Qualitätsmanagement-

rahmenhandbuch

 

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Versorgungsübergreifende Kooperationen

 

 

1. Bereich

 

Die Gewährleistung fachlich qualifizierter Beratungs- und Behandlungsangebote in den Diensten und Einrichtungen der Suchthilfe erfordert zunehmend die Arbeit in versorgungs-übergreifenden Kooperationen. In unserem Verständnis unterscheiden wir folgende Formen versorgungsübergreifender Kooperationen:

 

a)      Die Kooperation zwischen verschiedenen Indikationsbereichen innerhalb der Suchthilfe

Damit ist beispielsweise die „klassische“ Kooperation zwischen ambulanten und stationären Diensten und Einrichtungen in der Suchthilfe sowie die modulare Kombinationsbehandlung gemeint. Diese Kooperationsform kann innerhalb eines Trägerverbundes stattfinden oder in trägerübergreifenden Verbünden organisiert sein.

 

b)      Die Kooperation zwischen Indikationsbereichen in der sektorenübergreifenden Suchthilfe

Mit Sektoren sind verschiedene Versorgungsbereiche wie beispielsweise die Suchthilfe, die medizinische oder psychiatrische Versorgung gemeint. Sektorenübergreifende Suchthilfe bezeichnet somit Hilfeangebote, wie die Entgiftung, die Suchtprävention und die Suchtselbsthilfe oder Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, die nicht im System der Suchthilfe selber organisiert sind, aber zum Gesamtrehabilitationsprozess gehören. Hierunter sind auch Verträge der integrierten Versorgung nach § 140a ff SGB V zu fassen.

 

c)      Die Kooperation zwischen der Suchthilfe und weiteren Hilfebereichen

Diese Kooperationsform nimmt die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den Diensten und Einrichtungen der Suchthilfe und Anbietern von Leistungen aus anderen Hilfefeldern (z.B. Jugendhilfe, Wohnungslosenhilfe, Schuldnerberatung, Bewährungshilfe, Behörden, Schulen, Betriebe, Arbeitskreise, Qualitätszirkel) in den Blick, unabhängig deren Organisations- und Verbindlichkeitsgrad in der Kooperation.

 

Mit Kooperation ist hierbei die fallbezogene (d.h. die klienten- bzw. patientenbezogene) und/oder institutionelle Zusammenarbeit und Vernetzung unterschiedlicher Professionen und Institutionen innerhalb eines Hilfefeldes oder hilfefeldübergreifend gemeint. Die gemeinsame Leistungserbringung orientiert sich an einer bedarfsgerechten und personenbezogenen Hilfeerbringung. Das Spektrum der Kooperation ist sehr vielfältig und reicht von Einzelkontakten bis hin zu regelmäßigen Kooperationsformen im Rahmen gemeinsamer Zielsetzungen und zur Umsetzung komplexer Leistungen (z.B. Hilfen bei schwangeren Drogenabhängigen).

Ziele der Zusammenarbeit können unter anderem die nahtlose Vermittlung von Klienten/innen in Qualifizierungsmaßnahmen, in Arbeitsprojekte und Arbeitstrainings, in die schulische und berufliche Rehabilitation sowie in weiterführende soziale, psychische oder somatische Hilfen bei multiplen Problemlagen sein.

Die unterschiedlichen Kooperationsformen erfordern auf der Prozessebene ein kompetentes Schnittstellenmanagement und Case Management, um die Verbindlichkeit der Kooperation und einen angemessenen Qualitätsstandard sicher zu stellen (siehe auch Punkt 3.10 Schnittstellenmanagement)

 

2. Qualitätsmerkmale

 

        Prozessbeschreibung und -verantwortung

 

-        In welcher Form (Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung) ist der Prozess Versorgungsübergreifende Kooperationen beschrieben und dokumentiert (z. B. Ziele und Zweck, Zielgruppe, Geltungsbereich, Umfang / Dauer, Ablauf)?

-        Sind die Prozessverantwortlichen benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert?

-        Sind die Teilprozesse (z. B. einrichtungsübergreifende Vermittlung von Klientinnen und Klienten, Kooperationsgespräche und -vereinbarungen, Zusammenarbeit mit der Suchtselbsthilfe, Gremienarbeit) sowie die wesentlichen Ziele der Versorgungsübergreifenden Kooperationen (z. B. professionelles Case-Management, dokumentierte Kooperationsvereinbarungen, wirkungsvolle Gremienarbeit) festgelegt und beschrieben?

