|
Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
|
||||
|
||||||
|
Unterbringung der Klientel 1. Bereich Die
Unterbringungsmöglichkeiten für die Klientinnen und Klienten bzw.
der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger sind auf der Grundlage
der jeweils geltenden Richtlinien, Empfehlungen und Vereinbarungen (z.B.
Visitationsanforderungen DRV Bund), baurechtlichen Bestimmungen, Gesetze
sowie den Landesausführungsbestimmungen zu beschreiben. Die Angaben
sollten sich sowohl auf die Größe der Zimmer, die Ausstattung, als
auch auf das Vorhandensein von angemessenen Sanitäranlagen beziehen. 2. Qualitätsmerkmale - Bei
Klientenunterkünften ist darauf zu achten, dass im Wesentlichen nur
Ein-, oder, im Bereich ihrer Indikationen, schwerpunktmäßig
Zweibettzimmer angeboten werden. - Die
Unterbringungsmöglichkeiten sollen dem individuellen Bedarf der Hilfeempfängerinnen
und Hilfeempfänger entsprechen. - Weitere Strukturmerkmale
der räumlichen Gestaltung und Ausstattung können sich aus der
spezifischen konzeptionellen Ausrichtung z.B. Adaption) ergeben und sind
nachvollziehbar darzustellen. |
|||||
|
||||||
|
Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
||
|
|
|
2.0 |
04/2011 |
10 (Kap.2) |
|