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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Qualifikation des Personals 1. Bereich Die
ausreichende Qualifikation des Personals ist eine unablässige Voraussetzung
für eine qualifizierte, auf wissenschaftlichen Grundlagen sowie neuen Erkenntnissen
in der Suchtforschung basierenden Behandlung/Betreuung der Klientinnen und
Klienten. Eine kontinuierliche Weiterbildung des Personals verbessert die Behandlungs-
und Betreuungsqualität in der Einzel- und Gruppentherapie und trägt
somit zur Erreichung der Einrichtungsziele unter Berücksichtigung der
konzeptionellen Besonderheiten bei. 2. Qualitätsmerkmale - In der Einrichtung
müssen auf dem Gebiet der Suchtkrankenarbeit qualifizierte und erfahrene
Ärzte, approbierte psychologische Psychotherapeuten oder
Diplom-Psychologen, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialpädagogen sowie
Ergotherapeuten, Arbeitserzieher oder andere Mitarbeiter mit vergleichbarer
Qualifikation zur Verfügung stehen. Sie müssen eine geeignete
Qualifikation/Weiterbildung haben (vgl. „Vereinbarung
Abhängigkeitserkrankungen“ vom 04.05.2001 und KTL 2007) - Stationäre
Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Wohnheime sollen eine qualifizierte
Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Fort- und
Weiterbildung (einschliesslich Supervision) sicherstellen und den strukturellen
Anforderungen der zuständigen Heimaufsicht entsprechen (Fachpersonalquote). |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
19 (Kap.2) |
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