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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Angaben zur personellen
Besetzung Die
Angaben zur personellen Besetzung beziehen sich auf die Anzahl der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den verschiedenen Berufsgruppen sowie die Art und den
Stand der Qualifikationen. Orientiert an der „Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen“
sollen Angaben zu den folgenden Berufsgruppen gemacht werden: - Ärztliche/r
Leitung/Dienst (z.B. Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie) - Psychologischer
Dienst (z.B. Psychologischer Psychotherapeut) - Psychotherapeutischer
Dienst (z.B. Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, psychologische
Psychotherapeuten oder Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit spezifischer
Zusatzausbildung vergl. KTL) - Pflegedienst
(z.B. Examinierter Krankenpfleger) - Bewegungs- und
Physiotherapeutischer Dienst (z.B. Physiotherapeut) - Sozialer und
pädagogischer Dienst (z.B. Dipl.-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge) - Weitere therapeutische
Dienste (z.B. Ergotherapeut/Arbeitserzieher) - Diätetischer
Dienst (z.B. Diätassistent / Oecotrophologe) - Medizinische
Hilfsdienste (z.B. Medizinisch-technischer Assistent) - Schreibdienst
(z.B. Bürokaufmann) - Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Anerkennungsjahr bzw. Auszubildende - Hauswirtschaftsmeister - Technischer
Dienst Die
Angaben zur personellen Besetzung in stationären Eingliederungshilfeeinrichtungen
für chronisch mehrfach beeinträchtigte Suchtkranke sowie Wohnheimen
orientieren sich an der Heimmindestpersonalverordnung sowie der mit dem jeweiligen
Kosten- und Leistungsträger getroffenen Leistungsvereinbarung einschließlich
des entsprechenden Stellenplans. |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
16 (Kap.2) |
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