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Qualitätsmanagement- rahmenhandbuch |
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Vorwort Der Bundesverband der
Suchthilfeeinrichtungen im DCV legt hier ein gemeinsames Rahmenhandbuch
für alle Dienste und Einrichtungen in der Caritas vor. Das ist für uns
Anlass zum Dank für diejenigen, die an diesem wichtigen Werk mitgewirkt
haben. Wir verbinden diesen Dank mit dem Wunsch, dass dieses Rahmenhandbuch
Ausdruck für den inneren und äußeren Zusammenhalt von
ambulanten und stationären, von niedrigschwelligen und
hochstrukturierten, von Beratungs- und Rehabilitationseinrichtungen ist und
diese weiterentwickelt. Jedem einzelnen
Mitglied des Fachbeirats, die dieses Werk geschafft haben, sei an dieser
Stelle gedankt: Stefan Bürkle, Andreas Hecht, Michael Klenert, Dr. Dieter
Kunz, Margret Lauer, Josef Müller, Mathias Schuch, Conrad Tönsing,
Christiane Winterberg. Das Rahmenhandbuch
zeigt in überzeugender Weise den Prozess des Zusammenwachsens der Caritas-Suchthilfe-Einrichtungen,
die je nach Aufgabenstellung nicht mehr getrennte Wege gehen, sondern das
Anliegen der Suchthilfe als ein gemeinsames ansehen – auch auf der Ebene
der Implementierung von Qualitätsstandards und Qualitätsprozessen. Das Handbuch ist
äußeres Zeichen für eine neue Sicht der Verbundorientierung,
die unverzichtbar wird, wenn die Suchthilfeeinrichtungen in der Caritas die
Versorgung der Klienten und Patienten, die sich ihr anvertrauen, sichern
will. Mit dem neuen
Rahmenhandbuch sind aber nicht lediglich die bisher bestehenden Handbücher
für den ambulanten und den stationären Bereich zusammengeführt
worden, vielmehr wird der Leistungsrahmen im neuen Rahmenhandbuch an wichtigen
Stellen erweitert: So wird dem
Verbundgedanken ein angemessener Raum gegeben. Die Zusammenarbeit zwischen
ambulanten und stationären Einrichtungen wird konkretisiert in den
Beschreibungen der versorgungsübergreifenden Kooperationen und des
Übergabemanagements. Der Verbundgedanke schließt konsequent auch
die Belange der Suchtselbsthilfe mit ein. Die
Alltagstauglichkeit des neuen Rahmenhandbuchs zeigt sich in der Anpassung an
aktuelle sozialrechtliche Neuerungen und Entwicklungen. So sind die
Anforderungen an die Strukturqualität seitens der
Rentenversicherungsträger ebenso zugrunde gelegt wie der aktuelle Visitationsbogen
und das Anforderungsprofil an stationäre Einrichtungen. Zur besseren und
praxisnahen Anwendung sind auch eine Auditcheckliste sowie eine
Querverweismatrix aufgenommen. Schließlich
bietet das Rahmenhandbuch auch die Erweiterung um das Ehrenamt, um die
Thematik der interkulturellen Öffnung und die Anforderungen der
Berufsgenossenschaft. Die praktische
Handhabung wird durch die elektronische Lösung gesichert und
erleichtert: Das Rahmenhandbuch wird auf der homepage der Caritas-Suchthilfe
e.V. eingestellt; Pflege und Änderungsdienst erfolgen zeitnah. Die
Dokumente und Instrumente zum Qualitätsmanagement sind aktuell im
CariNet zu finden. Renate Walter-Hamann Wolfgang
Scheiblich Referatsleiterin
Basisdienste und Vorsitzender
der CaSu Besondere Lebenslagen
im DCV Freiburg, 13. Mai
2008 Vorwort Die Caritas Suchthilfe e.V. - der Bundesverband
der Suchthilfeeinrichtungen im Deutschen Caritasverband (CaSu) - legt ein
neues Rahmenhandbuch zum Qualitätsmanagement für ambulante und
stationäre Suchthilfeeinrichtungen vor. Das war keine leichte Arbeit,
denn hinter jeder Einrichtung stehen eine Vielzahl von Interessen,
Vorstellungen und Erwartungen – einig und übereinstimmend nur in
dem einen Punkt, dass Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
als Methode der Arbeit heute unverzichtbar sind. Sonst gibt es sehr
unterschiedliche Erwartungen, die nicht zuletzt mit der Einordnung in das
Hilfesystem zu tun haben. Nun wurden die unterschiedlichen Entwicklungen
im ambulanten und stationären Bereich zusammengeführt und auch die
Einrichtungen, die sich quasi zwischen und zusätzlich zu den
traditionellen Angeboten entwickelt haben, werden sich in diesem
Qualitätshandbuch wieder finden. Eigentlich wäre es ja ganz einfach: Der
Träger einer Einrichtung ist zuständig für die Strukturqualität,
der oder die Einrichtungsleiter/-in ist verantwortlich für die Prozess-
und Ergebnisqualität, die dann durch Belegung der Einrichtung und die
Zahlung eines entsprechenden Entgelts honoriert wird. Aber sobald Leistungsträger wie Kranken-
oder Rentenversicherung im Spiel sind, ist das in Deutschland anders. So
freut sich die Rentenversicherung nicht nur über die beachtliche, teilweise
außerordentliche Ergebnisqualität, sondern fühlt sich mit
einem eigenen QM-Programm auch für die Struktur- und
Prozessqualität der von ihnen belegten Einrichtungen verantwortlich. Deshalb ist in der weiteren Entwicklung des
Qualitätsmanagements darauf zu achten, dass es ein gleichberechtigtes
Nebeneinander der Instrumente gibt. Oder besser: Diese Schieflage sollte in
absehbarer Zeit korrigiert werden und die Verantwortung für die
Qualitätssicherung allein den Hilfeanbietern überlassen bleiben. Dazu ist es notwendig, Instrumente zu haben, die
die gesamte Leistungspalette der Suchthilfe abbilden, die auf die
versorgungspolitische Realität Bezug nehmen und den Einrichtungsträgern
die Sicherheit gibt, dass in ihren Einrichtungen – bei Benutzung der
vorgelegten Instrumente – evidenzbasiert auf dem aktuellen Stand der
Hilfe gearbeitet wird. Aber auch nach außen demonstriert das
Handbuch den aktuellen Entwicklungsstand. Die Umsteuerung vom SGB V und VI
zum SBG IX ist berücksichtigt, ebenso die Änderungen aufgrund der
Berücksichtigung nicht nur des ICD in seiner 10. Fassung sondern auch
des ICF und seiner Berücksichtigung der Teilhabe in den unterschiedlichen
Lebensbereichen. „Wo Caritas drauf steht, muss auch Caritas
drin sein“, so eine am Leitbild orientierte Aussage. Das Rahmenhandbuch
ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Nach innen und nach außen. Rolf Hüllinghorst Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
(DHS) Hamm, 8. Mai 2008 |
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