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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Stellenplan 1. Bereich Die
Angaben zur personellen Besetzung beziehen sich auf folgende Berufsgruppen: - Ärzte - Diplompsychologen - Sozialarbeiter/Sozialpädagogen - Ergo-
,Arbeits- und Beschäftigungstherapeuten - Krankenpfleger/Krankenschwestern - Sport-/Musiktherapeuten - Hauswirtschaftsleiter,
Koch, Küchenhilfe - Hausmeister - Schreibkräfte Die
nachfolgend aufgeführten Qualitätsmerkmale sind als
Mindestanforderungen zu verstehen und orientieren sich an den Entsprechenden
gesetzlichen Vorgaben, Regelungen und Vereinbarungen. 2. Qualitätsmerkmale - Nach den
Mindestanforderungen an die personelle Besetzung einer Einrichtung
gemäß der „Vereinbarung
Abhängigkeitserkrankungen“ müssen auf dem Gebiet der
Suchtkrankenarbeit qualifizierte und erfahrene Ärzte, Diplompsychologen,
Sozialarbeiter/Sozialpädagogen sowie Ergo- und Beschäftigungstherapeuten
zur Verfügung stehen. Mindestens ein Arzt oder ein Diplompsychologe muss
über eine von den jeweils federführenden Leistungsträgern
anerkannte Psychotherapieausbildung verfügen - Die Einrichtung muss
einen ärztlichen Leiter haben, der die Weiterbildung zum Facharzt
für Psychotherapeutische Medizin abgeschlossen hat oder eine andere
Facharztqualifikation (z.B. Psychiater, Internist, Allgemeinmediziner) mit
der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“
besitzt. Im Leitungsteam müssen außerdem die Fachbereiche Psychologie
und Sozialarbeit vertreten sein - Die Einrichtung muss in
ihrem medizinischen Bereich mindestens einen examinierten Krankenpfleger
beschäftigen. - Ergo- und
Beschäftigungstherapeuten sowie weitere, übergreifend tätige
Therapeuten (z.B. Sport-/Musiktherapeuten) sollen in ausreichender Zahl,
„gemäß konzeptuellem Ansatz“ vorhanden sein - Wirtschafts- und
Versorgungsdienst sowie der technische Dienst bestehen aus den Berufsgruppen
Hauswirtschaftsleiter, Koch, Küchenhilfe sowie Hausmeister und sollten
ebenfalls gemäß konzeptionellem Ansatz vorhanden sein - Die Verwaltung setzt
sich Verwaltungsangestellten sowie Schreibkräften zusammen - In stationären
Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Wohnheimen ist die hinreichende
personelle Ausstattung und Qualifikation zur Erbringung des in der Konzeption
der jeweiligen Einrichtung beschriebenen Leistungsangebotes vorzuhalten. |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
17 (Kap.2) |
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