-        Sind in der Prozessbeschreibung die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen Kundengruppen (z. B. Klienten, Bezugspersonen, Multiplikatoren, Fachöffentlichkeit, Fachpersonal, Selbsthilfegruppen) entsprechend berücksichtigt und beschrieben (z. B. qualifizierte und schnelle Vermittlung innerhalb des Suchthilfesystems, Vernetzung der Einrichtung, sachlicher und qualifizierter Informationsaustausch)?

 

        Kooperation aller an der Umsetzung des Prozesses beteiligten Mitarbeiter

 

-        Ist die Prozessbeschreibung Versorgungsübergreifende Kooperationen allen an der Umsetzung Beteiligten in der aktuellen Fassung zugänglich und bekannt?

-        Gibt es eine Struktur und Verfahrensweise, in der die Abstimmung zwischen den beteiligten Fachkräften zur Optimierung der Versorgungsübergreifenden Kooperationen geregelt ist?

-        Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem beteiligten Personal innerhalb der Einrichtung und mit externen Kooperationspartnern (z. B. Einrichtungen der Suchthilfe, Trägern, Vertretern der Politik, Fachverbänden, Schulen, Kindergärten, Betrieben, Gemeinden, Psychiatrischen Kliniken, Jugendzentren) gewährleistet?

 

        Überprüfung der Wirksamkeit von Prozessen

 

-        Sind die zentralen Kennziffern des Prozesses Versorgungsübergreifende Kooperationen definiert und werden sie regelmäßig auf ihre Aussagekraft hin überprüft (z. B. Anzahl Vermittlungen von Klienten zu Kooperationspartnern, Anzahl Kooperationsverträge, Erhebungen zur Kundenzufriedenheit, Anzahl der Beschwerden, positive Rückmeldungen in der Fachöffentlichkeit)?

-        Wird die Wirksamkeit des Prozesses Versorgungsübergreifende Kooperationen anhand der festgelegten Kennziffern regelmäßig durch Vergleich mit eigenen Prozessen und Vergleich mit Prozessen in anderen Einrichtungen überprüft (Benchmarking)?

 

        Änderung von Prozessen / Prozessentwicklung

 

-        Gibt es in der Einrichtung ein festgelegtes System, mit dessen Hilfe der Prozess Versorgungsübergreifende Kooperationen regelmäßig und systematisch kontrolliert wird und die Prozessbeschreibung mit all ihren Bestandteilen fortgeschrieben wird (z. B. Überprüfung der Einhaltung der Verantwortlichkeiten in der Durchführung des Prozesses Versorgungsübergreifende Kooperationen, regelmäßiges Review und Aktualisierung der Prozessbeschreibung)?

-        Ist die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Prozesses Versorgungsübergreifende Kooperationen innerhalb der Einrichtung am Vergleich mit eigenen Prozessen und mit Prozessen in anderen Einrichtungen orientiert (Benchmarking)?

-        Werden Kundenerwartungen zur Klärung z. B. des Informationsbedarfes sowie der Gestaltung des Prozesses Versorgungsübergreifende Kooperationen mittels systematischer Erhebungen (Fragebögen, Beschwerden) erfasst?

-        Werden die systematisch erhobenen Informationen von Mitarbeitern, Kunden, anderen Interessengruppen und Wettbewerbern verwendet, um Ziele für die Verbesserung des Prozesses Versorgungsübergreifende Kooperationen festzulegen?

-        Stellt die Einrichtung sicher, dass die Wirksamkeit des Prozesses Versorgungsübergreifende Kooperationen einer komplexen Ursachenanalyse unterzogen wird, die zu einer Weiterentwicklung des Prozesses führt?

-        Gibt es beschriebene Methoden zur Einführung oder Änderung des Prozesses Versorgungsübergreifende Kooperationen (z. B. Ableitung von konkreten Maßnahmen aus der Analyse der Kennziffern in Qualitätszirkeln, Verfahrensweise zur Änderung der Prozessbeschreibung, Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher bzw. empirisch gesicherter Erkenntnisse zu dem jeweiligen Bereich, beispielsweise Nutzen und Wirksamkeit einer einrichtungsübergreifenden Kooperation im Sinne des Case-Managements oder mit Selbsthilfegruppen für den Behandlungserfolg bei Suchtmittelabhängigen)?

 

 

 

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2.0

04/2011

44 (Kap.3)