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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Darstellung
der Beurteilungssysteme Im Folgenden werden die Beurteilungssysteme zur
Bewertung der Erfüllung der Anforderungen dargestellt. Die Anforderungen ergeben
sich aus unterschiedlichen Bereichen wie z.B. rechtlichen und vertraglichen Grundlagen
(siehe Kapitel 1.1.3), Kundenanforderungen und Anforderungen interessierter
Parteien (siehe auch 1.2.5 Prozess der kontinuierlichen Verbesserung). 1. Beurteilungssystematik zur Bewertung des
Qualitätsmanagementsystems und
der Prozessqualität (EFQM-Selbstbewertung) 2. Beurteilungssystematik zur Bewertung der
Strukturqualität (Mindestanforderun-
gen) 3. Beurteilungssystematik zur Bewertung der
Ergebnisqualität EFQM-Selbst-
bewertung) Die
Beurteilungssystematik für die Bewertung des Qualitätsmanagement-systems
und der Prozessqualität berücksichtigt drei Aspekte der Bewertung: Das Vorgehen, die Umsetzung sowie die
Überprüfung von Vorgehen und Umsetzung (Review). Für diese
Aspekte werden im Folgenden Anhaltspunkte zur Beurteilung beschrieben. Diese Anhaltspunkte müssen nicht alle erfüllt
sein, sondern geben die Richtung der Fragestellung und der
Überprüfung an. Vorgehen:
Die Art und Weise des Vorgehens wird daraufhin
überprüft, wie fundiert und integriert es er- folgt. Anhaltspunkte für fundiertes und
integriertes Vorgehen sind: - Das
Vorgehen ist definiert bzw. beschrieben - Das
Vorgehen ist klar begründet - Das
Vorgehen ist auf die Bedürfnisse der Interessengruppen ausgerichtet - Das
Vorgehen ist messbar, proaktiv, nachhaltig, innovativ - Das
Vorgehen unterstützt Projekte, Planungen, Vorhaben
(Qualitätspolitik und
Qualitätsziele) der Einrichtung - Das
Vorgehen ist mit anderen Vorgehensweisen verknüpft, sofern zweckmäßig
Umsetzung:
Die Umsetzung des Vorgehens wird hinsichtlich des
Ausmaßes und des Strukturierungsgrades der erfolgten Einführung
überprüft. Anhaltspunkte für das Ausmaß der erfolgten
Einführung und den Strukturierungsgrad der Umsetzung sind: - Das
Vorgehen ist in den für das Qualitätsmanagement relevanten
Bereichen der
Einrichtung eingeführt - Das
Vorgehen ist so eingeführt, dass es auch zum Tragen kommt (d. h. Bedeu- tung
erlangt, Wirksamkeit hat, Potenziale zur Geltung kommen) - Das
Vorgehen ist so eingeführt, dass es den geplanten Nutzen erzielt - Das
Vorgehen ist systematisch, d. h. auf strukturierte Art und Weise umgesetzt - Das
Vorgehen ist allen relevanten Interessengruppen bekannt und wird versta- den
und akzeptiert Bewertung
und Überprüfung: Es wird überprüft, ob und wieweit das
Vorgehen und seine Umsetzung selbst einem Bewertungs- und
Überprüfungsprozess unterliegen. Anhaltspunkte für die Bewertung
und Überprüfung des Vorgehens sind: -
Durchführung von Messungen, d. h. regelmäßige Messung
der Effektivität des
Vorgehens und der Umsetzung -
Initiierung bzw. Ermöglichung von Lernprozessen, d. h. es finden
Aktivitäten
statt, die Lernprozesse fördern wie z. B. Benchmarking, um die
besten Praktiken und
Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren Ableitung und Umsetzung von
Verbesserungen, d. h. die Resultate von Leistungsmessungen und lernorientier- ten
Aktivitäten werden analysiert und
verwendet, um Verbesserungsbereiche zu
identifizieren, Verbesserungen zu planen und einzuführen. Die
Beurteilungssystematik für die Strukturqualität berücksichtigt
eine qualitative und eine quantitative Dimension. Die quantitative Dimension der Beurteilung stellt die
Anzahl der für den jeweiligen Bereich relevanten Qualitätsmerkmale
in den Mittelpunkt der Beurteilung. Darüber hinaus wird mit der
qualitativen Dimension der Beurteilung die Bedeutung einzelner Qualitätsmerkmale
im Sinne der Erfüllung von Mindestkriterien und zusätzlichen
Anforderungen hervorgehoben. Die Qualitätsmerkmale für die einzelnen
Bereiche thematisieren die obligatorischen Mindestanforderungen und
orientieren sich an den von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen
(2007 überarbeiteten) und etablierten Kriterien zur Beschreibung von
Strukturdaten für ambulante Dienste und Einrichtungen sowie den
allgemeinen Qualitätsanforderungen nach den jeweils gültigen
Gesetzen für stationäre Einrichtungen im Bereich der medizinischen
Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter. Die Qualitätsmerkmale für jeden Bereich
werden anhand der im Folgenden aufgeführten Kriterien beurteilt. Keine
Qualitätsmängel: Bei den zu beurteilenden Bereichen sind alle
obligatorischen und zusätzlichen Anforderungen erfüllt. Kleine
Qualitätsmängel: Bei den zu beurteilenden Bereichen sind die obligatorischen
Anforderungen erfüllt. Deutliche
Qualitätsmängel: Bei den zu beurteilenden Bereichen ist ein geringer
Anteil der obligatorischen und zusätzlichen Anforderungen nicht
erfüllt. Gravierende
Qualitätsmängel: Bei den zu beurteilenden Bereichen ist ein erheblicher
Anteil der obligatorischen Anforderungen nicht erfüllt. Für
die Bewertung der Ergebnisqualität werden fünf Aspekte
gemäß dem EFQM-Modell berücksichtigt: Die Relevanz der Ergebnisse im Sinne von Bedeutung und
Aussagekraft für die Einrichtung, Trends der Ergebnisse, Vergleiche zu
den Zielsetzungen, Vergleiche mit anderen Einrichtungen, Ursachenanalyse, d.
h. Bezug der Ergebnisse zu den vorhergehenden Maßnahmen bzw. Ableitung
von Maßnahmen aus den Ergebnissen. Aussagekraft
und Relevanz: Die Ergebniskriterien sind aussagekräftig für
den jeweiligen Bereich und die Ergebnisse betreffen die wesentlichen
Tätigkeiten und Funktionsbereiche. Trends:
Die Trends der Ergebnisse sind positiv und / oder es
liegt eine gute Leistung über einen längeren Zeitraum vor. Ziele:
Die Ziele sind angemessen. Die von der Einrichtung
festgelegten Ziele werden erreicht. Vergleiche:
Vergleiche mit anderen Einrichtungen finden statt und die
Ergebnisse der Einrichtung fallen im Vergleich mit dem Durchschnitt der
anderen Einrichtung oder anerkannten „Klassenbesten“ günstig
aus. Ursachen:
Die Ergebnisse sind auf das Vorgehen in der Einrichtung
zurückzuführen bzw. aus den Ergebnissen werden Maßnahmen
abgeleitet. |
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Bearbeiter/in |
Version |
Erstellungsdatum |
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2.0 |
04/2011 |
12 (Teil1) |
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