Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

 

H7 Zurück zur Startseite

 

Vorwort

 

Der Bundesverband der Suchthilfeeinrichtungen im DCV legt hier ein gemeinsames Rahmenhandbuch für alle Dienste und Einrichtungen in der Caritas vor.

 

Das ist für uns Anlass zum Dank für diejenigen, die an diesem wichtigen Werk mitgewirkt haben. Wir verbinden diesen Dank mit dem Wunsch, dass dieses Rahmenhandbuch Ausdruck für den inneren und äußeren Zusammenhalt von ambulanten und stationären, von niedrigschwelligen und hochstrukturierten, von Beratungs- und Rehabilitationseinrichtungen ist und diese weiterentwickelt.

Jedem einzelnen Mitglied des Fachbeirats, die dieses Werk geschafft haben, sei an dieser Stelle gedankt: Stefan Bürkle, Andreas Hecht, Michael Klenert, Dr. Dieter Kunz, Margret Lauer, Josef Müller, Mathias Schuch, Conrad Tönsing, Christiane Winterberg.

 

Das Rahmenhandbuch zeigt in überzeugender Weise den Prozess des Zusammenwachsens der Caritas-Suchthilfe-Einrichtungen, die je nach Aufgabenstellung nicht mehr getrennte Wege gehen, sondern das Anliegen der Suchthilfe als ein gemeinsames ansehen – auch auf der Ebene der Implementierung von Qualitätsstandards und Qualitätsprozessen.

Das Handbuch ist äußeres Zeichen für eine neue Sicht der Verbundorientierung, die unverzichtbar wird, wenn die Suchthilfeeinrichtungen in der Caritas die Versorgung der Klienten und Patienten, die sich ihr anvertrauen, sichern will.

 

Mit dem neuen Rahmenhandbuch sind aber nicht lediglich die bisher bestehenden Handbücher für den ambulanten und den stationären Bereich zusammengeführt worden, vielmehr wird der Leistungsrahmen im neuen Rahmenhandbuch an wichtigen Stellen erweitert:

So wird dem Verbundgedanken ein angemessener Raum gegeben. Die Zusammenarbeit zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen wird konkretisiert in den Beschreibungen der versorgungsübergreifenden Kooperationen und des Übergabemanagements. Der Verbundgedanke schließt konsequent auch die Belange der Suchtselbsthilfe mit ein.

Die Alltagstauglichkeit des neuen Rahmenhandbuchs zeigt sich in der Anpassung an aktuelle sozialrechtliche Neuerungen und Entwicklungen. So sind die Anforderungen an die Strukturqualität seitens der Rentenversicherungsträger ebenso zugrunde gelegt wie der aktuelle Visitationsbogen und das Anforderungsprofil an stationäre Einrichtungen. Zur besseren und praxisnahen Anwendung sind auch eine Auditcheckliste sowie eine Querverweismatrix aufgenommen. 

Schließlich bietet das Rahmenhandbuch auch die Erweiterung um das Ehrenamt, um die Thematik der interkulturellen Öffnung und die Anforderungen der Berufsgenossenschaft.

 

Die praktische Handhabung wird durch die elektronische Lösung gesichert und erleichtert: Das Rahmenhandbuch wird auf der homepage der Caritas-Suchthilfe e.V. eingestellt; Pflege und Änderungsdienst erfolgen zeitnah. Die Dokumente und Instrumente zum Qualitätsmanagement sind aktuell im CariNet zu finden.

 

 

Renate Walter-Hamann                                            Wolfgang Scheiblich

Referatsleiterin Basisdienste und                              Vorsitzender der CaSu

Besondere Lebenslagen im DCV

 

Freiburg, 13. Mai 2008

 


Vorwort

 

Die Caritas Suchthilfe e.V. - der Bundesverband der Suchthilfeeinrichtungen im Deutschen Caritasverband (CaSu) - legt ein neues Rahmenhandbuch zum Qualitätsmanagement für ambulante und stationäre Suchthilfeeinrichtungen vor. Das war keine leichte Arbeit, denn hinter jeder Einrichtung stehen eine Vielzahl von Interessen, Vorstellungen und Erwartungen – einig und übereinstimmend nur in dem einen Punkt, dass Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung als Methode der Arbeit heute unverzichtbar sind. Sonst gibt es sehr unterschiedliche Erwartungen, die nicht zuletzt mit der Einordnung in das Hilfesystem zu tun haben.

 

Nun wurden die unterschiedlichen Entwicklungen im ambulanten und stationären Bereich zusammengeführt und auch die Einrichtungen, die sich quasi zwischen und zusätzlich zu den traditionellen Angeboten entwickelt haben, werden sich in diesem Qualitätshandbuch wieder finden.

Eigentlich wäre es ja ganz einfach: Der Träger einer Einrichtung ist zuständig für die Strukturqualität, der oder die Einrichtungsleiter/-in ist verantwortlich für die Prozess- und Ergebnisqualität, die dann durch Belegung der Einrichtung und die Zahlung eines entsprechenden Entgelts honoriert wird.

Aber sobald Leistungsträger wie Kranken- oder Rentenversicherung im Spiel sind, ist das in Deutschland anders. So freut sich die Rentenversicherung nicht nur über die beachtliche, teilweise außerordentliche Ergebnisqualität, sondern fühlt sich mit einem eigenen QM-Programm auch für die Struktur- und Prozessqualität der von ihnen belegten Einrichtungen verantwortlich.

Deshalb ist in der weiteren Entwicklung des Qualitätsmanagements darauf zu achten, dass es ein gleichberechtigtes Nebeneinander der Instrumente gibt. Oder besser: Diese Schieflage sollte in absehbarer Zeit korrigiert werden und die Verantwortung für die Qualitätssicherung allein den Hilfeanbietern überlassen bleiben.

Dazu ist es notwendig, Instrumente zu haben, die die gesamte Leistungspalette der Suchthilfe abbilden, die auf die versorgungspolitische Realität Bezug nehmen und den Einrichtungsträgern die Sicherheit gibt, dass in ihren Einrichtungen – bei Benutzung der vorgelegten Instrumente – evidenzbasiert auf dem aktuellen Stand der Hilfe gearbeitet wird.

 

Aber auch nach außen demonstriert das Handbuch den aktuellen Entwicklungsstand. Die Umsteuerung vom SGB V und VI zum SBG IX ist berücksichtigt, ebenso die Änderungen aufgrund der Berücksichtigung nicht nur des ICD in seiner 10. Fassung sondern auch des ICF und seiner Berücksichtigung der Teilhabe in den unterschiedlichen Lebensbereichen.

 

„Wo Caritas drauf steht, muss auch Caritas drin sein“, so eine am Leitbild orientierte Aussage. Das Rahmenhandbuch ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Nach innen und nach außen.

 

 

 

Rolf Hüllinghorst

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS)

 

Hamm, 8. Mai 2008

 

 

 

 

H7 Zurück zur Startseite