Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Darstellung der Beurteilungssysteme

 

Im Folgenden werden die Beurteilungssysteme zur Bewertung der Erfüllung der Anforderungen dargestellt.

Die Anforderungen ergeben sich aus unterschiedlichen Bereichen wie z.B. rechtlichen und vertraglichen Grundlagen (siehe Kapitel 1.1.3), Kundenanforderungen und Anforderungen interessierter Parteien (siehe auch 1.2.5 Prozess der kontinuierlichen Verbesserung).

 

1. Beurteilungssystematik zur Bewertung des Qualitätsmanagementsystems und

    der Prozessqualität (EFQM-Selbstbewertung)

 

2. Beurteilungssystematik zur Bewertung der Strukturqualität (Mindestanforderun-

    gen)

 

3. Beurteilungssystematik zur Bewertung der Ergebnisqualität EFQM-Selbst-

    bewertung)

 

 

Die Beurteilungssystematik für die Bewertung des Qualitätsmanagement-systems und der Prozessqualität berücksichtigt drei Aspekte der Bewertung:

 

Das Vorgehen, die Umsetzung sowie die Überprüfung von Vorgehen und Umsetzung (Review). Für diese Aspekte werden im Folgenden Anhaltspunkte zur Beurteilung beschrieben.

Diese Anhaltspunkte müssen nicht alle erfüllt sein, sondern geben die Richtung der Fragestellung und der Überprüfung an.

 

Vorgehen:

 

Die Art und Weise des Vorgehens wird daraufhin überprüft, wie fundiert und integriert es er-

folgt. Anhaltspunkte für fundiertes und integriertes Vorgehen sind:

 

-  Das Vorgehen ist definiert bzw. beschrieben

-  Das Vorgehen ist klar begründet 

-  Das Vorgehen ist auf die Bedürfnisse der Interessengruppen ausgerichtet

-  Das Vorgehen ist messbar, proaktiv, nachhaltig, innovativ

-  Das Vorgehen unterstützt Projekte, Planungen, Vorhaben (Qualitätspolitik und

   Qualitätsziele) der Einrichtung

-  Das Vorgehen ist mit anderen Vorgehensweisen verknüpft, sofern zweckmäßig

 

Umsetzung:

 

Die Umsetzung des Vorgehens wird hinsichtlich des Ausmaßes und des Strukturierungsgrades der erfolgten Einführung überprüft. Anhaltspunkte für das Ausmaß der erfolgten Einführung und den Strukturierungsgrad der Umsetzung sind: 

 

-  Das Vorgehen ist in den für das Qualitätsmanagement relevanten Bereichen der

   Einrichtung eingeführt

-  Das Vorgehen ist so eingeführt, dass es auch zum Tragen kommt (d. h. Bedeu-

   tung erlangt, Wirksamkeit hat, Potenziale zur Geltung kommen)

-  Das Vorgehen ist so eingeführt, dass es den geplanten Nutzen erzielt

-  Das Vorgehen ist systematisch, d. h. auf strukturierte Art und Weise umgesetzt

-  Das Vorgehen ist allen relevanten Interessengruppen bekannt und wird versta-

   den und akzeptiert

 

Bewertung und Überprüfung:

 

Es wird überprüft, ob und wieweit das Vorgehen und seine Umsetzung selbst einem Bewertungs- und Überprüfungsprozess unterliegen. Anhaltspunkte für die Bewertung und Überprüfung des Vorgehens sind:

 

-  Durchführung von Messungen, d. h. regelmäßige Messung der Effektivität des

   Vorgehens und der Umsetzung

-  Initiierung bzw. Ermöglichung von Lernprozessen, d. h. es finden Aktivitäten

   statt, die Lernprozesse fördern wie z. B. Benchmarking, um die besten Praktiken

   und Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren Ableitung und Umsetzung von

   Verbesserungen, d. h. die Resultate von  Leistungsmessungen und lernorientier-

   ten Aktivitäten werden analysiert und  verwendet, um Verbesserungsbereiche zu

   identifizieren, Verbesserungen zu planen und einzuführen.

 

Die Beurteilungssystematik für die Strukturqualität berücksichtigt eine qualitative und eine quantitative Dimension.

 

Die quantitative Dimension der Beurteilung stellt die Anzahl der für den jeweiligen Bereich relevanten Qualitätsmerkmale in den Mittelpunkt der Beurteilung. Darüber hinaus wird mit der qualitativen Dimension der Beurteilung die Bedeutung einzelner Qualitätsmerkmale im Sinne der Erfüllung von Mindestkriterien und zusätzlichen Anforderungen hervorgehoben.

Die Qualitätsmerkmale für die einzelnen Bereiche thematisieren die obligatorischen Mindestanforderungen und orientieren sich an den von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (2007 überarbeiteten) und etablierten Kriterien zur Beschreibung von Strukturdaten für ambulante Dienste und Einrichtungen sowie den allgemeinen Qualitätsanforderungen nach den jeweils gültigen Gesetzen für stationäre Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter.

Die Qualitätsmerkmale für jeden Bereich werden anhand der im Folgenden aufgeführten Kriterien beurteilt. 

 

Keine Qualitätsmängel:

Bei den zu beurteilenden Bereichen sind alle obligatorischen und zusätzlichen Anforderungen erfüllt.

 

Kleine Qualitätsmängel:

Bei den zu beurteilenden Bereichen sind die obligatorischen Anforderungen erfüllt.

 

Deutliche Qualitätsmängel:

Bei den zu beurteilenden Bereichen ist ein geringer Anteil der obligatorischen und zusätzlichen Anforderungen nicht erfüllt.

 

Gravierende Qualitätsmängel:

Bei den zu beurteilenden Bereichen ist ein erheblicher Anteil der obligatorischen Anforderungen nicht erfüllt.

 

 

Für die Bewertung der Ergebnisqualität werden fünf Aspekte gemäß dem EFQM-Modell berücksichtigt:

 

Die Relevanz der Ergebnisse im Sinne von Bedeutung und Aussagekraft für die Einrichtung, Trends der Ergebnisse, Vergleiche zu den Zielsetzungen, Vergleiche mit anderen Einrichtungen, Ursachenanalyse, d. h. Bezug der Ergebnisse zu den vorhergehenden Maßnahmen bzw. Ableitung von Maßnahmen aus den Ergebnissen.

 

Aussagekraft und Relevanz:

Die Ergebniskriterien sind aussagekräftig für den jeweiligen Bereich und die Ergebnisse betreffen die wesentlichen Tätigkeiten und Funktionsbereiche.

 

Trends:

Die Trends der Ergebnisse sind positiv und / oder es liegt eine gute Leistung über einen längeren Zeitraum vor.

 

Ziele:

Die Ziele sind angemessen. Die von der Einrichtung festgelegten Ziele werden erreicht.

 

Vergleiche:

Vergleiche mit anderen Einrichtungen finden statt und die Ergebnisse der Einrichtung fallen im Vergleich mit dem Durchschnitt der anderen Einrichtung oder anerkannten „Klassenbesten“ günstig aus.

 

Ursachen:

Die Ergebnisse sind auf das Vorgehen in der Einrichtung zurückzuführen bzw. aus den Ergebnissen werden Maßnahmen abgeleitet.

 

 

 

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2.0

04/2011

12 (Teil1)