägungen an die Strukturqualität
existieren, werden auf der Grundlage der 1997 von der Deutschen Hauptstelle
für Suchtfragen e. V. (DHS) erstellten und etablierten „Kriterien
zur Beschreibung von Strukturdaten“ (Handreichung zum Erstellen einer
Leistungsbeschreibung von Suchtberatungsstellen) (1), Orientierungshilfen gegeben. Diese sollen es den Einrichtungen
ermöglichen, die einrichtungsspezifischen Gegebenheiten der Strukturqualität
systematisch zu erfassen und zu beschreiben. Analog
der Darstellung der DHS (Information zur Suchtkrankenhilfe / Leistungsbeschreibung
für ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen der Suchtkrankenhilfe,
1/ 1999 -gegenwärtig in Überarbeitung-) soll die Darstellung der
Merkmale der Strukturqualität zunächst deskriptiv und nicht im
Sinne von quantifizierbaren Mindeststandards erfolgen, da diese noch nicht
für alle Leistungsbereiche vorhanden und entsprechend abgesichert sind. Dennoch
erlaubt die Darstellung der verschiedenen Elemente der Strukturqualität
einer Einrichtung in dieser Form Soll-Ist-Vergleiche durchzuführen, aus
denen unmittelbar Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet werden können. Die Anforderungen der Kosten- und Leistungsträger
an die Strukturqualität im Rahmen der Ambulanten medizinischen
Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter können auf der Grundlage des
Qualitätssicherungsprogramms der gesetzlichen Rentenversicherung in der
medizinischen Rehabilitation, den Richtlinien, Empfehlungen und
Vereinbarungen zur Rehabilitation in der gesetztlichen Rentenversicherung
(DRV-Schriften und Hefte), den gesetzlichen Grundlagen (insbesondere Sozialgesetzbücher),
der Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen, vom 04.05.2001 und den
Richtlinien zu den Mindestanforderungen der jeweils federführenden Leistungsträger
bestimmt werden. 1 Gegenwärtig in Bearbeitung |
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Bearbeiter/in |
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Erstellungsdatum |
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2.0 |
04/2011 |
2 (Kap.2) |
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