Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen

 

Die Behandlung der Suchterkrankung im Rahmen der medizinischen Rehabilitation beinhaltet im Wesentlichen folgende therapeutischen Leistungen (DRV-Schriften, 2000):

 

-        ärztliche Leistungen

-        Einzel- und Gruppentherapie

-        weitere therapeutische Angebote wie z.B. Milieutherapie

-        Lerntraining

-        Sport- und Bewegungstherapie

-        Ergotherapie

-        Arbeitstherapie etc.

-        Sozial- und Berufsberatung

-        Ernährungsberatung

-        Gesundheitsinformation, Motivation und Schulung

-        Spezifische medikamentöse und sonstige Therapien

 

 

Die einzelnen therapeutischen Leistungen im Sinne von Qualitätsmerkmalen sind nach der „Klassifikation Therapeutischer Leistungen (KTL) in der stationären medizinischen Rehabilitation“ sechs Dimensionen zugeordnet worden:

 

-        Berufsgruppe

-        Fachgebiet

-        Indikation

-        Zielsetzung

-        Anwendungsform

-        sonstige Merkmale

 

Die Betreuung chronisch mehrfach beeinträchtigter, suchtkranker Menschen beinhaltet die in der jeweiligen Leistungsvereinbarung Beschriebene „Maßnahme Wohnen“ sowie „Maßnahme Hilfen zur Gestaltung des Tages“.

Die„Maßnahme Wohnen“ umfasst insbesondere Beratung, Betreuung, Pflege, Unterstützung, Begleitung, Anleitung, Förderung bei:

-        Sicherung der individuellen Basisversorgung

-        Sicherstellen einer Tag/Nacht-, Tages-, Wochen- und Jahresstruktur

-        Förderung und Erhaltung von Kompetenzen bei der Selbstversorgung

-        Gestaltung, Förderung und Erhaltung sozialer Beziehungen

-        Hilfen bei der Freizeitgestaltung

-        Kommunikationsförderung

-        psychosoziale Hilfen

-        Training von Orientierungsfähigkeit und Gedächtnisleistung

-        Krisenhilfe, Seelsorge und Lebensbegleitung

-        Betreuung im Krankheitsfall

-        fallbezogene Zusammenarbeit mit kooperierenden Einrichtungen und Diensten

-        Förderung der Selbstversorgung

-        Maßnahmen zur Verselbständigung und Selbstverantwortung

-        Integrationsmaßnahmen in der Einrichtung

-        Integration in das soziale Umfeld

-        Hinführung zur beruflichen Integration

 

„Maßnahme Hilfen zur Gestaltung des Tages“:

Art und Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen richten sich auf der Grundlage der Leistungsvereinbarung nach dem jeweiligen individuellen Bedarf des Hilfeempfängers, dem von der Einrichtung zu erstellenden individuellen Hilfeplan, der Vereinbarung mit dem Hilfeempfänger sowie dem jeweiligen Gesamtplan nach dem SGB.

 

 

 

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2.0

04/2011

26 (Kap.2)