Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Qualifikation des Personals

 

1. Bereich

 

Die ausreichende Qualifikation des Personals ist eine unablässige Voraussetzung für eine qualifizierte, auf wissenschaftlichen Grundlagen sowie neuen Erkenntnissen in der Suchtforschung basierenden Behandlung/Betreuung der Klientinnen und Klienten. Eine kontinuierliche Weiterbildung des Personals verbessert die Behandlungs- und Betreuungsqualität in der Einzel- und Gruppentherapie und trägt somit zur Erreichung der Einrichtungsziele unter Berücksichtigung der konzeptionellen Besonderheiten bei.

 

2. Qualitätsmerkmale

 

-        In der Einrichtung müssen auf dem Gebiet der Suchtkrankenarbeit qualifizierte und erfahrene Ärzte, approbierte psychologische Psychotherapeuten oder Diplom-Psychologen, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialpädagogen sowie Ergotherapeuten, Arbeitserzieher oder andere Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation zur Verfügung stehen. Sie müssen eine geeignete Qualifikation/Weiterbildung haben (vgl. „Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen“ vom 04.05.2001 und KTL 2007)

-        Stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Wohnheime sollen eine qualifizierte Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Fort- und Weiterbildung (einschliesslich Supervision) sicherstellen und den strukturellen Anforderungen der zuständigen Heimaufsicht entsprechen (Fachpersonalquote).

 

 

 

 

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Freigabedatum/Unterschrift

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2.0

04/2011

19 (Kap.2)