Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Unterbringung der Klientel

 

1. Bereich

 

Die Unterbringungsmöglichkeiten für die Klientinnen und Klienten bzw. der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger sind auf der Grundlage der jeweils geltenden Richtlinien, Empfehlungen und Vereinbarungen (z.B. Visitationsanforderungen DRV Bund), baurechtlichen Bestimmungen, Gesetze sowie den Landesausführungsbestimmungen zu beschreiben. Die Angaben sollten sich sowohl auf die Größe der Zimmer, die Ausstattung, als auch auf das Vorhandensein von angemessenen Sanitäranlagen beziehen.

 

2. Qualitätsmerkmale

 

-        Bei Klientenunterkünften ist darauf zu achten, dass im Wesentlichen nur Ein-, oder, im Bereich ihrer Indikationen, schwerpunktmäßig Zweibettzimmer angeboten werden.

-        Die Unterbringungsmöglichkeiten sollen dem individuellen Bedarf der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger entsprechen.

-        Weitere Strukturmerkmale der räumlichen Gestaltung und Ausstattung können sich aus der spezifischen konzeptionellen Ausrichtung z.B. Adaption) ergeben und sind nachvollziehbar darzustellen.

 

 

 

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Freigabedatum/Unterschrift

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Seite (Druckversion)

 

 

2.0

04/2011

10 (Kap.2)