Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Erfassung von behandlungsrelevanten Größen in Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation

 

1. Bereich

 

Die Erfassung behandlungsrelevanter Größen erstreckt sich von der Anamnese über die diagnostischen Maßnahmen bis hin zu den jeweils notwendigen Laboruntersuchungen. Ziel ist es dabei, möglichst standardisierte Verfahren und Instrumente ökonomisch und nachvollziehbar einzusetzen.

Es sollen Angaben zu den angewandten Verfahren und Untersuchungen in folgenden Bereichen gemacht werden:

 

-        Medizinische Eingangsuntersuchung (allgemeinärztliche/internistische/ neurologische/psychiatrische Untersuchung)

-        Psychologische und soziale Diagnostik

-        Psychologische Testdiagnostik

-        Arbeitsdiagnostik (z.B. MELBA)

-        Therapieprozessdiagnostik

-        Laboruntersuchungen

 

2. Qualitätsmerkmale

 

-        Werden allgemeingültige Klassifikationssysteme eingesetzt (z.B. ICD 10/ DSM IV) und standardisierte psychologische Testverfahren angewandt?

-        Erfolgt zu Behandlungsbeginn eine umfangreiche somatische, psychiatrische, psychologische und soziale Anamnese und Befunderhebung?

-        Wird die erforderliche Labordiagnostik durchgeführt?

-        Gibt es eine Eingangs- und eine am Therapieverlauf orientierte Prozessdiagnostik sowie eine katamnestische Erhebung?

-        Werden die diagnostischen Befunde von den dafür qualifizierten Mitarbeitern (Ärzte/Diplom-Psychologen) erhoben und gestellt?

-        Wird die Schweigepflicht grundsätzlich eingehalten, auch bei Kooperation mit externen Institutionen bzw. Fachkräften?

-        Hat der Patient allen diagnostischen Eingriffen und der Anwendung verschiedener diagnostischer Testverfahren schriftlich zugestimmt?

-        Ist die Einrichtung ausreichend mit indikationsspezifischen diagnostischen Verfahren ausgestattet?

-        Gibt es regelmäßige interdisziplinäre Fallbesprechungen zur Diagnostik der Patienten? Ist hier ein Facharzt beteiligt? Wie wird sichergestellt, dass die eingesetzten diagnostischen Maßnahmen regelmäßig bzgl. ihrer Wirksamkeit anhand der publizierten Evidenz (Evidence-Based-Medicine (EBM) überprüft werden?

-        Werden die Kennzahlen für die Durchführung der Diagnostik eingehalten (z.B. Arztgespräch am Aufnahmetag vergl. Visitationsanforderungen DRV)?

 

 

 

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2.0

04/2011

22 (Kap.2)