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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Konzeption 1.
Bereich In dem
in der Regel mit dem federführenden Rehabilitationsträger
verbindlich vereinbarten schriftlichen Konzept der Rehabilitationseinrichtung
werden das Aufgabenverständnis sowie die Rehabilitationsleistungen
(Prozessqualität) und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen
beschrieben. Das Konzept präzisiert Zielsetzungen, Organisation und
Arbeitsweise und informiert über Indikationen und Therapien. Es
werden die Rahmenbedingungen (Strukturqualität) beschrieben, die notwendig
sind, um die vereinbarte Rehabilitationsleistung zur Teilhabe erbringen zu
können. Nach den Vorgaben der Rentenversicherung werden die Planung,
Strukturierung und der Ablauf der Leistungserbringung, sowie die Beurteilung
der sachgerechten Durchführung beschrieben. Die
Konzeption ist verbindliche Handlungsorientierung für alle Mitarbeiter.
Das Konzept präzisiert Zielsetzungen, Organisation und Arbeitsweise und
informiert über Indikationen und therapeutische Leistungen. 2.
Qualitätsmerkmale ·
Werden Aussagen gemacht zur Trägerstruktur und zu den Rahmenbedingungen
(z.B. geographische Lage, Bettenzahl, Größe, Indikation)? ·
Wird das gesamte Spektrum der möglichen Leistungen zur
Rehabilitation und Teilhabe dargestellt und auf relevante Kontraindikationen
eingegangen? ·
Wird dargestellt, auf welche Rahmenvorgaben der Leistungsträger
Bezug genommen wird, welche Leitlinien zur Rehabilitation z.B. in das Konzept
der Einrichtung eingebunden sind und den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt
werden? ·
Berücksichtigen die Rehabilitationskonzepte einen
interdisziplinären Rehabilitationsansatz, der die Mitarbeitenden der
relevanten Berufsgruppen als interdisziplinäres Rehabilitationsteam
versteht? ·
Wird die Konzeption kontinuierlich intern weiterentwickelt und an die
Anforderungen der Rehabilitationsträger angepasst? ·
Sind die Konzepte der therapeutischen Leistungen schriftlich dargelegt
und indikationsspezifisch und insbesondere funktions- bzw. fähigkeitsorientiert
im Sinne der ICF und Teilhabezielsetzung ausgerichtet, sind ggf. erforderliche
zielgruppenspezifische Besonderheiten berücksichtigt? ·
Ist die Konzeption vereinbar mit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen
Erkenntnisse und der fachwissenschaftlichen Diskussion? ·
Finden gesellschaftliche, ethische (z.B. Leitbild) und politische
Veränderungen regelhaft Eingang in die Konzeptionen? ·
Sind die Rehabilitationsziele ergebnisorientiert, konkret, ressourcenorientiert
und wird die Therapiezielerreichung regelhaft in geeigneter Form
überprüft? ·
Wird die Einbindung in Versorgungsstrukturen einschließlich der
Selbsthilfe beschrieben? ·
Ist das Einrichtungskonzept verbindliche Handlungsorientierung für
alle Mitarbeiter? ·
Wird das Einrichtungskonzept in zielgruppenspezifischer Art und Weise
nach innen und außen kommuniziert (Kurzkonzepte, Broschüren,
Flyer…)? ·
Wird das Einrichtungskonzept regelmäßig intern
überprüft, angepasst und aktualisiert? ·
Liegen die indikationsspezifischen Konzeptionen in schriftlicher Form
vor? ·
Sind die Verantwortlichkeiten zur Erstellung, Prüfung und Freigabe
der Konzeptionen verbindlich geregelt? |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
Seite
(Druckversion) |
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2.0 |
04/2011 |
6 (Kap.2) |
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