Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

7 Zurück zur vorherigen Seite

H7 Zurück zur Startseite

 

 

Konzeption

 

1. Bereich

 

In dem in der Regel mit dem federführenden Rehabilitationsträger verbindlich vereinbarten schriftlichen Konzept der Rehabilitationseinrichtung werden das Aufgabenverständnis sowie die Rehabilitationsleistungen (Prozessqualität) und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen beschrieben. Das Konzept präzisiert Zielsetzungen, Organisation und Arbeitsweise und informiert über Indikationen und Therapien.

Es werden die Rahmenbedingungen (Strukturqualität) beschrieben, die notwendig sind, um die vereinbarte Rehabilitationsleistung zur Teilhabe erbringen zu können. Nach den Vorgaben der Rentenversicherung werden die Planung, Strukturierung und der Ablauf der Leistungserbringung, sowie die Beurteilung der sachgerechten Durchführung beschrieben.

Die Konzeption ist verbindliche Handlungsorientierung für alle Mitarbeiter. Das Konzept präzisiert Zielsetzungen, Organisation und Arbeitsweise und informiert über Indikationen und therapeutische Leistungen.

 

 

2. Qualitätsmerkmale

 

·        Werden Aussagen gemacht zur Trägerstruktur und zu den Rahmenbedingungen (z.B. geographische Lage, Bettenzahl, Größe, Indikation)?

·        Wird das gesamte Spektrum der möglichen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe dargestellt und auf relevante Kontraindikationen eingegangen?

·        Wird dargestellt, auf welche Rahmenvorgaben der Leistungsträger Bezug genommen wird, welche Leitlinien zur Rehabilitation z.B. in das Konzept der Einrichtung eingebunden sind und den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden?

·        Berücksichtigen die Rehabilitationskonzepte einen interdisziplinären Rehabilitationsansatz, der die Mitarbeitenden der relevanten Berufsgruppen als interdisziplinäres Rehabilitationsteam versteht?

·        Wird die Konzeption kontinuierlich intern weiterentwickelt und an die Anforderungen der Rehabilitationsträger angepasst?

·        Sind die Konzepte der therapeutischen Leistungen schriftlich dargelegt und indikationsspezifisch und insbesondere funktions- bzw. fähigkeitsorientiert im Sinne der ICF und Teilhabezielsetzung ausgerichtet, sind ggf. erforderliche zielgruppenspezifische Besonderheiten berücksichtigt?

·        Ist die Konzeption vereinbar mit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und der fachwissenschaftlichen Diskussion?

·        Finden gesellschaftliche, ethische (z.B. Leitbild) und politische Veränderungen regelhaft Eingang in die Konzeptionen? 

·        Sind die Rehabilitationsziele ergebnisorientiert, konkret, ressourcenorientiert und wird die Therapiezielerreichung regelhaft in geeigneter Form überprüft?

·        Wird die Einbindung in Versorgungsstrukturen einschließlich der Selbsthilfe beschrieben?

·        Ist das Einrichtungskonzept verbindliche Handlungsorientierung für alle Mitarbeiter?

·        Wird das Einrichtungskonzept in zielgruppenspezifischer Art und Weise nach innen und außen kommuniziert (Kurzkonzepte, Broschüren, Flyer…)?

·        Wird das Einrichtungskonzept regelmäßig intern überprüft, angepasst und aktualisiert?

·        Liegen die indikationsspezifischen Konzeptionen in schriftlicher Form vor?

·        Sind die Verantwortlichkeiten zur Erstellung, Prüfung und Freigabe der Konzeptionen verbindlich geregelt?

 

 

 

7 Zurück zur vorherigen Seite

H7 Zurück zur Startseite

 

Freigabedatum/Unterschrift

Bearbeiter/in

Version

Erstellungsdatum

Seite (Druckversion)

 

 

2.0

04/2011

6 (Kap.2)